Das liebe Finanzamt

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#1
Hallo ehemalige Hausbesitzer,

folgende Frage: beim Verkauf einer priv. genutzten Immobilie fallen Steuern an, diese richtet sich bisher danach wie lange die Immobilie in meinem Besitz war und wie hoch der Gewinn ist.
Ab 2007 sind ja gewaltige Änderungen vorgenommen worden weiß jemand mehr?
Mein Steuerberater meint, es hänge ab von der Lage, außer- oder innerhalb einer Ortschaft, Grundstücks- und Hausgröße ab. Ein Notar könne da mehr sagen.
Das würde heißen, der Wert wird aus der Lage ermittelt und zugrunde gelegt und nicht was ich dafür erhalten habe. Ähnlich wie beim Käufer die Grunderwerbssteuer ermittelt wird.

Ich meine hier die spätere Einkommenssteuer!!!!!!

Michael
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#1
Hallo ehemalige Hausbesitzer,

folgende Frage: beim Verkauf einer priv. genutzten Immobilie fallen Steuern an, diese richtet sich bisher danach wie lange die Immobilie in meinem Besitz war und wie hoch der Gewinn ist.
Ab 2007 sind ja gewaltige Änderungen vorgenommen worden weiß jemand mehr?
Mein Steuerberater meint, es hänge ab von der Lage, außer- oder innerhalb einer Ortschaft, Grundstücks- und Hausgröße ab. Ein Notar könne da mehr sagen.
Das würde heißen, der Wert wird aus der Lage ermittelt und zugrunde gelegt und nicht was ich dafür erhalten habe. Ähnlich wie beim Käufer die Grunderwerbssteuer ermittelt wird.

Ich meine hier die spätere Einkommenssteuer!!!!!!

Michael
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#2
Hallo, meinen Informationen nach sind bei Häusern, die ab dem 01.01.06 gekauft wurden beim nächsten Verkauf, je nach Besitzdauer zu besteuern. Bei Häusern, die zuvor angeschafft wurden, bleibt es bei der bisherigen Praxis.
Bei diesen Neufällen wird der Verkaufspreis minus dem Anschaffungspreis zu Grunde gelegt. Ob dies auf Basis der meist niedrigen "objektiven Werte" passiert, die meist in den Verträgen stehen, kann ich nicht sagen, aber andere Seiten, die ich schnell gegoogelt hatte, deuten darauf hin.
Berechnet werden bei Besitzdauer bis 5 Jahren 20%, 5-15 Jahre 10 %, 15-25 Jahre 5 % und über 25 Jahren nichts mehr.
Z.B. Haus gekauft Anfang 2006 für 50.000,- €, Verkauf jetzt für 60.000,- €. Es sind weniger als 5 Jahre seit dem vergangen. Der Gewinn beträgt 10.000,- € (Verkaufspreis minus Anschaffungskosten). Auf die 10.000,- € fallen 20 % Steuern an, also muss man 2.000,- "Wertzuwachssteuer" zahlen. Falls es ein Erstwohnsitz ist, gibt es, glaub ich, Ausnahmen oder zumindest Freibeträge.

Aber am besten ist es immer den Steuerberater zu fragen. Dies betrifft natürlich nur das GR-Finanzamt. In D ist der Verkauf nach 10 Jahren steuerfrei. Das bleibt auch mit der neuen Abgeltungssteuer so, denn die gilt nicht für Immobilien. Sprich gr. Ferienimmobilien bei Wohnsitz D interessieren den deutschen Fiskus nach 10 Jahren nicht mehr. Ansonsten gilt das entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen.

Quelle: http://www.globalpropertyguide.com/Europ...-and-Costs
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#2
Hallo, meinen Informationen nach sind bei Häusern, die ab dem 01.01.06 gekauft wurden beim nächsten Verkauf, je nach Besitzdauer zu besteuern. Bei Häusern, die zuvor angeschafft wurden, bleibt es bei der bisherigen Praxis.
Bei diesen Neufällen wird der Verkaufspreis minus dem Anschaffungspreis zu Grunde gelegt. Ob dies auf Basis der meist niedrigen "objektiven Werte" passiert, die meist in den Verträgen stehen, kann ich nicht sagen, aber andere Seiten, die ich schnell gegoogelt hatte, deuten darauf hin.
Berechnet werden bei Besitzdauer bis 5 Jahren 20%, 5-15 Jahre 10 %, 15-25 Jahre 5 % und über 25 Jahren nichts mehr.
Z.B. Haus gekauft Anfang 2006 für 50.000,- €, Verkauf jetzt für 60.000,- €. Es sind weniger als 5 Jahre seit dem vergangen. Der Gewinn beträgt 10.000,- € (Verkaufspreis minus Anschaffungskosten). Auf die 10.000,- € fallen 20 % Steuern an, also muss man 2.000,- "Wertzuwachssteuer" zahlen. Falls es ein Erstwohnsitz ist, gibt es, glaub ich, Ausnahmen oder zumindest Freibeträge.

Aber am besten ist es immer den Steuerberater zu fragen. Dies betrifft natürlich nur das GR-Finanzamt. In D ist der Verkauf nach 10 Jahren steuerfrei. Das bleibt auch mit der neuen Abgeltungssteuer so, denn die gilt nicht für Immobilien. Sprich gr. Ferienimmobilien bei Wohnsitz D interessieren den deutschen Fiskus nach 10 Jahren nicht mehr. Ansonsten gilt das entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen.

Quelle: http://www.globalpropertyguide.com/Europ...-and-Costs
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#3
Lieb find ich das Finanzamt nicht. Wer eine Steuerprüfung hier erlebt hat wird sich wahrscheinlich weigern zärtliche Sprüche von sich zu geben. Denn was immer man versucht perfekt zu machen, die Beamten finden immer einen Grund Strafe zu kassieren - selbst den Kaffee den Du ihnen servierst musst Du belegen.......

Lieb ist also vollkommen danebengegriffen. "......" würde besser passen Smile
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#3
Lieb find ich das Finanzamt nicht. Wer eine Steuerprüfung hier erlebt hat wird sich wahrscheinlich weigern zärtliche Sprüche von sich zu geben. Denn was immer man versucht perfekt zu machen, die Beamten finden immer einen Grund Strafe zu kassieren - selbst den Kaffee den Du ihnen servierst musst Du belegen.......

Lieb ist also vollkommen danebengegriffen. "......" würde besser passen Smile
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#4
Kurz zur Ergänzung meines letzten Beitrags ein interessantes Dokument: http://www.vlachopoulos.info/de/news/Immo.pdf
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#4
Kurz zur Ergänzung meines letzten Beitrags ein interessantes Dokument: http://www.vlachopoulos.info/de/news/Immo.pdf
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#5
Jahrelang hat man mich in Ruhe gelassen mit Steuern für mein Spitikaki (unter 100 qm und Grundsteuer beim Bau bezahlt).
Jetzt auf einmal wollen sie Geld von mir. Weiss jemand was Genaues
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#5
Jahrelang hat man mich in Ruhe gelassen mit Steuern für mein Spitikaki (unter 100 qm und Grundsteuer beim Bau bezahlt).
Jetzt auf einmal wollen sie Geld von mir. Weiss jemand was Genaues
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#6
Welche Art von Steuern verlangen sie denn?
Da wuerde ich erst mal einen Steuerberater zu Rate ziehen.
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#6
Welche Art von Steuern verlangen sie denn?
Da wuerde ich erst mal einen Steuerberater zu Rate ziehen.
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#7
Das kommt von meinem Steuerberater. Der hatte mir letztes Jahr gesagt, dass die Regierung eine Gesetzesaenderung in Arbeit hat, er aber noch nichts Genaues weiss.

Aber normalerweise sollte man doch vom Finanzamt angeschrieben werden, oder?
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#7
Das kommt von meinem Steuerberater. Der hatte mir letztes Jahr gesagt, dass die Regierung eine Gesetzesaenderung in Arbeit hat, er aber noch nichts Genaues weiss.

Aber normalerweise sollte man doch vom Finanzamt angeschrieben werden, oder?
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#8
Letzteres auf jeden Fall..........
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#8
Letzteres auf jeden Fall..........
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