Autoversicherung

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#1
Am Donnerstag, 14.02. lief meine Autoversicherung aus. Ich habe mich daher seit Anfang Januar um eine andere bemueht, guenstiger. Ich habe eine Direktversicherung abgeschlossen ("Anytime" von Interamerican). Am 11.02. sei die Police etc. ausgedruckt worden, am Freitag, 15.02. sollte mich ein Kurier anrufen, bei dem ich direkt bezahlen sollte und er sollte mir die Papiere uebergeben.

Hat er aber nicht, er hat nicht angerufen und so kann ich die Sache erst am Montag klaeren.

Meine Frage am Montag an die Dame von der versicherung, ob ich denn Freitag morgen schon Schutz haette, wurde mit der kryptischen Aussage "Der Schutz besteht sofort" beantwortet.

Weiss jemand, was das bedeutet? Wenn ich jetzt das Auto benutze, bevor der Kurier sich meldet, besteht mein Schutz oder nicht? Sprich: kann ich morgen frueh zur Arbeit fahren oder muss ich ein Taxi nehmen?
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#1
Am Donnerstag, 14.02. lief meine Autoversicherung aus. Ich habe mich daher seit Anfang Januar um eine andere bemueht, guenstiger. Ich habe eine Direktversicherung abgeschlossen ("Anytime" von Interamerican). Am 11.02. sei die Police etc. ausgedruckt worden, am Freitag, 15.02. sollte mich ein Kurier anrufen, bei dem ich direkt bezahlen sollte und er sollte mir die Papiere uebergeben.

Hat er aber nicht, er hat nicht angerufen und so kann ich die Sache erst am Montag klaeren.

Meine Frage am Montag an die Dame von der versicherung, ob ich denn Freitag morgen schon Schutz haette, wurde mit der kryptischen Aussage "Der Schutz besteht sofort" beantwortet.

Weiss jemand, was das bedeutet? Wenn ich jetzt das Auto benutze, bevor der Kurier sich meldet, besteht mein Schutz oder nicht? Sprich: kann ich morgen frueh zur Arbeit fahren oder muss ich ein Taxi nehmen?
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#2
hmm,ihr habt echt seltsame sitten..

bei uns haste versicherung,sowie du gelöhnt hast,aus die maus..
aber iss ja auch dschungel hier... :lol:
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#2
hmm,ihr habt echt seltsame sitten..

bei uns haste versicherung,sowie du gelöhnt hast,aus die maus..
aber iss ja auch dschungel hier... :lol:
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#3
Der neue Versicherungsschutz ist immer 30Tage ab ablauf der alten gültig, egal ob du bezahls oder nicht. Also besteht Versicherungsschutz.
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#3
Der neue Versicherungsschutz ist immer 30Tage ab ablauf der alten gültig, egal ob du bezahls oder nicht. Also besteht Versicherungsschutz.
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#4
Danke Siggi. Schaun mer mal, was draus wird, die Versicherungsdame sagte mir heute morgen, sie wolle sich kuemmern.
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#4
Danke Siggi. Schaun mer mal, was draus wird, die Versicherungsdame sagte mir heute morgen, sie wolle sich kuemmern.
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#5
Zum Abschluss: Der Kurier kam eben, ich hab den Versicherungsvertrag bei ihm unterschrieben, ihm das Geld gegeben und er haendigte mir nen Haufen Papiere aus.

Einfacher ginge das ganze sogar ueber Kreditkarte, hab aber keine ;-)
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#5
Zum Abschluss: Der Kurier kam eben, ich hab den Versicherungsvertrag bei ihm unterschrieben, ihm das Geld gegeben und er haendigte mir nen Haufen Papiere aus.

Einfacher ginge das ganze sogar ueber Kreditkarte, hab aber keine ;-)
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#6
hallo,

bei dem thema muss ich mal aus dem nähkästchen plaudern. in den 90ern hat man meinen nagelneuen audi 100 vollkasko versichert. wie immer stand im vertrag : gültig ab 1.zahlung ! da die versicherung aber bereits im august abgeschlossen wurde und meine 1.zahlung wegen verspäteter zusendung der unterlagen ( 2 Monate später) erst im november erfolgen konnte, fuhr ich ohne es zu ahnen ins europ.ausland. nach meiner rückkehr berechnete mir die versicherung natürlich vollkasko ,ab dem tag des antrags. wäre jedoch während der reise das auto beschädigt worden, hätte die versicherung jedoch nicht zahlen muessen,da der zahlungseingang noch nicht erfolgte. ich zahlte deshalb für die 2 monate nicht. die versicherung wollte klagen, hat aber nachdem ich ihnen ihren eigenen passus ( kleingedruckt unter der unterschrift) zeigte haben sie sich jedoch einverstanden erklärt. ob es heute noch so gehandhabt wird, weiß ich nicht. damals fuhren hunderttausende durch die gegend, ohne versicherungsschutz.

kato (jörg)
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#6
hallo,

bei dem thema muss ich mal aus dem nähkästchen plaudern. in den 90ern hat man meinen nagelneuen audi 100 vollkasko versichert. wie immer stand im vertrag : gültig ab 1.zahlung ! da die versicherung aber bereits im august abgeschlossen wurde und meine 1.zahlung wegen verspäteter zusendung der unterlagen ( 2 Monate später) erst im november erfolgen konnte, fuhr ich ohne es zu ahnen ins europ.ausland. nach meiner rückkehr berechnete mir die versicherung natürlich vollkasko ,ab dem tag des antrags. wäre jedoch während der reise das auto beschädigt worden, hätte die versicherung jedoch nicht zahlen muessen,da der zahlungseingang noch nicht erfolgte. ich zahlte deshalb für die 2 monate nicht. die versicherung wollte klagen, hat aber nachdem ich ihnen ihren eigenen passus ( kleingedruckt unter der unterschrift) zeigte haben sie sich jedoch einverstanden erklärt. ob es heute noch so gehandhabt wird, weiß ich nicht. damals fuhren hunderttausende durch die gegend, ohne versicherungsschutz.

kato (jörg)
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#7
Im Normalfall hast du den Haftpflichtversicherungsschutz auf jeden Fall da dieser durch die Doppelkarte erteilt wird.
Die Vollkasko bekommst du durch eine vorlaeufige Deckungszusage fuer den Zeitraum von der Antragstellung bis zur Erstellung der Police\1. Zahlung erteilt.
So war es zumindest bei unserer Gesellschaft Wink
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#7
Im Normalfall hast du den Haftpflichtversicherungsschutz auf jeden Fall da dieser durch die Doppelkarte erteilt wird.
Die Vollkasko bekommst du durch eine vorlaeufige Deckungszusage fuer den Zeitraum von der Antragstellung bis zur Erstellung der Police\1. Zahlung erteilt.
So war es zumindest bei unserer Gesellschaft Wink
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