Alter Nagel........

Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
#1
....ich habe auf einen Nebentisch mitbekommen das ein Gast in einer alten Mühle auf Zakynthos einen, nach seiner Meinung 400 Jahre alten Nagel (ca.20cm lang und handgeschmiedet ) mitgenommen hat, meine Frage wäre jetzt, ob dies eventuell nicht ein Problem sein könnte wenn sie ihn am Flughafen finden oder ist es egal, denke da es ja in Greece eine sehr rigorose Gesetzeslage wegen „Antik“ geht, oder fällt so ein alter Nagel nicht in diese Kategorie?
Zitieren
#1
....ich habe auf einen Nebentisch mitbekommen das ein Gast in einer alten Mühle auf Zakynthos einen, nach seiner Meinung 400 Jahre alten Nagel (ca.20cm lang und handgeschmiedet ) mitgenommen hat, meine Frage wäre jetzt, ob dies eventuell nicht ein Problem sein könnte wenn sie ihn am Flughafen finden oder ist es egal, denke da es ja in Greece eine sehr rigorose Gesetzeslage wegen „Antik“ geht, oder fällt so ein alter Nagel nicht in diese Kategorie?
Zitieren
#2
wenn ich richtig informiert bin, gibt das jahrelang Gefängniss, wenn er erwischt würde. Die Chance dazu ist ja gar nicht mal so gering, denn die Geräte zur Durchleuchtung von Gepäck sind doch sehr modern. Ob sich dieses Risiko lohnt?

Ciao

Susi
Zitieren
#2
wenn ich richtig informiert bin, gibt das jahrelang Gefängniss, wenn er erwischt würde. Die Chance dazu ist ja gar nicht mal so gering, denn die Geräte zur Durchleuchtung von Gepäck sind doch sehr modern. Ob sich dieses Risiko lohnt?

Ciao

Susi
Zitieren
#3
Tante Google sagt in Hunderten von Einträgen immer wieder folgendes oder so ähnlich:

"Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen ist grundsätzlich verboten."

"Auch auf dem unerlaubten Besitz archäologischer Gegenstände und dem Versuch ihrer
Ausfuhr drohen hohe Strafen. Der Erwerb und die Ausfuhr von Antiquitäten sind nur mit
einer Genehmigung des Kulturministeriums zulässig."

"Beschädigung, Diebstahl, illegale Ausgrabung, Entfernung, unerlaubter Besitz
und ungenehmigte Ausfuhr archäologischer Fundstücke werden je nach Schwere
der Tat mit hohen (Haft-) Strafen geahndet."

Naja, wer unbedingt mit einem griechischen Gefängnis Bekanntschaft schließen will...
Zitieren
#3
Tante Google sagt in Hunderten von Einträgen immer wieder folgendes oder so ähnlich:

"Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen ist grundsätzlich verboten."

"Auch auf dem unerlaubten Besitz archäologischer Gegenstände und dem Versuch ihrer
Ausfuhr drohen hohe Strafen. Der Erwerb und die Ausfuhr von Antiquitäten sind nur mit
einer Genehmigung des Kulturministeriums zulässig."

"Beschädigung, Diebstahl, illegale Ausgrabung, Entfernung, unerlaubter Besitz
und ungenehmigte Ausfuhr archäologischer Fundstücke werden je nach Schwere
der Tat mit hohen (Haft-) Strafen geahndet."

Naja, wer unbedingt mit einem griechischen Gefängnis Bekanntschaft schließen will...
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste