KfZ-Beschlagnahme in GR endgueltig illegal

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#1
Wer keine Lust/moeglichkeit hat, das in der Athener Zeitung nachzulesen:
Der europaeische Gerichtshof hat am 7.6.2007 entschieden, dass die Beschlagnahme und Versteigerung von Kfz, die einem EU-Buerger gehoeren und sich laenger als 6 Monate in GR befinden, unrechtmaessig ist.
Verwarnt worden sind die Brueder ja schon oefter, aber jetzt haben sie's endlich schriftlich.
Das heisst, wem auch immer das passiert, der (oder dessen Anwalt) kann das Verfahren nun unter Verweis auf das Urteil C‑156/04 abkuerzen. Er sollte es aber zumindest gelesen haben:
Das Urteil im Original

Das eigentlich Urteil steht dann ganz, ganz unten. Smile

Zu bemerken ist, dass es dabei noch um einige andere Dinge ging, in denen die griechische Regierung aber gewonnen hat; es kann also sehr gut sein, dass sie daher das Urteil in seiner Gesamtheit erstmal nicht zur Kenntnis nehmen Wink
Freedom is just another word for people finding out you're useless.
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-Wally-
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#1
Wer keine Lust/moeglichkeit hat, das in der Athener Zeitung nachzulesen:
Der europaeische Gerichtshof hat am 7.6.2007 entschieden, dass die Beschlagnahme und Versteigerung von Kfz, die einem EU-Buerger gehoeren und sich laenger als 6 Monate in GR befinden, unrechtmaessig ist.
Verwarnt worden sind die Brueder ja schon oefter, aber jetzt haben sie's endlich schriftlich.
Das heisst, wem auch immer das passiert, der (oder dessen Anwalt) kann das Verfahren nun unter Verweis auf das Urteil C‑156/04 abkuerzen. Er sollte es aber zumindest gelesen haben:
Das Urteil im Original

Das eigentlich Urteil steht dann ganz, ganz unten. Smile

Zu bemerken ist, dass es dabei noch um einige andere Dinge ging, in denen die griechische Regierung aber gewonnen hat; es kann also sehr gut sein, dass sie daher das Urteil in seiner Gesamtheit erstmal nicht zur Kenntnis nehmen Wink
Freedom is just another word for people finding out you're useless.
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-Wally-
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#2
Tobi, wenig Resonanz zu einem so wichtigen Urteil!

Michael
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#2
Tobi, wenig Resonanz zu einem so wichtigen Urteil!

Michael
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#3
...wir sind eben alle etwas speptisch gegenüber Urteilen...

Europäisches Papier ist geduldig und bleibt es...

Riapet
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#3
...wir sind eben alle etwas speptisch gegenüber Urteilen...

Europäisches Papier ist geduldig und bleibt es...

Riapet
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#4
mir wurscht..
hab kein deutsches auto mehr.. Wink
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#4
mir wurscht..
hab kein deutsches auto mehr.. Wink
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#5
Hallo TOBI,
vielen Dank für Deinen interessanten Hinweis. Habe mir das Urteil gleich ausgedruckt
und werde dies auch mit meinen anderen Kfz-Papieren künftig bei mir führen.
Hoffe es nütz was.
Viele Grüße
Aaron
Beste Grüße an Alle und die "Kreter"
A A R O N
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#5
Hallo TOBI,
vielen Dank für Deinen interessanten Hinweis. Habe mir das Urteil gleich ausgedruckt
und werde dies auch mit meinen anderen Kfz-Papieren künftig bei mir führen.
Hoffe es nütz was.
Viele Grüße
Aaron
Beste Grüße an Alle und die "Kreter"
A A R O N
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#6
Aaron schrieb:Hallo TOBI,
vielen Dank für Deinen interessanten Hinweis. Habe mir das Urteil gleich ausgedruckt
und werde dies auch mit meinen anderen Kfz-Papieren künftig bei mir führen.
Hoffe es nütz was.
Viele Grüße
Aaron
die Verhandlung war ja in griechischer Sprache. Gibt es von dem Urteil auch eine Abschrift in griechisch? Und wo findet man die, wäre ja besser diese dann im Auto mitzuführen.

Michael
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#6
Aaron schrieb:Hallo TOBI,
vielen Dank für Deinen interessanten Hinweis. Habe mir das Urteil gleich ausgedruckt
und werde dies auch mit meinen anderen Kfz-Papieren künftig bei mir führen.
Hoffe es nütz was.
Viele Grüße
Aaron
die Verhandlung war ja in griechischer Sprache. Gibt es von dem Urteil auch eine Abschrift in griechisch? Und wo findet man die, wäre ja besser diese dann im Auto mitzuführen.

Michael
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#7
Bedeutet das jetzt dass ich endlich mein deutsches, inzwischen abgemeldetes Auto mit einer griechischen Nummer anmelden kann ohne dass von mir eine Zollgebuehr verlangt wird?
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#7
Bedeutet das jetzt dass ich endlich mein deutsches, inzwischen abgemeldetes Auto mit einer griechischen Nummer anmelden kann ohne dass von mir eine Zollgebuehr verlangt wird?
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#8
Nein.
Das hat damit nichts zu tun.
Freedom is just another word for people finding out you're useless.
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-Wally-
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#8
Nein.
Das hat damit nichts zu tun.
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#9
b.rater schrieb:die Verhandlung war ja in griechischer Sprache. Gibt es von dem Urteil auch eine Abschrift in griechisch?
Egal in welcher Sprache die Verhandlung gefuehrt wird - es gibt immer fuer alles Uebersetzungen in alle Sprachen der EU.
Hier:
http://www.curia.europa.eu/jurisp/cgi-bi...F%83%CE%B7
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#9
b.rater schrieb:die Verhandlung war ja in griechischer Sprache. Gibt es von dem Urteil auch eine Abschrift in griechisch?
Egal in welcher Sprache die Verhandlung gefuehrt wird - es gibt immer fuer alles Uebersetzungen in alle Sprachen der EU.
Hier:
http://www.curia.europa.eu/jurisp/cgi-bi...F%83%CE%B7
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#10
Tobi schrieb:Wer keine Lust/moeglichkeit hat, das in der Athener Zeitung nachzulesen:
Der europaeische Gerichtshof hat am 7.6.2007 entschieden, dass die Beschlagnahme und Versteigerung von Kfz, die einem EU-Buerger gehoeren und sich laenger als 6 Monate in GR befinden, unrechtmaessig ist.
Verwarnt worden sind die Brueder ja schon oefter, aber jetzt haben sie's endlich schriftlich.
Das heisst, wem auch immer das passiert, der (oder dessen Anwalt) kann das Verfahren nun unter Verweis auf das Urteil C‑156/04 abkuerzen. Er sollte es aber zumindest gelesen haben:
Das Urteil im Original

Das eigentlich Urteil steht dann ganz, ganz unten. Smile

Zu bemerken ist, dass es dabei noch um einige andere Dinge ging, in denen die griechische Regierung aber gewonnen hat; es kann also sehr gut sein, dass sie daher das Urteil in seiner Gesamtheit erstmal nicht zur Kenntnis nehmen Wink
Was mich nun interessiert ist - mein PKW wurde vor 6 Jahren beschlagnahmt und ich verzichtete unter Druck (angedrohte Klage wegen Schmuggels) auf weitere Rechtsmittel - kann ich den PKW von der Republik GR also zurueckfordern nachdem das Vorgehen gesetzeswidrig war??

Kennt sich da wer aus??
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#10
Tobi schrieb:Wer keine Lust/moeglichkeit hat, das in der Athener Zeitung nachzulesen:
Der europaeische Gerichtshof hat am 7.6.2007 entschieden, dass die Beschlagnahme und Versteigerung von Kfz, die einem EU-Buerger gehoeren und sich laenger als 6 Monate in GR befinden, unrechtmaessig ist.
Verwarnt worden sind die Brueder ja schon oefter, aber jetzt haben sie's endlich schriftlich.
Das heisst, wem auch immer das passiert, der (oder dessen Anwalt) kann das Verfahren nun unter Verweis auf das Urteil C‑156/04 abkuerzen. Er sollte es aber zumindest gelesen haben:
Das Urteil im Original

Das eigentlich Urteil steht dann ganz, ganz unten. Smile

Zu bemerken ist, dass es dabei noch um einige andere Dinge ging, in denen die griechische Regierung aber gewonnen hat; es kann also sehr gut sein, dass sie daher das Urteil in seiner Gesamtheit erstmal nicht zur Kenntnis nehmen Wink
Was mich nun interessiert ist - mein PKW wurde vor 6 Jahren beschlagnahmt und ich verzichtete unter Druck (angedrohte Klage wegen Schmuggels) auf weitere Rechtsmittel - kann ich den PKW von der Republik GR also zurueckfordern nachdem das Vorgehen gesetzeswidrig war??

Kennt sich da wer aus??
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#11
Naja, ich denke, in der Theorie schon. Wenn Du Lust hast, durch saemtliche Instanzen zu gehen... freiwillig ruecken die den nach wie vor garantiert nicht raus.
In der Praxis wuerde ich daher sagen: Lass mal lieber.
Aber frag einfach einen Anwalt, vielleicht ists ja auch nun ganz einfach...
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#11
Naja, ich denke, in der Theorie schon. Wenn Du Lust hast, durch saemtliche Instanzen zu gehen... freiwillig ruecken die den nach wie vor garantiert nicht raus.
In der Praxis wuerde ich daher sagen: Lass mal lieber.
Aber frag einfach einen Anwalt, vielleicht ists ja auch nun ganz einfach...
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#12
James schrieb:ruecken die den nach wie vor garantiert nicht raus.
Wahrscheinlich wird er eh schon lange versteigert sein... :mad:


M.f.G.
Kyby
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#12
James schrieb:ruecken die den nach wie vor garantiert nicht raus.
Wahrscheinlich wird er eh schon lange versteigert sein... :mad:


M.f.G.
Kyby
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#13
Entweder das, oder er rostet seitdem an irgendeiner Hafenmauer vor sich hin.... wie gesagt, irgendwas kann man in der Theorie sicher fordern, aber ob sich das in der Praxis lohnt, kann bestimmt nur ein Anwalt beantworten. Mein Tip ist nein.... Sad
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#13
Entweder das, oder er rostet seitdem an irgendeiner Hafenmauer vor sich hin.... wie gesagt, irgendwas kann man in der Theorie sicher fordern, aber ob sich das in der Praxis lohnt, kann bestimmt nur ein Anwalt beantworten. Mein Tip ist nein.... Sad
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