Arbeitslosengeldsperre bei Selbstkündigung

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#1
Hallo zusammen,

ich habe eine sehr wichtige Frage, die mir über die Suchfunktion nicht beant-wortet werden konnte.
Ich werde Anfang nächsten Jahres nach Athen gehen, um dort nach Arbeit zu suchen. Zur Zeit arbeite ich jedoch noch in Deutschland. Da ich ein unbefris-tetes Arbeitsverhältnis habe und es nicht danach aussieht, dass man mir kün-digt, muss ich das selber tun. Hier meine Frage, welche Möglichkeit bestehen, eine drohenden ALG-Sperre von 3 Monaten bei Selbstkündigung bzw. Aufhe-bungsvertrag, zu umgehen?
Ich habe gehört, dass man bei wichtigen Gründen verschont bleibt, z.B. wenn der Ehepartner/Lebensgefährte umgezogen ist und man „nachziehen“ möch-te. Dies ist bei uns der Fall, aber mit einem Haken. Wir haben geplant noch eine Zeit lang in Deutschland gemeldet zu bleiben, wegen Versicherungen etc.. Wenn ich jetzt dem Arbeitsamt nachweisen muss (muss ich?), dass mein Verlobter weggezogen ist, kann ich das ja gar nicht. Und in Griechen-land gibt es doch keine Einwohnermeldeämter, oder? Oder reicht eine „Mel-debescheinigung des Vermieters in Griechenland? Und muss ich vielleicht auch nachweisen, das diese Beziehung auch ernsthaft ist? Wie auch immer ich das machen soll...
Ich wäre euch sehr verbunden, wenn ihr einen Rat für mich habt!
Liebe Grüße
Zoi
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#1
Hallo zusammen,

ich habe eine sehr wichtige Frage, die mir über die Suchfunktion nicht beant-wortet werden konnte.
Ich werde Anfang nächsten Jahres nach Athen gehen, um dort nach Arbeit zu suchen. Zur Zeit arbeite ich jedoch noch in Deutschland. Da ich ein unbefris-tetes Arbeitsverhältnis habe und es nicht danach aussieht, dass man mir kün-digt, muss ich das selber tun. Hier meine Frage, welche Möglichkeit bestehen, eine drohenden ALG-Sperre von 3 Monaten bei Selbstkündigung bzw. Aufhe-bungsvertrag, zu umgehen?
Ich habe gehört, dass man bei wichtigen Gründen verschont bleibt, z.B. wenn der Ehepartner/Lebensgefährte umgezogen ist und man „nachziehen“ möch-te. Dies ist bei uns der Fall, aber mit einem Haken. Wir haben geplant noch eine Zeit lang in Deutschland gemeldet zu bleiben, wegen Versicherungen etc.. Wenn ich jetzt dem Arbeitsamt nachweisen muss (muss ich?), dass mein Verlobter weggezogen ist, kann ich das ja gar nicht. Und in Griechen-land gibt es doch keine Einwohnermeldeämter, oder? Oder reicht eine „Mel-debescheinigung des Vermieters in Griechenland? Und muss ich vielleicht auch nachweisen, das diese Beziehung auch ernsthaft ist? Wie auch immer ich das machen soll...
Ich wäre euch sehr verbunden, wenn ihr einen Rat für mich habt!
Liebe Grüße
Zoi
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#2
Hallo Zoi,

leider habe ich keine Tips für Dich!

Mir ging es genau wie Dir, mein Mann war schon nach GR gegangen und ich habe einen Aufhebungsvertrag mit meiner Firma gemacht, um nachzukommen. Auch wir sind noch aus verschiedenen Gründen in DE gemeldet.
Dabei habe ich keine Möglichkeit gefunden, die Sperrzeit zu umgehen. Schlimmer noch, mach Dich auch auf eine Ruhenszeit (bei mir waren es 6 Monate, das entsprach meiner Kündigungsfrist) gefasst, denn wenn Du eine Abfindung bekommst, wird auch diese angerechnet.

Dazu Zitat aus dem Schreiben vom Arbeitsamt: Der Ruhenszeitraum endet spätestens mit dem Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis infolge einer Befristung, die ununabhängig von der Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestanden hat, geendet hätte oder an dem der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grunde ohne Einhaltung der Kündigungsfrist hätte kündigen können. Der Ruhenszeitraum beträgt längstens ein Jahr.

Ich wünsche Dir viel Glück auf Deinem weiteren Weg :-))

Mirto
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#2
Hallo Zoi,

leider habe ich keine Tips für Dich!

Mir ging es genau wie Dir, mein Mann war schon nach GR gegangen und ich habe einen Aufhebungsvertrag mit meiner Firma gemacht, um nachzukommen. Auch wir sind noch aus verschiedenen Gründen in DE gemeldet.
Dabei habe ich keine Möglichkeit gefunden, die Sperrzeit zu umgehen. Schlimmer noch, mach Dich auch auf eine Ruhenszeit (bei mir waren es 6 Monate, das entsprach meiner Kündigungsfrist) gefasst, denn wenn Du eine Abfindung bekommst, wird auch diese angerechnet.

Dazu Zitat aus dem Schreiben vom Arbeitsamt: Der Ruhenszeitraum endet spätestens mit dem Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis infolge einer Befristung, die ununabhängig von der Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestanden hat, geendet hätte oder an dem der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grunde ohne Einhaltung der Kündigungsfrist hätte kündigen können. Der Ruhenszeitraum beträgt längstens ein Jahr.

Ich wünsche Dir viel Glück auf Deinem weiteren Weg :-))

Mirto
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#3
Hallo Mirtho,
danke für die Info, ich rechne mit dem Schlimmsten :-)
zoi
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#3
Hallo Mirtho,
danke für die Info, ich rechne mit dem Schlimmsten :-)
zoi
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#4
Hallo, Zoi,
sprich doch mal mit Deinem Arbeitgeber! Vielleicht besteht die Möglichkeit, daß er Deinen Arbeitsvertrag in einen befristeten Vertrag umwandelt. Du solltest Dich aber auch mal erkundigen, ob Du überhaupt Arbeitslosengeld nach deutschem Recht bekommst oder ob Du es nach griechischem Recht ausgezahlt bekommst! Da Du ja dann nicht mehr in Deutschland lebst, kann es sein, daß Du gar nicht das volle Geld vom deutschen Arbeitsamt bekommst. Wenn Du hier in Deutschland Arbeitslosengeld bekommst, mußt Du Dich spätestens alle 3 Monate beim Arbeitsamt melden und Deine Bemühungen anhand von Bewerbungsschreiben vorzeigen. Auch mußt Du immer erreichbar sein, falls die Dir einen Job zuweisen. Ab und zu bekommst Du auch eine Aufforderung, persönlich bei Deinem Sachbearbeiter beim Arbeitsamt vorzusprechen. Das würde ja bedeuten, daß Du dann immer kurzfristig hin und her fliegen müßtest. Wie das läuft, wenn Du Dich im Ausland aufhälst, weiß ich nicht genau, aber es ist besser, Du erkundigst Dich da vorher mal, damit Du keine bösen Überaschungen erleidest! Vielleicht sind die ja damit einverstanden, wenn Du Kopien der Bewerbungsschreiben, welche Du in Griechenland abgeschickt hast ( also an griechische Firmen ) , denen vorlegst! Aber ich meine, so einfach ist das nicht!

Gruß Monika
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#4
Hallo, Zoi,
sprich doch mal mit Deinem Arbeitgeber! Vielleicht besteht die Möglichkeit, daß er Deinen Arbeitsvertrag in einen befristeten Vertrag umwandelt. Du solltest Dich aber auch mal erkundigen, ob Du überhaupt Arbeitslosengeld nach deutschem Recht bekommst oder ob Du es nach griechischem Recht ausgezahlt bekommst! Da Du ja dann nicht mehr in Deutschland lebst, kann es sein, daß Du gar nicht das volle Geld vom deutschen Arbeitsamt bekommst. Wenn Du hier in Deutschland Arbeitslosengeld bekommst, mußt Du Dich spätestens alle 3 Monate beim Arbeitsamt melden und Deine Bemühungen anhand von Bewerbungsschreiben vorzeigen. Auch mußt Du immer erreichbar sein, falls die Dir einen Job zuweisen. Ab und zu bekommst Du auch eine Aufforderung, persönlich bei Deinem Sachbearbeiter beim Arbeitsamt vorzusprechen. Das würde ja bedeuten, daß Du dann immer kurzfristig hin und her fliegen müßtest. Wie das läuft, wenn Du Dich im Ausland aufhälst, weiß ich nicht genau, aber es ist besser, Du erkundigst Dich da vorher mal, damit Du keine bösen Überaschungen erleidest! Vielleicht sind die ja damit einverstanden, wenn Du Kopien der Bewerbungsschreiben, welche Du in Griechenland abgeschickt hast ( also an griechische Firmen ) , denen vorlegst! Aber ich meine, so einfach ist das nicht!

Gruß Monika
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#5
Hallo Monika, wie man deutsches Arbeitslosengeld in GR beziehen kann, ist hier schon oft und sehr ausfuehrlich dargelegt worden, ich denke, das wird Zoi hinkriegen.

Das Prob ist ja die Sperrfrist und die Idee mit der Umwandlung in einen befristeten Vertrag finde ich interessant.

Zoi: Setze Dich doch mal mit einem dieser Vereine in in D in Verbindung, die sich um die Rechte von Arbeitslosen und Sozialhilfemepfaenger kuemmern, vielleicht haben die noch weitere Ideen.

Carmen
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#5
Hallo Monika, wie man deutsches Arbeitslosengeld in GR beziehen kann, ist hier schon oft und sehr ausfuehrlich dargelegt worden, ich denke, das wird Zoi hinkriegen.

Das Prob ist ja die Sperrfrist und die Idee mit der Umwandlung in einen befristeten Vertrag finde ich interessant.

Zoi: Setze Dich doch mal mit einem dieser Vereine in in D in Verbindung, die sich um die Rechte von Arbeitslosen und Sozialhilfemepfaenger kuemmern, vielleicht haben die noch weitere Ideen.

Carmen
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#6
Hallo Zoi,
wenn du einen Arbeitsvertrag in D selber beendest, hast du eine Sperre beim Arbeitsamt. Falls du eine Abfindung bekommst, wird diese auch noch angerechnet und die Anspruchszeit verkürzt sich entsprechend.
Wenn du aber von deinem Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung bekommst, dann bekommst du Arbeitslosengeld.
D. h. wenn du aus einem nicht selbstverschuldet beendetem Arbeitsverhältnis kommst, gibt es Arbeitslosengeld.
Wirst du z.B. bei einem neuen Arbeitgeber unbefristet eingestellt und nach einem Monat innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen gekündigt, dann bist du auch wieder anspruchsberechtigt.

Des weiteren sind natürlich gute Beratungsstellen die Arbeitsloseninitiativen, die es zumindest in allen großen Städten gibt.
Sabine
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#6
Hallo Zoi,
wenn du einen Arbeitsvertrag in D selber beendest, hast du eine Sperre beim Arbeitsamt. Falls du eine Abfindung bekommst, wird diese auch noch angerechnet und die Anspruchszeit verkürzt sich entsprechend.
Wenn du aber von deinem Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung bekommst, dann bekommst du Arbeitslosengeld.
D. h. wenn du aus einem nicht selbstverschuldet beendetem Arbeitsverhältnis kommst, gibt es Arbeitslosengeld.
Wirst du z.B. bei einem neuen Arbeitgeber unbefristet eingestellt und nach einem Monat innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen gekündigt, dann bist du auch wieder anspruchsberechtigt.

Des weiteren sind natürlich gute Beratungsstellen die Arbeitsloseninitiativen, die es zumindest in allen großen Städten gibt.
Sabine
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#7
Hallo Sabine,
hast Du da vielleicht einen Kontakt/eine Tel für den Großraum Köln?
Danke
Zoi
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#7
Hallo Sabine,
hast Du da vielleicht einen Kontakt/eine Tel für den Großraum Köln?
Danke
Zoi
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#8
Hallo Zoi, in Wuppertal gibt es den Arbeitslosenverein "Tacheles e.V." mit Beratungsstelle und eigenem Cafe als Treffpunkt. http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Auf deren Seite findest du viele Infos und Adressen.
In Köln gibt es garantiert auch solche Vereine. Aber dort kenne ich mich nicht aus.
Sabine
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#8
Hallo Zoi, in Wuppertal gibt es den Arbeitslosenverein "Tacheles e.V." mit Beratungsstelle und eigenem Cafe als Treffpunkt. http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Auf deren Seite findest du viele Infos und Adressen.
In Köln gibt es garantiert auch solche Vereine. Aber dort kenne ich mich nicht aus.
Sabine
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#9
Hallo Zusammen,

habe mich letzte Woche arbeitssuchend gemeldet, nachdem ich meine Kündigung eingereicht habe....
Mir ist bewusst, dass ich höchstwahrscheinlich eine Sperre von 12 Wochen für die Eigenkündigung kassiere. Andererseits habe ich hier im Forum und auf den Infoblättern des AA gelesen, dass man nach 4 Wochen Arbeitslosen-Dasein nach GR gehen kann um sein Glück zu versuchen...wie reagiert das AA wenn man sagt, dass man nach GR ziehen will? Die könnten doch auch z.B. sagen: Wenn Du eh nach GR willst, was suchst Du dann noch hier? Geh doch sofort usw....ich habe absolut null Erfahrung mit dem AA!!
Können diese Fristen auch parallel laufen? Wie regle ich das genau, denn vom zeitlichen Ablauf würde es so aussehen, dass ich den 1. Monat/ohne ALG in D bin, dann nach GR fahre. Monat 2 +3 wäre auch ohne ALG und im vierten Monat wäre ich noch in GR und müsste dann ALG bekommen...stellt man den Antrag von Griechenland aus, funktioniert das überhaupt? Hat das schon jemand hinter sich? Ich wäre froh, wenn mir jemand seine Erfahrungen diesbezüglich schildern kann. Meine Email ist Zoi.Zahari@web.de
Viele Grüße aus NRW.Zoi
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#9
Hallo Zusammen,

habe mich letzte Woche arbeitssuchend gemeldet, nachdem ich meine Kündigung eingereicht habe....
Mir ist bewusst, dass ich höchstwahrscheinlich eine Sperre von 12 Wochen für die Eigenkündigung kassiere. Andererseits habe ich hier im Forum und auf den Infoblättern des AA gelesen, dass man nach 4 Wochen Arbeitslosen-Dasein nach GR gehen kann um sein Glück zu versuchen...wie reagiert das AA wenn man sagt, dass man nach GR ziehen will? Die könnten doch auch z.B. sagen: Wenn Du eh nach GR willst, was suchst Du dann noch hier? Geh doch sofort usw....ich habe absolut null Erfahrung mit dem AA!!
Können diese Fristen auch parallel laufen? Wie regle ich das genau, denn vom zeitlichen Ablauf würde es so aussehen, dass ich den 1. Monat/ohne ALG in D bin, dann nach GR fahre. Monat 2 +3 wäre auch ohne ALG und im vierten Monat wäre ich noch in GR und müsste dann ALG bekommen...stellt man den Antrag von Griechenland aus, funktioniert das überhaupt? Hat das schon jemand hinter sich? Ich wäre froh, wenn mir jemand seine Erfahrungen diesbezüglich schildern kann. Meine Email ist Zoi.Zahari@web.de
Viele Grüße aus NRW.Zoi
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#10
Hallo Zoi,
ich bin vor zwei Jahren von D nach GR gezogen und habe in GR vom OEAD das Arbeitslosengeld von D mir auszahlen lassen. Ging für drei Monate (so lange kann man/frau im Ausland nach Arbeit suchen). Es ging relativ problemlos. Ich bekam vom Arbeitsamt in D alle Unterlagen. Franz
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#10
Hallo Zoi,
ich bin vor zwei Jahren von D nach GR gezogen und habe in GR vom OEAD das Arbeitslosengeld von D mir auszahlen lassen. Ging für drei Monate (so lange kann man/frau im Ausland nach Arbeit suchen). Es ging relativ problemlos. Ich bekam vom Arbeitsamt in D alle Unterlagen. Franz
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#11
Danke Franz, aber meine Frage ist damit leider nicht ganz abgedeckt.
Ich weiß prinzipiell wie das mit dem ALG nch Griechenland, für 3 Monate, etc. geht, aber! ich weiß nicht ob man WÄHREND der Sperrzeit(3 Monate) nach GR gehen kann und wenn diese Sperrzeit innerhalb des noch laufenden Griechenlandaufenthaltes ablaufen würde, man problemblos von GR aus alles regeln kann.
Zoi
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#11
Danke Franz, aber meine Frage ist damit leider nicht ganz abgedeckt.
Ich weiß prinzipiell wie das mit dem ALG nch Griechenland, für 3 Monate, etc. geht, aber! ich weiß nicht ob man WÄHREND der Sperrzeit(3 Monate) nach GR gehen kann und wenn diese Sperrzeit innerhalb des noch laufenden Griechenlandaufenthaltes ablaufen würde, man problemblos von GR aus alles regeln kann.
Zoi
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#12
Jetzt verstehe ich Zoi, entschuldige, habe vorbei geantwortet. :-(
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#12
Jetzt verstehe ich Zoi, entschuldige, habe vorbei geantwortet. :-(
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#13
kein Problem, dass kann passieren :-)
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#13
kein Problem, dass kann passieren :-)
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#14
kein Problem, dass kann passieren :-)
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#14
kein Problem, dass kann passieren :-)
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#15
kein Problem, dass kann passieren ;-)
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#15
kein Problem, dass kann passieren ;-)
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#16
Hallo Zoi,

so einfach ist das leider nicht. Solange Du in DE arbeitssuchend gemeldet bist, mußt Du Dich in DE befinden. Wenn Du nach GR gehst, mußt Du eine Änderungsmitteilung an das Arbeitsamt geben, egal für wie lange Du Deinen Aufenthalt planst.
Die Auswirkungen, dass Du dem AA mitteilst, dass Du nach Griechenland gehst sind (so wurde mir das damals gesagt!), dass Dir das Arbeitsamt durch die Mitteilung ich bin im Ausland auch keine sonnst Dir zustehenden Rentenbeiträge und Krankenversicherungsbeiträge zahlt. Hast Du am Ende Deiner Sperrzeit noch keinen Job in Griechenland, könnte Du dann entweder sagen, ich will zurück nach Deutschland und da hättest Du dann noch Anspruch auf Arbeitslosengeld, oder Du machst dann eben den E301 und bekommst so ab dem Zeitpunkt Dein griechisches Arbeitslosengeld.
Das Du den Antrag von Griechenland aus machen kannst, bezweifle ich sehr :-))
Aber sicher kann ich Dir die Frage nicht beantworten.
Bei mir lief letztenendes alles völlig anders, denn ich wurde Schwanger und suche somit im Moment sowieso keinen Job mehr, denn da werde ich erst mal mit dem Baby genug zu tun haben :-)
Viele Grüße Mirto
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#16
Hallo Zoi,

so einfach ist das leider nicht. Solange Du in DE arbeitssuchend gemeldet bist, mußt Du Dich in DE befinden. Wenn Du nach GR gehst, mußt Du eine Änderungsmitteilung an das Arbeitsamt geben, egal für wie lange Du Deinen Aufenthalt planst.
Die Auswirkungen, dass Du dem AA mitteilst, dass Du nach Griechenland gehst sind (so wurde mir das damals gesagt!), dass Dir das Arbeitsamt durch die Mitteilung ich bin im Ausland auch keine sonnst Dir zustehenden Rentenbeiträge und Krankenversicherungsbeiträge zahlt. Hast Du am Ende Deiner Sperrzeit noch keinen Job in Griechenland, könnte Du dann entweder sagen, ich will zurück nach Deutschland und da hättest Du dann noch Anspruch auf Arbeitslosengeld, oder Du machst dann eben den E301 und bekommst so ab dem Zeitpunkt Dein griechisches Arbeitslosengeld.
Das Du den Antrag von Griechenland aus machen kannst, bezweifle ich sehr :-))
Aber sicher kann ich Dir die Frage nicht beantworten.
Bei mir lief letztenendes alles völlig anders, denn ich wurde Schwanger und suche somit im Moment sowieso keinen Job mehr, denn da werde ich erst mal mit dem Baby genug zu tun haben :-)
Viele Grüße Mirto
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