Re:Nochmal zum Kindergeld

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#1
Ab Januar 2002 gab es eine Neuregelung, bzw. Aenderung des Kindergeldantragformulars, d.h. mit einigen Aenderungen, die unsereins den Kindergeldanspruch verwehren, denn besagte Freundinnen hatten vor 2002 relativ problemlos ihr Kinder- und auch Erziehungsgeld bezogen und ich habe auch erst die alten Formulare weggeschickt, die dann mit dem Verweis auf die neuen Blaetter zurueckkamen, also ausser (Uebersetzungs-) Spesen nichts gewesen, denn natuerlich mussten auch die neuen Formulare mit anhaengenden Steuer- und Verdienstnachweisen uebersetzt werden.
Naja, wie gesagt mitlerweile ist es den Aufwand nicht mehr wert...
Schoenen Abend noch
Susi

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#1
Ab Januar 2002 gab es eine Neuregelung, bzw. Aenderung des Kindergeldantragformulars, d.h. mit einigen Aenderungen, die unsereins den Kindergeldanspruch verwehren, denn besagte Freundinnen hatten vor 2002 relativ problemlos ihr Kinder- und auch Erziehungsgeld bezogen und ich habe auch erst die alten Formulare weggeschickt, die dann mit dem Verweis auf die neuen Blaetter zurueckkamen, also ausser (Uebersetzungs-) Spesen nichts gewesen, denn natuerlich mussten auch die neuen Formulare mit anhaengenden Steuer- und Verdienstnachweisen uebersetzt werden.
Naja, wie gesagt mitlerweile ist es den Aufwand nicht mehr wert...
Schoenen Abend noch
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