Umzug eines Kindes

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#1
Mist, jetzt hab ich das Posting "Uebersetzungen in Griechische" im Kontaktforum geschrieben, weil dort auch die Geburtsurkunden-Frage aufkam.

Anyway, noch etwas ist in Bezug auf Urkunden wichtig:

Zieht ein Minderjaehriger nach Griechenland, ist dazu eine Einverstaendniserklaerung des VATERS noetig, auch wenn er nicht das Sorgerecht hat. Zieht der Vater mit um, wird dieses Einverstaendnis vorausgesetzt. Kompliziert wird es bei Kindern, deren Mutter das alleinige Sorgerecht hat und ohne den Kindsvater das Kind nach Griechenland "verbringt".

Nach griechischem Recht hat ausschliesslich der Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht, es sei denn, es gibt einen Titel, der ausdruecklich der Mutter dieses Recht zuspricht. Das ist bei sog. "unehelichen" Kindern jedoch niemals der Fall, da nach deutschem Recht automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht hat.

Eine alleinerziehende Mutter muss demnach UNBEDINGT vom Vater eine Erklaerung aufsetzen lassen, dass er keine Einwendungen hat, dass sein Kind in GR lebt. Diese Erklaerung muss in griechisch vorliegen und unbedingt (!) von der griech. Botschaft vor Ort anerkannt sein. Inhaltlich, nicht nur formal!

Aus dem Naehkaestchen geplaudert: Ein Vater, der nicht das Sorgerecht innehaelt, darf nach deutschem Recht eine solche Erklaerung ueberhaupt nicht abgeben. Griechische Botschaften in D wissen das und anerkennen diese Erklaerung daher normalerweise auch nicht. In unserem Fall hat die Botschaft einen "Ausweg" gefunden und ausschliesslich die Richtigkeit der Uebersetzung anerkannt, dafuer aber mit der doppelten Menge der ueblichen Stempel. Der Auslaenderpolizei hat das dann genuegt, nach wochenlangen Kaempfen.

Ist der Vater nicht in der Geburtsurkunde des Kindes aufgefuehrt, ist dieser Tanz nicht noetig, das Kind ist dann stinknormaler Abschaum, der niemals einen Vater sah...

Nunja.

Man sollte diese Rechtslage auch im Hinterkopf haben, wenn man den umgekehrten Fall plant und mit seinem Kind ins Ausland verziehen moechte. Wie gesagt: das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt per Gesetz beim Vater, auch fuer uneheliche Kinder, auch fuer Scheidungskinder.

Carmen

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#1
Mist, jetzt hab ich das Posting "Uebersetzungen in Griechische" im Kontaktforum geschrieben, weil dort auch die Geburtsurkunden-Frage aufkam.

Anyway, noch etwas ist in Bezug auf Urkunden wichtig:

Zieht ein Minderjaehriger nach Griechenland, ist dazu eine Einverstaendniserklaerung des VATERS noetig, auch wenn er nicht das Sorgerecht hat. Zieht der Vater mit um, wird dieses Einverstaendnis vorausgesetzt. Kompliziert wird es bei Kindern, deren Mutter das alleinige Sorgerecht hat und ohne den Kindsvater das Kind nach Griechenland "verbringt".

Nach griechischem Recht hat ausschliesslich der Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht, es sei denn, es gibt einen Titel, der ausdruecklich der Mutter dieses Recht zuspricht. Das ist bei sog. "unehelichen" Kindern jedoch niemals der Fall, da nach deutschem Recht automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht hat.

Eine alleinerziehende Mutter muss demnach UNBEDINGT vom Vater eine Erklaerung aufsetzen lassen, dass er keine Einwendungen hat, dass sein Kind in GR lebt. Diese Erklaerung muss in griechisch vorliegen und unbedingt (!) von der griech. Botschaft vor Ort anerkannt sein. Inhaltlich, nicht nur formal!

Aus dem Naehkaestchen geplaudert: Ein Vater, der nicht das Sorgerecht innehaelt, darf nach deutschem Recht eine solche Erklaerung ueberhaupt nicht abgeben. Griechische Botschaften in D wissen das und anerkennen diese Erklaerung daher normalerweise auch nicht. In unserem Fall hat die Botschaft einen "Ausweg" gefunden und ausschliesslich die Richtigkeit der Uebersetzung anerkannt, dafuer aber mit der doppelten Menge der ueblichen Stempel. Der Auslaenderpolizei hat das dann genuegt, nach wochenlangen Kaempfen.

Ist der Vater nicht in der Geburtsurkunde des Kindes aufgefuehrt, ist dieser Tanz nicht noetig, das Kind ist dann stinknormaler Abschaum, der niemals einen Vater sah...

Nunja.

Man sollte diese Rechtslage auch im Hinterkopf haben, wenn man den umgekehrten Fall plant und mit seinem Kind ins Ausland verziehen moechte. Wie gesagt: das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt per Gesetz beim Vater, auch fuer uneheliche Kinder, auch fuer Scheidungskinder.

Carmen

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#2
Hallo Carmen!

Und wie ist es im umgekehrten Fall?
Also wenn ich mit meinem unehelichen Kind (ich Sünderin), das von einem Griechen in Griechenland gezeugt und auch dort geboren wurde (kompliziert, oder?) wieder nach D ziehen möchte? Muss ich es am Flughafen abgeben, wenn ich keine Erklärung vom Vater habe???

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#2
Hallo Carmen!

Und wie ist es im umgekehrten Fall?
Also wenn ich mit meinem unehelichen Kind (ich Sünderin), das von einem Griechen in Griechenland gezeugt und auch dort geboren wurde (kompliziert, oder?) wieder nach D ziehen möchte? Muss ich es am Flughafen abgeben, wenn ich keine Erklärung vom Vater habe???

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#3
Hallo Samira,

ja, so ist es leider, Du kannst das Kind nicht ohne Einverstaendnis oder Begleitung des Vaters ausser Landes bringen. Es wird Dir in der Tat am Flughafen "abgenommen"... Ich wuerde Euch dringend empfehlen, zum Symbolaiographos (Notar) oder mindestens einem sehr guten Rechtsanwalt (Dikigoros) zu gehen und diese Frage schriftlich abklaeren, zumindest die Rechtslage.

Bei aller Liebe...aber *ich* wuerde mich wirklich absichern, was ich an Geschichten gehoert habe, laesst Dir die Gaensehaut rauf und runter laufen.

Liebe Gruesse von Carmen

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#3
Hallo Samira,

ja, so ist es leider, Du kannst das Kind nicht ohne Einverstaendnis oder Begleitung des Vaters ausser Landes bringen. Es wird Dir in der Tat am Flughafen "abgenommen"... Ich wuerde Euch dringend empfehlen, zum Symbolaiographos (Notar) oder mindestens einem sehr guten Rechtsanwalt (Dikigoros) zu gehen und diese Frage schriftlich abklaeren, zumindest die Rechtslage.

Bei aller Liebe...aber *ich* wuerde mich wirklich absichern, was ich an Geschichten gehoert habe, laesst Dir die Gaensehaut rauf und runter laufen.

Liebe Gruesse von Carmen

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#4
Na dann gute Nacht. Danke für die Tipps, Carmen. Werde mich erkundigen!

Ich hatte aber sowieso vor bald nach der Geburt nach D (mit Vater) zu reisen. Bei der Gelegenheit werde ich es in D anmelden und auch in meinen PAß eintragen lassen. Dann sollte es ja eigentlich auch kein Problem mehr sein... aber ich erkundige mich!

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#4
Na dann gute Nacht. Danke für die Tipps, Carmen. Werde mich erkundigen!

Ich hatte aber sowieso vor bald nach der Geburt nach D (mit Vater) zu reisen. Bei der Gelegenheit werde ich es in D anmelden und auch in meinen PAß eintragen lassen. Dann sollte es ja eigentlich auch kein Problem mehr sein... aber ich erkundige mich!

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#5
Hallo,
wir werden voraussichtlich in den nächsten 6 Monaten nach GR umziehen und für eine deutsche Firma arbeiten.
Natürlich stand auch die Frage des Kindergeldes für zwei Kinder im Raum
hier ein Link dazu.
Nach diesem aktuellen Text erhält jedes Kind Kindergeld solange es sich in einem EU Mitgliedsstaat aufhält!!!!
Also vielleicht mal einen deutschen Anwalt fragen, ist mit Sicherheit nicht teuer.
Gruß
Stefan

http://www.bff-online.de/kige/KGKM2002.pdf
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#5
Hallo,
wir werden voraussichtlich in den nächsten 6 Monaten nach GR umziehen und für eine deutsche Firma arbeiten.
Natürlich stand auch die Frage des Kindergeldes für zwei Kinder im Raum
hier ein Link dazu.
Nach diesem aktuellen Text erhält jedes Kind Kindergeld solange es sich in einem EU Mitgliedsstaat aufhält!!!!
Also vielleicht mal einen deutschen Anwalt fragen, ist mit Sicherheit nicht teuer.
Gruß
Stefan

http://www.bff-online.de/kige/KGKM2002.pdf
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