Wie oft Steuererklärung??

Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
#1
Hallo @all!!!

Wir haben gehört, dass Besitzer eines Hauses in GR jährlich eine Steuererklärung abgeben müssen.
Weiß jemand, wie es aussieht, wenn man "nur" ein Grundstück hat?
Die Erklärung beim Erwerb ist selbstredend, aber wie sieht es in den Jahren danach aus?
Ach ja, falls man sie jährlich machen muß, wie hoch sind dann Strafen bei einer verpaßten Abgabe der Steuererklärung?

Grüße
Sanne u. Eric

Zitieren
#1
Hallo @all!!!

Wir haben gehört, dass Besitzer eines Hauses in GR jährlich eine Steuererklärung abgeben müssen.
Weiß jemand, wie es aussieht, wenn man "nur" ein Grundstück hat?
Die Erklärung beim Erwerb ist selbstredend, aber wie sieht es in den Jahren danach aus?
Ach ja, falls man sie jährlich machen muß, wie hoch sind dann Strafen bei einer verpaßten Abgabe der Steuererklärung?

Grüße
Sanne u. Eric

Zitieren
#2
Hallo Schnaffels Wink

Was immer Ihr in GR besitzt, muss jaehrlich der Steuer gegenueber gerechtfertigt werden. Die Formulare dazu sollten Euch eigentlich zugeschickt werden, ist dem nicht so, solltet Ihr Euch kurz mit einem Steuerberater vor Ort kurzschliessen.

Ueber die Hoehe der Strafe kann ich nichts sagen, aber andere vielleicht.

Liebe Gruesse von Carmen

Zitieren
#2
Hallo Schnaffels Wink

Was immer Ihr in GR besitzt, muss jaehrlich der Steuer gegenueber gerechtfertigt werden. Die Formulare dazu sollten Euch eigentlich zugeschickt werden, ist dem nicht so, solltet Ihr Euch kurz mit einem Steuerberater vor Ort kurzschliessen.

Ueber die Hoehe der Strafe kann ich nichts sagen, aber andere vielleicht.

Liebe Gruesse von Carmen

Zitieren
#3
schnaffels schrieb:
> Ach ja, falls man sie jährlich machen muß, wie hoch sind dann Strafen bei einer verpaßten Abgabe der Steuererklärung?
>
> Grüße
> Sanne u. Eric

Hi !
Die Strafen hinsichtlich steuerlicher Vergehen in Grundstückangelegenheiten werden in GR nicht finanziell sondern materiell festgelegt. Ist nach Ablauf eines Kalenderjahres keine Steuererklärung abgegeben worden, fallen 100 m² des Grundstücks an den Staat. Im 2. Jahr 200 m² und so weiter ! - Ist doch eigentlich eine tolle Idee um die notorischen Steuerhinterzieher endlich zu disziplinieren, gelle ? ... Aaaaber, ... alles nur erfunden ! Stimmt nichts von ! Also, keine PANIK Wink Wie hoch die Strafen jetzt wirklich sind weiß ich auch nicht.

Gruß Uli

Zitieren
#3
schnaffels schrieb:
> Ach ja, falls man sie jährlich machen muß, wie hoch sind dann Strafen bei einer verpaßten Abgabe der Steuererklärung?
>
> Grüße
> Sanne u. Eric

Hi !
Die Strafen hinsichtlich steuerlicher Vergehen in Grundstückangelegenheiten werden in GR nicht finanziell sondern materiell festgelegt. Ist nach Ablauf eines Kalenderjahres keine Steuererklärung abgegeben worden, fallen 100 m² des Grundstücks an den Staat. Im 2. Jahr 200 m² und so weiter ! - Ist doch eigentlich eine tolle Idee um die notorischen Steuerhinterzieher endlich zu disziplinieren, gelle ? ... Aaaaber, ... alles nur erfunden ! Stimmt nichts von ! Also, keine PANIK Wink Wie hoch die Strafen jetzt wirklich sind weiß ich auch nicht.

Gruß Uli

Zitieren
#4
hmmm,
mit sicherheit "gesalzen"....

Gruss,
Andreas

Zitieren
#4
hmmm,
mit sicherheit "gesalzen"....

Gruss,
Andreas

Zitieren
#5
WOW, Danke für die schnellen Antworten.

@Uli: Danke für den Schock, haben schon überlegt, ob wir jetzt ein Hochhaus bauen auf dem kläglichen Rest, der noch übrig ist *g

@Carmen: Bist Du Dir 100% sicher? Haben gerade gehört, dass man angeblich bei einem Grundstück direkt für den Kauf des Grundstücks (die haben wir Gott sei Dank) und dann noch eine einmalige Steuererklärung machen muss, aus der ersichtlich ist, dass in GR keine Einkünfte erzielt worden sind. Hast Du davon schon mal etwas gehört?
Liebe Grüße nach Athen Wink

S + E

Zitieren
#5
WOW, Danke für die schnellen Antworten.

@Uli: Danke für den Schock, haben schon überlegt, ob wir jetzt ein Hochhaus bauen auf dem kläglichen Rest, der noch übrig ist *g

@Carmen: Bist Du Dir 100% sicher? Haben gerade gehört, dass man angeblich bei einem Grundstück direkt für den Kauf des Grundstücks (die haben wir Gott sei Dank) und dann noch eine einmalige Steuererklärung machen muss, aus der ersichtlich ist, dass in GR keine Einkünfte erzielt worden sind. Hast Du davon schon mal etwas gehört?
Liebe Grüße nach Athen Wink

S + E

Zitieren
#6
Beim Erwerb gibt es das sog. Formular E9.
Das muss man *stand meines wissens* ab 2002 nur einmal (bei JEDER Veränderung) (nein, ich schreie nicht !!!!)
also Kauf oder Verkauf,
einreichen.

Einkünfte aus Immobilien (Vermietung etc.) auf das E2

Hast du keine, gibt es kein E2

Im E1 kommt alles nochmal zusammen

Das gibt es jedes Jahr. Hast eines oder mehrer Ausgelassen, muss sie *freiwillig* nachreichen. Spart dir Ärger, wenn du *erwischt* wirst. Ich glaube, das nennt man in D "selbstanzeige". Hier heisst es DEFINITIV (nein, ich schreie nicht !) andrers.

Hoffe geholfen zu haben,

Gruss,
Andreas

Zitieren
#6
Beim Erwerb gibt es das sog. Formular E9.
Das muss man *stand meines wissens* ab 2002 nur einmal (bei JEDER Veränderung) (nein, ich schreie nicht !!!!)
also Kauf oder Verkauf,
einreichen.

Einkünfte aus Immobilien (Vermietung etc.) auf das E2

Hast du keine, gibt es kein E2

Im E1 kommt alles nochmal zusammen

Das gibt es jedes Jahr. Hast eines oder mehrer Ausgelassen, muss sie *freiwillig* nachreichen. Spart dir Ärger, wenn du *erwischt* wirst. Ich glaube, das nennt man in D "selbstanzeige". Hier heisst es DEFINITIV (nein, ich schreie nicht !) andrers.

Hoffe geholfen zu haben,

Gruss,
Andreas

Zitieren
#7
> (bei JEDER Veränderung) (nein, ich schreie nicht !!!!)

Da Du das schon mehrfach erklaeren musstest:
Wenn Du betonen moechtest, empfehlen sich **.
Das wird normalerweise von stillen Menschen wie mir eingesetzt Wink

Freedom is just another word for people finding out you're useless.
-------------------------------------------------------------------------------------
-Wally-
Zitieren
#7
> (bei JEDER Veränderung) (nein, ich schreie nicht !!!!)

Da Du das schon mehrfach erklaeren musstest:
Wenn Du betonen moechtest, empfehlen sich **.
Das wird normalerweise von stillen Menschen wie mir eingesetzt Wink

Freedom is just another word for people finding out you're useless.
-------------------------------------------------------------------------------------
-Wally-
Zitieren
#8
Nee, sorry, ich musste lachen...

ich habe die ganze ersten "Mazedonien"-Threads nachgelesen, da habe ich manche Worte und Akronyme grossgeschrieben, und obwohl sehr ruhig in Atem- und Pulsfrequenz war (!) *hoppla*, das stand es : reg dich ab, fang dich ein... usw. (<---- Killerphrasen, sag ich dir, absolute Killerphrasen....)

Nur hier, nur jetzt *würde* ich gern AAAAAAAAAAAAAAAAARGHHHHHHH !!!!!
schreien. so aus *Verzweifflung*

*lach* oder ;-D wie ihr es mögt !

Gruss,
Andreas

Zitieren
#8
Nee, sorry, ich musste lachen...

ich habe die ganze ersten "Mazedonien"-Threads nachgelesen, da habe ich manche Worte und Akronyme grossgeschrieben, und obwohl sehr ruhig in Atem- und Pulsfrequenz war (!) *hoppla*, das stand es : reg dich ab, fang dich ein... usw. (<---- Killerphrasen, sag ich dir, absolute Killerphrasen....)

Nur hier, nur jetzt *würde* ich gern AAAAAAAAAAAAAAAAARGHHHHHHH !!!!!
schreien. so aus *Verzweifflung*

*lach* oder ;-D wie ihr es mögt !

Gruss,
Andreas

Zitieren
#9
Hallo Schnaffels,

ich habe unseren Steuerberater gefragt.

Wer KEIN Einkommen in GR hat und ein Grundstueck erwirbt, macht EINMAL die Erklaerung der Steuer gegenueber. (E9) Das reicht, solange kein Einkommen erzielt wird.

Wird das Grundstueck genutzt (also Hausbau oder Ernte etc.), wird die Sache aufwendiger, es muss Einkommen anchgewiesen werden (auch das aus dem Ausland) und das Drama beginnt, dann muss auch eine jaehrliche Erklaerung abgegeben werden. Unser Nikos empfiehlt, schon vor Baubeginn zu einem griech. Steuerberater zu gehen, damit man keine Fehler macht und Strafe zahlt.

Bisher seid Ihr also in trockenen Tuechern.

Liebe Gruesse von Carmen

Zitieren
#9
Hallo Schnaffels,

ich habe unseren Steuerberater gefragt.

Wer KEIN Einkommen in GR hat und ein Grundstueck erwirbt, macht EINMAL die Erklaerung der Steuer gegenueber. (E9) Das reicht, solange kein Einkommen erzielt wird.

Wird das Grundstueck genutzt (also Hausbau oder Ernte etc.), wird die Sache aufwendiger, es muss Einkommen anchgewiesen werden (auch das aus dem Ausland) und das Drama beginnt, dann muss auch eine jaehrliche Erklaerung abgegeben werden. Unser Nikos empfiehlt, schon vor Baubeginn zu einem griech. Steuerberater zu gehen, damit man keine Fehler macht und Strafe zahlt.

Bisher seid Ihr also in trockenen Tuechern.

Liebe Gruesse von Carmen

Zitieren
#10
Danke, Du bist ein Schatz Wink

Zitieren
#10
Danke, Du bist ein Schatz Wink

Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste