Gesetzliche Kündigungsfrist von Arbeitsverhältnissen

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#1
Hi all!
1.Gibt es hier eine gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitsverhältnisse ohne Vertrag?
2. Besteht ab einer bestimmten Mindestdauer des Beschäftigungsverhhältnisses ein Urlaubsanspruch?

Ich gebe zu, die Frage sind vielleicht ein bissel sehr "deutsch", aber in manchen Dingen sind ja die Griechen inzwischen auch so Wink

Franz
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#1
Hi all!
1.Gibt es hier eine gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitsverhältnisse ohne Vertrag?
2. Besteht ab einer bestimmten Mindestdauer des Beschäftigungsverhhältnisses ein Urlaubsanspruch?

Ich gebe zu, die Frage sind vielleicht ein bissel sehr "deutsch", aber in manchen Dingen sind ja die Griechen inzwischen auch so Wink

Franz
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#2
Franz schrieb:

> 1.Gibt es hier eine gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitsverhältnisse ohne Vertrag?

4 Wochen.

Einen Vertrag gibt es uebrigens grundsaetzlich nicht. Alles ist gesetzlich geregelt und Nebenabreden - auch schriftlich vereinbarte, sind ungueltig.

Der gesetzlich geschlossene Vertrag kommt mit der Anmeldung bei der IKA zustande, weshalb man ziemlich Druck machen sollte, dass das auch geschieht. Manche Arbeitgeber zoegern die Anmeldung einen Monat oder noch laenger heraus - einmal, weil sie Kosten sparen wollen, andererseits weil sie dann von heut auf morgen kuendigen koennen - es gibt den Arbeitsnehmer ja offiziell gar nicht...

> 2. Besteht ab einer bestimmten Mindestdauer des Beschäftigungsverhhältnisses ein Urlaubsanspruch?

Nach einem Jahr, soweit ich weiss und dann rueckwirkend. Der bestimmt sich durch die Betriebszugehoerigkeit, am Anfang sind es 20 Tage. Man muss drauf achten, dass der Samstag nicht mitgezaehlt wird, sonst werden aus 4 Wochen eben nur dreieinhalb. Ausdruecklich ansprechen!

Da kein Mensch ein ganzes Jahr durcharbeiten kann und dann alleine im Sommer im Buero oder sonst wo hocken, kann man aber meist den Arbeitgeber davon ueberzeugen, im August des ersten Jahres (wie alle anderen auch) 2 Wochen zu nehmen und ein paar Tage zu Weihnachten.

Sollte aber ebenfalls rechtzeitig angesprochen werden. Irgendwann kommt das Thema ja eh auf. Manche Betriebe schliessen auch obligatorisch fuer 2 Wochen im August.

Uebrigens werden Fehltage meist automatisch vom Lohn abgezogen. Soweit ich weiss, stehen einem aber ein oder zwei Krankheitstag im Monat zu. Oder so.

Ab dem 2. Jahr der Betriebszugehoerigkeit hat man uebrigens Anspruch auf Apozimiosi, also Abfindung, im Falle einer Kuendigung. Und zwar ein durchschnittliches Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehoerigkeit. (Also 14x Monatsgehalt durch 12).

Das ist, was mir gesagt wurde, als ich das erste Mal arbeitete, wenn es falsch ist, bitte unbedingt korrigieren! Danke!

Gruss, Carmen
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#2
Franz schrieb:

> 1.Gibt es hier eine gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitsverhältnisse ohne Vertrag?

4 Wochen.

Einen Vertrag gibt es uebrigens grundsaetzlich nicht. Alles ist gesetzlich geregelt und Nebenabreden - auch schriftlich vereinbarte, sind ungueltig.

Der gesetzlich geschlossene Vertrag kommt mit der Anmeldung bei der IKA zustande, weshalb man ziemlich Druck machen sollte, dass das auch geschieht. Manche Arbeitgeber zoegern die Anmeldung einen Monat oder noch laenger heraus - einmal, weil sie Kosten sparen wollen, andererseits weil sie dann von heut auf morgen kuendigen koennen - es gibt den Arbeitsnehmer ja offiziell gar nicht...

> 2. Besteht ab einer bestimmten Mindestdauer des Beschäftigungsverhhältnisses ein Urlaubsanspruch?

Nach einem Jahr, soweit ich weiss und dann rueckwirkend. Der bestimmt sich durch die Betriebszugehoerigkeit, am Anfang sind es 20 Tage. Man muss drauf achten, dass der Samstag nicht mitgezaehlt wird, sonst werden aus 4 Wochen eben nur dreieinhalb. Ausdruecklich ansprechen!

Da kein Mensch ein ganzes Jahr durcharbeiten kann und dann alleine im Sommer im Buero oder sonst wo hocken, kann man aber meist den Arbeitgeber davon ueberzeugen, im August des ersten Jahres (wie alle anderen auch) 2 Wochen zu nehmen und ein paar Tage zu Weihnachten.

Sollte aber ebenfalls rechtzeitig angesprochen werden. Irgendwann kommt das Thema ja eh auf. Manche Betriebe schliessen auch obligatorisch fuer 2 Wochen im August.

Uebrigens werden Fehltage meist automatisch vom Lohn abgezogen. Soweit ich weiss, stehen einem aber ein oder zwei Krankheitstag im Monat zu. Oder so.

Ab dem 2. Jahr der Betriebszugehoerigkeit hat man uebrigens Anspruch auf Apozimiosi, also Abfindung, im Falle einer Kuendigung. Und zwar ein durchschnittliches Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehoerigkeit. (Also 14x Monatsgehalt durch 12).

Das ist, was mir gesagt wurde, als ich das erste Mal arbeitete, wenn es falsch ist, bitte unbedingt korrigieren! Danke!

Gruss, Carmen
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#3
Hallo Carmen
Das mit dem Urlaubsanspruch hat sich kuerzlich geaendert.
Man hat jetzt sofort ( wenn ich mich recht erinnere nach einem Monat) Urlaubsanspruch.
Gruesse Agnes
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#3
Hallo Carmen
Das mit dem Urlaubsanspruch hat sich kuerzlich geaendert.
Man hat jetzt sofort ( wenn ich mich recht erinnere nach einem Monat) Urlaubsanspruch.
Gruesse Agnes
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#4
Ich danke euch beiden herzlich für die Auskunft.

Franz
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#4
Ich danke euch beiden herzlich für die Auskunft.

Franz
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#5
Moin Agnes,

danke fuer den Hinweis!

Sag mal, wie ist es denn mit Oster-, Urlaubs- und Weihnachtsgeld? Hat man auf die auch sofort (oder nach 1 Monat) Anspruch und wenn ja, in welcher Hoehe?

Sprich: wenn man dieses Jahr am 01.03. angefangen hat, bekommt man dann auch seinen sog. "Bonus" und wenn ja, zu welchem Anteil?

Danke und Gruss, Carmen
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#5
Moin Agnes,

danke fuer den Hinweis!

Sag mal, wie ist es denn mit Oster-, Urlaubs- und Weihnachtsgeld? Hat man auf die auch sofort (oder nach 1 Monat) Anspruch und wenn ja, in welcher Hoehe?

Sprich: wenn man dieses Jahr am 01.03. angefangen hat, bekommt man dann auch seinen sog. "Bonus" und wenn ja, zu welchem Anteil?

Danke und Gruss, Carmen
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#6
Hallo Carmen,
man hat tatsaechlich nach einem Monat Anspruch auf Oster, Weihnachts und Urlaubgeld, selbstverstaendlich nicht auf den vollen Betrag, Basis fuer die Berechnung ist die Laenge des bisherigen Arbeitsverhaeltnisses. Wenn Du das genaue wissen willst, schau mal auf:
http://www.gus.gr>http://www.gus.gr</A>
Die geaenderte Urlaubsregelung gilt uebrigens nicht fuer Angestellte deren Arbeitsverhaeltnis schon vor der Aenderung bestand. Da gilt die alte Regelung, d.h. Du hast Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Macht den Stellenwechsel fuer uns 'Alte' etwas attraktiver, wir koennen den vollen Jahresurlaub in Anspruch nehmen und haben dann an der neuen Stelle gleich wieder Urlaubsanspruch.
Gruss Gabi
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#6
Hallo Carmen,
man hat tatsaechlich nach einem Monat Anspruch auf Oster, Weihnachts und Urlaubgeld, selbstverstaendlich nicht auf den vollen Betrag, Basis fuer die Berechnung ist die Laenge des bisherigen Arbeitsverhaeltnisses. Wenn Du das genaue wissen willst, schau mal auf:
http://www.gus.gr>http://www.gus.gr</A>
Die geaenderte Urlaubsregelung gilt uebrigens nicht fuer Angestellte deren Arbeitsverhaeltnis schon vor der Aenderung bestand. Da gilt die alte Regelung, d.h. Du hast Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Macht den Stellenwechsel fuer uns 'Alte' etwas attraktiver, wir koennen den vollen Jahresurlaub in Anspruch nehmen und haben dann an der neuen Stelle gleich wieder Urlaubsanspruch.
Gruss Gabi
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#7
Danke Gabi!

Ist die Seite nicht herrlich? Vollgestopft mit siebenunddreissigtausend Kleinigkeiten und dmait auch alles draufpasst, in moeglichst kleiner Schriftart...

Nunja. Hab die Tabelle gefunden, verstehe sie aber nicht.

ΠΙΝΑΚΑΣ ΥΠΟΛΟΓΙΣΜΟΥ ΔΩΡΟΥ ΠΑΣΧΑ

ΣΥΝΤΕΛΕΣΤΗΣ

ΗΜΕΡΕΣ ΜΙΣΘΩΝ ΗΜΕΡΟΜΙΣΘΙΟ
1 0,00416 0,125
61 0,25416 7,625

Bedeutet das, wer Ostern 61 Tage in der Firma war, bekommt 7.625 Tagesgehaelter als Osterbonus?

*verwirrt*
Carmen
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#7
Danke Gabi!

Ist die Seite nicht herrlich? Vollgestopft mit siebenunddreissigtausend Kleinigkeiten und dmait auch alles draufpasst, in moeglichst kleiner Schriftart...

Nunja. Hab die Tabelle gefunden, verstehe sie aber nicht.

ΠΙΝΑΚΑΣ ΥΠΟΛΟΓΙΣΜΟΥ ΔΩΡΟΥ ΠΑΣΧΑ

ΣΥΝΤΕΛΕΣΤΗΣ

ΗΜΕΡΕΣ ΜΙΣΘΩΝ ΗΜΕΡΟΜΙΣΘΙΟ
1 0,00416 0,125
61 0,25416 7,625

Bedeutet das, wer Ostern 61 Tage in der Firma war, bekommt 7.625 Tagesgehaelter als Osterbonus?

*verwirrt*
Carmen
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#8
Hallo,

nochwas zum Thema Urlaubsanspruch:

Hat sich wie oben gesagt ab dem 01.01.04 geändert, insoweit dass man auch im ersten Jahr sofort Anspruch hat, aber max. 2 Tage pro Monat, wenn ich den wie üblich komplizierten Text richtig verstanden habe. Man kann danach auch den monatlichen Anspruch nicht sammeln und dann nach 3 Monaten z.B. 6 Arbeitstage nehmen, sondern nur max. 2 Tage im Monat im ersten Jahr. Minimalanspruch 20 Urlaubstage bei 5-Tage Woche und 24 Urlaubstage bei 6-Tage Woche. Die Praxis ist natürlich wie erwähnt wieder anders...
Mit dem Ostergeldanspruch muss ich nochmal nachfragen, waren gerade am Samstag bei unserem Steuerberater der das ganz gut erklären konnte...

Paul
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#8
Hallo,

nochwas zum Thema Urlaubsanspruch:

Hat sich wie oben gesagt ab dem 01.01.04 geändert, insoweit dass man auch im ersten Jahr sofort Anspruch hat, aber max. 2 Tage pro Monat, wenn ich den wie üblich komplizierten Text richtig verstanden habe. Man kann danach auch den monatlichen Anspruch nicht sammeln und dann nach 3 Monaten z.B. 6 Arbeitstage nehmen, sondern nur max. 2 Tage im Monat im ersten Jahr. Minimalanspruch 20 Urlaubstage bei 5-Tage Woche und 24 Urlaubstage bei 6-Tage Woche. Die Praxis ist natürlich wie erwähnt wieder anders...
Mit dem Ostergeldanspruch muss ich nochmal nachfragen, waren gerade am Samstag bei unserem Steuerberater der das ganz gut erklären konnte...

Paul
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#9
Paul Stafford wrote:
> nochwas zum Thema Urlaubsanspruch:
>
> Hat sich wie oben gesagt ab dem 01.01.04 geändert, insoweit dass man auch im ersten Jahr sofort Anspruch hat, aber max. 2 Tage pro Monat, wenn ich den wie üblich komplizierten Text richtig verstanden habe. Man kann danach auch den monatlichen Anspruch nicht sammeln und dann nach 3 Monaten z.B. 6 Arbeitstage nehmen, sondern nur max. 2 Tage im Monat im ersten Jahr. Minimalanspruch 20 Urlaubstage bei 5-Tage Woche und 24 Urlaubstage bei 6-Tage Woche. Die Praxis ist natürlich wie erwähnt wieder anders...


Hi Paul,

kannst Du das nochmal nachfragen, bitte? Mein Chef wuerde sich bedanken, wenn ich jeden Monat 2 freie Tage haben wollte...ich halte das fuer ein riesiges Missverstaendnis.

Hier ist ja viel moeglich, aber das erscheint mir nun wirklich schrill. "Nicht ansammeln" bedeutet doch wohl eher, dass man nicht wie frueher im 2. Jahr ploetzlich 40+ Tage Urlaub nehmen kann.

Ich war 2004 beschaeftigt und hab auch im August nen ganz normalen Sommerurlaub machen koennen - und nicht nur 2 Tage...

Danke, danke!

Gruss, Carmen
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#9
Paul Stafford wrote:
> nochwas zum Thema Urlaubsanspruch:
>
> Hat sich wie oben gesagt ab dem 01.01.04 geändert, insoweit dass man auch im ersten Jahr sofort Anspruch hat, aber max. 2 Tage pro Monat, wenn ich den wie üblich komplizierten Text richtig verstanden habe. Man kann danach auch den monatlichen Anspruch nicht sammeln und dann nach 3 Monaten z.B. 6 Arbeitstage nehmen, sondern nur max. 2 Tage im Monat im ersten Jahr. Minimalanspruch 20 Urlaubstage bei 5-Tage Woche und 24 Urlaubstage bei 6-Tage Woche. Die Praxis ist natürlich wie erwähnt wieder anders...


Hi Paul,

kannst Du das nochmal nachfragen, bitte? Mein Chef wuerde sich bedanken, wenn ich jeden Monat 2 freie Tage haben wollte...ich halte das fuer ein riesiges Missverstaendnis.

Hier ist ja viel moeglich, aber das erscheint mir nun wirklich schrill. "Nicht ansammeln" bedeutet doch wohl eher, dass man nicht wie frueher im 2. Jahr ploetzlich 40+ Tage Urlaub nehmen kann.

Ich war 2004 beschaeftigt und hab auch im August nen ganz normalen Sommerurlaub machen koennen - und nicht nur 2 Tage...

Danke, danke!

Gruss, Carmen
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#10
"Uebrigens werden Fehltage meist automatisch vom Lohn abgezogen. Soweit ich weiss, stehen einem aber ein oder zwei Krankheitstag im Monat zu"

Heißt das, dass es keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt???

Gruß
Franz
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#10
"Uebrigens werden Fehltage meist automatisch vom Lohn abgezogen. Soweit ich weiss, stehen einem aber ein oder zwei Krankheitstag im Monat zu"

Heißt das, dass es keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt???

Gruß
Franz
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#11
Carmen schrieb:
> ΠΙΝΑΚΑΣ ΥΠΟΛΟΓΙΣΜΟΥ ΔΩΡΟΥ ΠΑΣΧΑ
>
> ΣΥΝΤΕΛΕΣΤΗΣ
>
> ΗΜΕΡΕΣ ΜΙΣΘΩΝ ΗΜΕΡΟΜΙΣΘΙΟ
> 1 0,00416 0,125
> 61 0,25416 7,625
>
> Bedeutet das, wer Ostern 61 Tage in der Firma war, bekommt 7.625 Tagesgehaelter als Osterbonus?
>
> *verwirrt*
> Carmen

oder 25.416%, so wuerd ich das zumindest auch interpretieren. Haut aber nicht hin, ich werds mir mal von unserer Buchhalterin erklaeren lassen, sobald sie ein bischen mehr Zeit hat.
Gabi
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#11
Carmen schrieb:
> ΠΙΝΑΚΑΣ ΥΠΟΛΟΓΙΣΜΟΥ ΔΩΡΟΥ ΠΑΣΧΑ
>
> ΣΥΝΤΕΛΕΣΤΗΣ
>
> ΗΜΕΡΕΣ ΜΙΣΘΩΝ ΗΜΕΡΟΜΙΣΘΙΟ
> 1 0,00416 0,125
> 61 0,25416 7,625
>
> Bedeutet das, wer Ostern 61 Tage in der Firma war, bekommt 7.625 Tagesgehaelter als Osterbonus?
>
> *verwirrt*
> Carmen

oder 25.416%, so wuerd ich das zumindest auch interpretieren. Haut aber nicht hin, ich werds mir mal von unserer Buchhalterin erklaeren lassen, sobald sie ein bischen mehr Zeit hat.
Gabi
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#12
Franz schrieb:
>
> Heißt das, dass es keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt???

Hallo Franz,
ich weiss nicht, ob du schon Antwort bekommen hast, aber hier das, was ich weiss:
1. Du must innerhalb von 3 Tagen zu einem IKA-Arzt oder staatlichen Krankenhaus, um dich krank schreiben zu lassen. Natuerlich am besten gleich am ersten Tag!
2. Mit dieser Krankschreibung musst du zur IKA.
3. Die ersten drei Tage der Krankheit zahlen Arbeitgeber und IKA dein Gehalt je zur Haelfte. Von Tag 4 bis 13 zahlt die IKA einen Teil (weniger als die Haelfte) und der Arbeitgeber fuellt auf das Gehalt auf. Bist du laenger krank, uebernimmt die IKA dein Gehalt. Achtung!Der Betrag, den du bekommst, richtet sich nach dem gesetzlichen Basisgehalt. Wenn du mehr als das verdienst, gibt es einige Prozent mehr. Du bekommst nie dein volles Gehalt.
4. Wenn du laenger als einen Monat krank bist, musst du vor eine IKA-Kommission, die dich in Augenschein nimmt. Danach bekommst du wieder etwas weniger als zuvor.
Nicht krank werden!!!
Gabriela
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#12
Franz schrieb:
>
> Heißt das, dass es keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt???

Hallo Franz,
ich weiss nicht, ob du schon Antwort bekommen hast, aber hier das, was ich weiss:
1. Du must innerhalb von 3 Tagen zu einem IKA-Arzt oder staatlichen Krankenhaus, um dich krank schreiben zu lassen. Natuerlich am besten gleich am ersten Tag!
2. Mit dieser Krankschreibung musst du zur IKA.
3. Die ersten drei Tage der Krankheit zahlen Arbeitgeber und IKA dein Gehalt je zur Haelfte. Von Tag 4 bis 13 zahlt die IKA einen Teil (weniger als die Haelfte) und der Arbeitgeber fuellt auf das Gehalt auf. Bist du laenger krank, uebernimmt die IKA dein Gehalt. Achtung!Der Betrag, den du bekommst, richtet sich nach dem gesetzlichen Basisgehalt. Wenn du mehr als das verdienst, gibt es einige Prozent mehr. Du bekommst nie dein volles Gehalt.
4. Wenn du laenger als einen Monat krank bist, musst du vor eine IKA-Kommission, die dich in Augenschein nimmt. Danach bekommst du wieder etwas weniger als zuvor.
Nicht krank werden!!!
Gabriela
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#13
Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort. (Ich hatte noch keine )
Smile
Franz
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#13
Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort. (Ich hatte noch keine )
Smile
Franz
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#14
Hat auch jemand Erfahrung mit Saison-Jobs?
Habe 3 Jahre in der Autovermietung gearbeitet.
Dieses Jahr will mich mein Chef nicht mehr beschäftigen.Von ihm habe ich aber noch keine Kündigung bekommen.Habe inzwischen was neues und besseres würde ihm aber trotzdem gerne ein bißchen ärgern,da er zu feige war mir das persönlich zu sagen habe es nur aus zweiter Hand
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#14
Hat auch jemand Erfahrung mit Saison-Jobs?
Habe 3 Jahre in der Autovermietung gearbeitet.
Dieses Jahr will mich mein Chef nicht mehr beschäftigen.Von ihm habe ich aber noch keine Kündigung bekommen.Habe inzwischen was neues und besseres würde ihm aber trotzdem gerne ein bißchen ärgern,da er zu feige war mir das persönlich zu sagen habe es nur aus zweiter Hand
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#15
Ich verstehe Deine Frage nicht.

Gruss, Carmen
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#15
Ich verstehe Deine Frage nicht.

Gruss, Carmen
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#16
Hallo Carmen,
des Raetsels Loesung ist: Spalte 1 dient zur Berechnung des Osterbonus fuer das Monatsgehalt, Spalte 2 fuer Tageslohn. Die Basis fuer die Berechnung ist naemlich verschieden, 12.5 Tage bei Monatsgehalt, 13 Tage bei Tageslohn. So einfach ist das, haette man wirklich gleich draufkommen muessen.
Aber halt, anscheinend stimmt diese Tabelle gar nicht. In Fernsehdiskussionen scheinen Experten da anderer Meinung zu sein. Die sagen naemlich, wer ab 1.1.05 beschaeftigt war, hat Anspruch auf den vollen Bonus, nicht nur 33%. Hat auch jemand gleich mal bei taxheaven angefragt (siehe νεα μηνυματα - 13 ΗΜΕΡΟΜΙΣΘΙΑWinkund selbstverstaendlich noch keine Antwort bekommen. Es kommt aber noch schlimmer, auf dem gleichen URL findet man auch das entsprechende Gesetz und da heisst es dann tatsaechlich: Τα ανωτέρω επιδόματα καταβάλλονται στο ακέραιο εφόσον η σχέση εργασίας των μισθωτών με τον υπόχρεο εργοδότη διήρκησε ολόκληρη την χρονική περίοδο, στην περίπτωση του επιδόματος εορτών Πάσχα από 1ης Ιανουαρίου μέχρι 30 Απριλίου και στην περίπτωση του επιδόματος εορτών Χριστουγέννων από 1ης Μαίου μέχρι 31 Δεκεμβρίου κάθε χρόνου. Zu finden unter εργατικά θέματα, δώρα εορτών. Jetzt bin ich ja echt auf die Fortsetzung gespannt.
Gruss Gabi
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#16
Hallo Carmen,
des Raetsels Loesung ist: Spalte 1 dient zur Berechnung des Osterbonus fuer das Monatsgehalt, Spalte 2 fuer Tageslohn. Die Basis fuer die Berechnung ist naemlich verschieden, 12.5 Tage bei Monatsgehalt, 13 Tage bei Tageslohn. So einfach ist das, haette man wirklich gleich draufkommen muessen.
Aber halt, anscheinend stimmt diese Tabelle gar nicht. In Fernsehdiskussionen scheinen Experten da anderer Meinung zu sein. Die sagen naemlich, wer ab 1.1.05 beschaeftigt war, hat Anspruch auf den vollen Bonus, nicht nur 33%. Hat auch jemand gleich mal bei taxheaven angefragt (siehe νεα μηνυματα - 13 ΗΜΕΡΟΜΙΣΘΙΑWinkund selbstverstaendlich noch keine Antwort bekommen. Es kommt aber noch schlimmer, auf dem gleichen URL findet man auch das entsprechende Gesetz und da heisst es dann tatsaechlich: Τα ανωτέρω επιδόματα καταβάλλονται στο ακέραιο εφόσον η σχέση εργασίας των μισθωτών με τον υπόχρεο εργοδότη διήρκησε ολόκληρη την χρονική περίοδο, στην περίπτωση του επιδόματος εορτών Πάσχα από 1ης Ιανουαρίου μέχρι 30 Απριλίου και στην περίπτωση του επιδόματος εορτών Χριστουγέννων από 1ης Μαίου μέχρι 31 Δεκεμβρίου κάθε χρόνου. Zu finden unter εργατικά θέματα, δώρα εορτών. Jetzt bin ich ja echt auf die Fortsetzung gespannt.
Gruss Gabi
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#17
Moin Gabi,

vielen Dank fuer die Muehe, die Du Dir machst!!!! Mich persoenlich interessiert vor allem, wieviele Boni es gibt, wenn man am 1. Maerz angefangen hat.

Und das mit den Urlaubstagen finde ich nachwievor merkwuerdig. 2 Tage pro Monat kann ja nicht sein, das ergibt fuer einen Neueinsteiger (ab 1.3.) 20 Tage in den verbleibenden 10 Monaten.

Gruss, Carmen
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#17
Moin Gabi,

vielen Dank fuer die Muehe, die Du Dir machst!!!! Mich persoenlich interessiert vor allem, wieviele Boni es gibt, wenn man am 1. Maerz angefangen hat.

Und das mit den Urlaubstagen finde ich nachwievor merkwuerdig. 2 Tage pro Monat kann ja nicht sein, das ergibt fuer einen Neueinsteiger (ab 1.3.) 20 Tage in den verbleibenden 10 Monaten.

Gruss, Carmen
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#18
Hallo Carmen,

ich bin noch nicht weitergekommen. Wir haben dieses Schriftstück irgendwo zuhause und werde es hoffentlich bald finden...
Ich glaube mit den 2 Tagen max. pro Monat meinten die natürlich nur die Arbeitnehmer, die eine 6 Tage Woche haben und daher eien 24 Tage Urlaubsanspruch, sonst halt 1,66 Tage <img src="images/icons/icon12.gif" alt="Wink" border=0 align='absmiddle'> . Wie gesagt, ich werde auch nochmal unseren Steuerberater anrufen.
Viele Grüße
Paul
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#18
Hallo Carmen,

ich bin noch nicht weitergekommen. Wir haben dieses Schriftstück irgendwo zuhause und werde es hoffentlich bald finden...
Ich glaube mit den 2 Tagen max. pro Monat meinten die natürlich nur die Arbeitnehmer, die eine 6 Tage Woche haben und daher eien 24 Tage Urlaubsanspruch, sonst halt 1,66 Tage <img src="images/icons/icon12.gif" alt="Wink" border=0 align='absmiddle'> . Wie gesagt, ich werde auch nochmal unseren Steuerberater anrufen.
Viele Grüße
Paul
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#19
hi..
na da hat die bande mich ja ordentlich besch...
im ersten jahr hier.
da hats geheissen bei nur 6 monaten arbeit im jahr gibts keinen bonus..

na ja seit dem ganzjahresjob klappt hervorragend....wieder lehrgeld bezahlt.
gruss auss zante,
stefan
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#19
hi..
na da hat die bande mich ja ordentlich besch...
im ersten jahr hier.
da hats geheissen bei nur 6 monaten arbeit im jahr gibts keinen bonus..

na ja seit dem ganzjahresjob klappt hervorragend....wieder lehrgeld bezahlt.
gruss auss zante,
stefan
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#20
Hallo zusammen,
auch bei mir und meinem neuen Arbeitgeber gibt´s zur Zeit Diskussionen um die Neuregelung des Urlaubsanspruchs - von der er natürlich noch nichts gehört hat - großzügig wie er ist, will er mir im August dennoch eine Woche Urlaub geben ;-)
Da ich mit mich mit dem Behördengriechisch auf www.gus.gr noch etwas schwer tue, wäre ich Euch sehr dankbar, wenn Ihr mir sagen könnten, in welchem Schriftstück diese Neuregelung niedergeschrieben ist. Dann kann ich sie mir ausdrucken und meinem Chef auf den Schreibtisch legen.
Vielen Dank!
Nicole

..... hat sich erledigt, habe mir ein bißchen mehr Mühe gegeben und den Text gefunden....
Wünsche Euch allen einen guten Start in die neue Woche!
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#20
Hallo zusammen,
auch bei mir und meinem neuen Arbeitgeber gibt´s zur Zeit Diskussionen um die Neuregelung des Urlaubsanspruchs - von der er natürlich noch nichts gehört hat - großzügig wie er ist, will er mir im August dennoch eine Woche Urlaub geben ;-)
Da ich mit mich mit dem Behördengriechisch auf www.gus.gr noch etwas schwer tue, wäre ich Euch sehr dankbar, wenn Ihr mir sagen könnten, in welchem Schriftstück diese Neuregelung niedergeschrieben ist. Dann kann ich sie mir ausdrucken und meinem Chef auf den Schreibtisch legen.
Vielen Dank!
Nicole

..... hat sich erledigt, habe mir ein bißchen mehr Mühe gegeben und den Text gefunden....
Wünsche Euch allen einen guten Start in die neue Woche!
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#21
Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob es korrekt ist, dass man als Arbeitnehmer 4 Wochen Kündigungsfrist hat?
Danke........Caroline
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#21
Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob es korrekt ist, dass man als Arbeitnehmer 4 Wochen Kündigungsfrist hat?
Danke........Caroline
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