Kindergeld günstiger Versand

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#1
Hallo

Wiedermal das leidige Thema. Wie kann ich mein Kindergeld 462 Euro (3 Kids) auch in GR behalten. Ist ja ne Menge Geld worauf ich nicht unbedingt verzichten will. Ich bin leider nicht ganz schlau aus den Forumsbeiträgen geworden.

Wir sind nicht verheiratet. Welche Auswirkungen hat es auf das Kindergeld? Kann ich es überhaupt ohne Job bekommen?

Und dann noch der Versand. Da wir unsere Einrichtung eingtlich komplett entsorgen und nur an Fernsehen, Kühlschrank bzw. Elektrogeräte mitnehmen wollen suchen wir nach einer günstigen Versandart.

Wie habt ihr das geregelt?
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#1
Hallo

Wiedermal das leidige Thema. Wie kann ich mein Kindergeld 462 Euro (3 Kids) auch in GR behalten. Ist ja ne Menge Geld worauf ich nicht unbedingt verzichten will. Ich bin leider nicht ganz schlau aus den Forumsbeiträgen geworden.

Wir sind nicht verheiratet. Welche Auswirkungen hat es auf das Kindergeld? Kann ich es überhaupt ohne Job bekommen?

Und dann noch der Versand. Da wir unsere Einrichtung eingtlich komplett entsorgen und nur an Fernsehen, Kühlschrank bzw. Elektrogeräte mitnehmen wollen suchen wir nach einer günstigen Versandart.

Wie habt ihr das geregelt?
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#2
Also, bzgl Kindergeld kann ich Dir keine Auskünfte geben. Was den Transport der Geräte betrifft, wird wohl nur per Spedition möglich sein ! - Adressen für D-GR Speditonen findest du genügend in der Athener Zeitung "Kleinanzeigenteil".
[Bild: 71.logo-kl.gif]
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#2
Also, bzgl Kindergeld kann ich Dir keine Auskünfte geben. Was den Transport der Geräte betrifft, wird wohl nur per Spedition möglich sein ! - Adressen für D-GR Speditonen findest du genügend in der Athener Zeitung "Kleinanzeigenteil".
[Bild: 71.logo-kl.gif]
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#3
woher kommst Du? könnte Dir einige Telefon-Nr. geben für den Umzug.
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#3
woher kommst Du? könnte Dir einige Telefon-Nr. geben für den Umzug.
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#4
Anspruch auf deutsches Kindergeld besteht dann, wenn die Kinder nur voruebergehend im Ausland sind. Am besten ist das dadurch belegbar, wenn sie in Deutschland gemeldet bleiben. Anspruch hat dann derjenige, bei dem sie gemeldet sind.

Gruss von Carmen
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#4
Anspruch auf deutsches Kindergeld besteht dann, wenn die Kinder nur voruebergehend im Ausland sind. Am besten ist das dadurch belegbar, wenn sie in Deutschland gemeldet bleiben. Anspruch hat dann derjenige, bei dem sie gemeldet sind.

Gruss von Carmen
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