Autounfall mit Unfallverursacherer aus Skopje

Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
#1
Habe eine große und dringende Frage:
Mein Mann hatte vorgestern einen schwerwiegenden Unfall auf der AB Grenze-Thessaloniki. Unfallverursacher war ein unabgesicherter LKW mit Kennzeichen aus Skopje. Unser Fahrzeug hat deutsche Nr., aber die Rechtschutz übernimmt denn Fall nicht, da als Zweitwagen angemeldet. Auto totalschaden, mein Mann nur leicht verletzt!!! Gott sei Dank!!! Wer kennt irgend etwas was uns helfen könnte, da wir auf anwältliche Hilfe angewiesen sind, damit wir zu unserem Recht kommen, zumindest was die finanzielle Entschädigung angeht.Vielleicht auch Erfahrungsberichte? Bitte melden!!!
Zitieren
#1
Habe eine große und dringende Frage:
Mein Mann hatte vorgestern einen schwerwiegenden Unfall auf der AB Grenze-Thessaloniki. Unfallverursacher war ein unabgesicherter LKW mit Kennzeichen aus Skopje. Unser Fahrzeug hat deutsche Nr., aber die Rechtschutz übernimmt denn Fall nicht, da als Zweitwagen angemeldet. Auto totalschaden, mein Mann nur leicht verletzt!!! Gott sei Dank!!! Wer kennt irgend etwas was uns helfen könnte, da wir auf anwältliche Hilfe angewiesen sind, damit wir zu unserem Recht kommen, zumindest was die finanzielle Entschädigung angeht.Vielleicht auch Erfahrungsberichte? Bitte melden!!!
Zitieren
#2
Hallo Britta,

mir faellt nicht viel kompetentes ein, ausser ueber die deustche Botschaft einen kundigen Anwalt zu finden (entweder hier forenuebergreifende Suchfunktion benutzen oder auf deren HP (Linkliste) die Liste mit den deutschsprachigen Anwaelten heraussuchen).

Oder die deutsch-griechische Juristenvereinigung (Linkliste) ansprechen.

Gruss, Carmen

PS Haette lieber kompetenteren Antworten den Vortritt gelassen, wollte aber Dein Anliegen wieder nach oben ruecken, ist wichtiger als der selbsternannten Marias Stoerversuche.
Zitieren
#2
Hallo Britta,

mir faellt nicht viel kompetentes ein, ausser ueber die deustche Botschaft einen kundigen Anwalt zu finden (entweder hier forenuebergreifende Suchfunktion benutzen oder auf deren HP (Linkliste) die Liste mit den deutschsprachigen Anwaelten heraussuchen).

Oder die deutsch-griechische Juristenvereinigung (Linkliste) ansprechen.

Gruss, Carmen

PS Haette lieber kompetenteren Antworten den Vortritt gelassen, wollte aber Dein Anliegen wieder nach oben ruecken, ist wichtiger als der selbsternannten Marias Stoerversuche.
Zitieren
#3
Britta wrote:
> Unser Fahrzeug hat deutsche Nr., aber die Rechtschutz übernimmt denn Fall nicht, da als Zweitwagen angemeldet.

Ich verstehe auch ueberhaupt nicht, weshalb man Zweitwagen versichern muss, wenn die Versicherung nicht leisten muss???

Vielleicht gibt es in D einen Versicherungsombutsmann oder eine andere Selbsthilfeorganisation, die in diesem Fall weiterhilft? Wird doch nicht der erste Wagen mit deutschen Kennzeichen im Ausland sein, der in einen Unfall verwickelt wurde?

Gruss, Carmen
Zitieren
#3
Britta wrote:
> Unser Fahrzeug hat deutsche Nr., aber die Rechtschutz übernimmt denn Fall nicht, da als Zweitwagen angemeldet.

Ich verstehe auch ueberhaupt nicht, weshalb man Zweitwagen versichern muss, wenn die Versicherung nicht leisten muss???

Vielleicht gibt es in D einen Versicherungsombutsmann oder eine andere Selbsthilfeorganisation, die in diesem Fall weiterhilft? Wird doch nicht der erste Wagen mit deutschen Kennzeichen im Ausland sein, der in einen Unfall verwickelt wurde?

Gruss, Carmen
Zitieren
#4
Hallo Britta,

ich verstehe noch nicht ganz das Problem. Wie du schreibst, war das gegnerische Fahrzeug nicht "abgesichert". Meinst es war ohne Versicherungsschutz? In den meisten Ländern ist meiner Meinung nach die Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Deshalb heißt Sie ja so, weil es eine Pflichtversicherung ist. Dann müsste der Fahrer die sogenannte grüne Versicherungskarte haben. Mit dieser ist eine Regulierung dann unproblematisch. Ist das Fahrzeug nicht versichert, wird es allerdings problematisch, außer Du hast den Wagen Vollkasko versichert. Da du schreibst, dass es ein LKW ist, müsste doch anhand des Kennzeichens durch die Polizei herauszufinden sein, wer der Halter ist.
@ Carmen: Man muss ein Auto Haftpflicht versichern, aber nicht Rechtschutz. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Und wenn in der Rechtsschutzversicherung der Zweitwagen nicht eingeschlossen ist, dann ist das leider so.

Gruß Stephan
http://www.villa-zoi.com>http://www.villa-zoi.com</A> Ferienhaus in Griechenland (Chalkidiki/Kassandra)

PS.: @ Carmen: ist doch lustig, dass wir mit Maria endlich wieder einen Forentroll haben Wink
Zitieren
#4
Hallo Britta,

ich verstehe noch nicht ganz das Problem. Wie du schreibst, war das gegnerische Fahrzeug nicht "abgesichert". Meinst es war ohne Versicherungsschutz? In den meisten Ländern ist meiner Meinung nach die Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Deshalb heißt Sie ja so, weil es eine Pflichtversicherung ist. Dann müsste der Fahrer die sogenannte grüne Versicherungskarte haben. Mit dieser ist eine Regulierung dann unproblematisch. Ist das Fahrzeug nicht versichert, wird es allerdings problematisch, außer Du hast den Wagen Vollkasko versichert. Da du schreibst, dass es ein LKW ist, müsste doch anhand des Kennzeichens durch die Polizei herauszufinden sein, wer der Halter ist.
@ Carmen: Man muss ein Auto Haftpflicht versichern, aber nicht Rechtschutz. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Und wenn in der Rechtsschutzversicherung der Zweitwagen nicht eingeschlossen ist, dann ist das leider so.

Gruß Stephan
http://www.villa-zoi.com>http://www.villa-zoi.com</A> Ferienhaus in Griechenland (Chalkidiki/Kassandra)

PS.: @ Carmen: ist doch lustig, dass wir mit Maria endlich wieder einen Forentroll haben Wink
Zitieren
#5
Danke für Eure Bemühungen!!!
Es ist richtig was Stephan sagt, Rechtschutz und Kfz-Versicherung sind 2Paar Siefel. Bei uns ist es leider so, daß wir bei der Rechtschutz das Zweitauto gesondert hätten anmelden müssen! Wußten wir nicht, ist leider aber so. Der LKW hat eine grüne Karte, also Versicherungsschutz. Ich habe jetzt herausgefunden, daß auf jeder grünen Karte anscheinend unten vermerkt ist, wecher Versicherungsträger in welchem Land zuständig ist.Wir werden heute Abend zur Polizei gehen, Unfallprodokoll und Kopie der Gegnerischen grünen Karte verlangen, dann gibt es eine Stelle in Athen, weiß momentan leider noch nicht wie diese heißt, welche mit den beiden Papieren Auskunft darüber geben soll welche griechische Versicherung für den LKW einspringt. Diese Versicherung soll dann anscheinend alles Weitere wie Gutachter usw organisieren. Ich hoffe, daß alles soweit stimmt!!! Wenn ich genaueres über den weiteren Verlauf erfahre werde ich es Euch gleich mitteilen...druckt uns bitte die Daumen!!!
Zitieren
#5
Danke für Eure Bemühungen!!!
Es ist richtig was Stephan sagt, Rechtschutz und Kfz-Versicherung sind 2Paar Siefel. Bei uns ist es leider so, daß wir bei der Rechtschutz das Zweitauto gesondert hätten anmelden müssen! Wußten wir nicht, ist leider aber so. Der LKW hat eine grüne Karte, also Versicherungsschutz. Ich habe jetzt herausgefunden, daß auf jeder grünen Karte anscheinend unten vermerkt ist, wecher Versicherungsträger in welchem Land zuständig ist.Wir werden heute Abend zur Polizei gehen, Unfallprodokoll und Kopie der Gegnerischen grünen Karte verlangen, dann gibt es eine Stelle in Athen, weiß momentan leider noch nicht wie diese heißt, welche mit den beiden Papieren Auskunft darüber geben soll welche griechische Versicherung für den LKW einspringt. Diese Versicherung soll dann anscheinend alles Weitere wie Gutachter usw organisieren. Ich hoffe, daß alles soweit stimmt!!! Wenn ich genaueres über den weiteren Verlauf erfahre werde ich es Euch gleich mitteilen...druckt uns bitte die Daumen!!!
Zitieren
#6
Hallo Britta,

wenn Ihr vom Unfallgegener die grüne Karte habt, kannst Du beruhigt sein. Es gibt übergreifende Abkommen zwischen den Versicherungen die das regulieren. Meine Frau hatte in Berlin einen Unfall mit einem rumänischen LKW. Wir dachten auch schon, dass das ein Drama wird, aber die Regulierung war unkompliziert und schnell, aber wie schon gesagt immer wichtig, die grüne Karte. Man selbst sollte die natürlich auch bei sich haben, wenn man ins Ausland fährt.

Gruß Stephan und alles Gute

http://www.villa-zoi.com>http://www.villa-zoi.com</A> Ferienhaus in Griechenland (Chalkidiki/Kassandra)
Zitieren
#6
Hallo Britta,

wenn Ihr vom Unfallgegener die grüne Karte habt, kannst Du beruhigt sein. Es gibt übergreifende Abkommen zwischen den Versicherungen die das regulieren. Meine Frau hatte in Berlin einen Unfall mit einem rumänischen LKW. Wir dachten auch schon, dass das ein Drama wird, aber die Regulierung war unkompliziert und schnell, aber wie schon gesagt immer wichtig, die grüne Karte. Man selbst sollte die natürlich auch bei sich haben, wenn man ins Ausland fährt.

Gruß Stephan und alles Gute

http://www.villa-zoi.com>http://www.villa-zoi.com</A> Ferienhaus in Griechenland (Chalkidiki/Kassandra)
Zitieren
#7
Hallo Britta,
ich bin gerade erst aus Griechenland zurück gekommen und habe deine Frage gelesen.
Ich kenne einen Anwalt in Thessaloniki der auch deutsch spricht und u.a. Verkehrsrecht macht.
http://www.christopoulos.de/>http://www.....de/</A&gt;
Trotzdem ein gutes neues Jahr
Sabine
Zitieren
#7
Hallo Britta,
ich bin gerade erst aus Griechenland zurück gekommen und habe deine Frage gelesen.
Ich kenne einen Anwalt in Thessaloniki der auch deutsch spricht und u.a. Verkehrsrecht macht.
http://www.christopoulos.de/>http://www.....de/</A&gt;
Trotzdem ein gutes neues Jahr
Sabine
Zitieren
#8
Hallo Britta,

Habe mich mal im Internet umgeschaut und glaube einige wichtige Informationen gefunden zu haben.

Informationen zu einem Kfz-Schaden im Ausland
Grüne Versicherungskarte
Obwohl die "Grüne Karte" nicht in allen Ländern zur Einreise oder bei einem Unfall benötigt wird, ist sie ein hilfreicher Reisebegleiter.

Sie bescheinigt Ihren Versicherungsschutz nach den Bestimmungen des Gastlandes und hilft so, im Schadenfall Misstrauen abzubauen.

Besonders in den osteuropäischen Staaten sollten Sie die "Grüne Karte" bei einem Unfall parat haben. Sie laufen sonst Gefahr, dass Ihr Fahrzeug oder Ihre Papiere beschlagnahmt werden! Oder Sie werden zur Kasse gebeten.
Europäischer Unfallbericht
Auch der Europäische Unfallbericht sollte im Handschuhfach mitreisen. Sie erleichtern sich und uns die Schadenregulierung.

Die Formulare sind europaweit identisch. Jeder Unfallpartner kann seinen Bericht in seiner Landessprache ausfüllen und vom anderen Unfallpartner unterschreiben lassen.

Unterschreiben Sie aber bitte nur, wenn Sie mit allen festgeschriebenen Daten einverstanden sind! Falls Ihnen die Angaben des Unfallgegners falsch erscheinen oder für Sie unverständlich sind, können Sie diesen Angaben im Feld "Eigene Bemerkungen" widersprechen.
Beweissicherung
Lassen Sie sich an Ort und Stelle die Anschriften von Zeugen geben und sichern Sie die Unfallspuren (Bremsspuren nachmessen, Lage der Splitter/Fahrzeugschaden fotografieren etc.).

Ist die Unfallkonstellation problematisch, dann benachrichtigen Sie bitte die Polizei.
Unverschuldeter Unfall
Seit Januar 2003 können Sie sich in Deutschland an den Schadenregulierungs-Beauftragten der ausländischen Versicherung wenden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

1. Der Unfall hat sich in einem Land des Grüne Karte Systems ereignet. (Die Länder sind auf Ihrer Grünen Versicherungskarte aufgelistet.)
2. Das den Unfall verursachende Fahrzeug ist in einem EU-/EWR-Staat zugelassen.

Informationen zur gegnerischen Versicherung und deren Schadenregulierungsbeauftragten gibt Ihnen der Zentralruf der Autoversicherer unter der Telefonnummer 0180 25 0 26.

In anderen Fällen wenden Sie sich zur Durchsetzung Ihrer eigener Ansprüche bitte direkt an die Versicherung Ihres Unfallpartners, ggf. ist Ihnen Ihre Rechtschutzversicherung bei der Auswahl eines Rechtsanwalts im Unfallland behilflich.

Sind Sie im Ausland durch ein dort versicherungspflichtiges Fahrzeug unverschuldet zu Schaden gekommen, ersetzt Ihnen auch unsere Ausland-Schadenschutz-Versicherung alle Ersatzleistungen, auf die Sie in Deutschland Anspruch hätten.Selbstverständlich können Sie auch Ihre Vollkaskoversicherung bei uns in Anspruch nehmen. Gelingt uns der vollständige Regress unserer Aufwendungen beim Unfallgegner, stellen wir Ihren Versicherungsvertrag nachträglich wieder schadenfrei.
Verschuldeter Unfall
Für die Bearbeitung der gegen Sie erhobenen Ansprüche haben wir in vielen Reiseländern Korrespondenzgesellschaften.

Die Adressen unserer Korrespondenzgesellschaften sind auf der "Grünen Karte" und dem Europäischen Unfallbericht vermerkt. Sie können den Unfall problemlos vor Ort bei deutsch sprechenden Mitarbeitern melden. Am besten verweisen Sie Ihren Unfallgegner gleich an unseren Korrespondenten.
Weitere Infos
Unser Ratgeber "Unfall im Ausland ?" enthält weitere nützliche Informationen zum Auslandsunfall. Sie erhalten ihn bei unseren Schadenaußenstellen und Kundendienstbüros.

Grüsse
Theo
Zitieren
#8
Hallo Britta,

Habe mich mal im Internet umgeschaut und glaube einige wichtige Informationen gefunden zu haben.

Informationen zu einem Kfz-Schaden im Ausland
Grüne Versicherungskarte
Obwohl die "Grüne Karte" nicht in allen Ländern zur Einreise oder bei einem Unfall benötigt wird, ist sie ein hilfreicher Reisebegleiter.

Sie bescheinigt Ihren Versicherungsschutz nach den Bestimmungen des Gastlandes und hilft so, im Schadenfall Misstrauen abzubauen.

Besonders in den osteuropäischen Staaten sollten Sie die "Grüne Karte" bei einem Unfall parat haben. Sie laufen sonst Gefahr, dass Ihr Fahrzeug oder Ihre Papiere beschlagnahmt werden! Oder Sie werden zur Kasse gebeten.
Europäischer Unfallbericht
Auch der Europäische Unfallbericht sollte im Handschuhfach mitreisen. Sie erleichtern sich und uns die Schadenregulierung.

Die Formulare sind europaweit identisch. Jeder Unfallpartner kann seinen Bericht in seiner Landessprache ausfüllen und vom anderen Unfallpartner unterschreiben lassen.

Unterschreiben Sie aber bitte nur, wenn Sie mit allen festgeschriebenen Daten einverstanden sind! Falls Ihnen die Angaben des Unfallgegners falsch erscheinen oder für Sie unverständlich sind, können Sie diesen Angaben im Feld "Eigene Bemerkungen" widersprechen.
Beweissicherung
Lassen Sie sich an Ort und Stelle die Anschriften von Zeugen geben und sichern Sie die Unfallspuren (Bremsspuren nachmessen, Lage der Splitter/Fahrzeugschaden fotografieren etc.).

Ist die Unfallkonstellation problematisch, dann benachrichtigen Sie bitte die Polizei.
Unverschuldeter Unfall
Seit Januar 2003 können Sie sich in Deutschland an den Schadenregulierungs-Beauftragten der ausländischen Versicherung wenden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

1. Der Unfall hat sich in einem Land des Grüne Karte Systems ereignet. (Die Länder sind auf Ihrer Grünen Versicherungskarte aufgelistet.)
2. Das den Unfall verursachende Fahrzeug ist in einem EU-/EWR-Staat zugelassen.

Informationen zur gegnerischen Versicherung und deren Schadenregulierungsbeauftragten gibt Ihnen der Zentralruf der Autoversicherer unter der Telefonnummer 0180 25 0 26.

In anderen Fällen wenden Sie sich zur Durchsetzung Ihrer eigener Ansprüche bitte direkt an die Versicherung Ihres Unfallpartners, ggf. ist Ihnen Ihre Rechtschutzversicherung bei der Auswahl eines Rechtsanwalts im Unfallland behilflich.

Sind Sie im Ausland durch ein dort versicherungspflichtiges Fahrzeug unverschuldet zu Schaden gekommen, ersetzt Ihnen auch unsere Ausland-Schadenschutz-Versicherung alle Ersatzleistungen, auf die Sie in Deutschland Anspruch hätten.Selbstverständlich können Sie auch Ihre Vollkaskoversicherung bei uns in Anspruch nehmen. Gelingt uns der vollständige Regress unserer Aufwendungen beim Unfallgegner, stellen wir Ihren Versicherungsvertrag nachträglich wieder schadenfrei.
Verschuldeter Unfall
Für die Bearbeitung der gegen Sie erhobenen Ansprüche haben wir in vielen Reiseländern Korrespondenzgesellschaften.

Die Adressen unserer Korrespondenzgesellschaften sind auf der "Grünen Karte" und dem Europäischen Unfallbericht vermerkt. Sie können den Unfall problemlos vor Ort bei deutsch sprechenden Mitarbeitern melden. Am besten verweisen Sie Ihren Unfallgegner gleich an unseren Korrespondenten.
Weitere Infos
Unser Ratgeber "Unfall im Ausland ?" enthält weitere nützliche Informationen zum Auslandsunfall. Sie erhalten ihn bei unseren Schadenaußenstellen und Kundendienstbüros.

Grüsse
Theo
Zitieren
#9
So, da bin ich wieder!Lieben Dank erstmal für die neuen Auskünfte von Theo und Sabine. Danke!!!
Wenn der Anwalt von Sabine sich mit Unfällen auskennt werde ich ihn sicher um Rat bitten. Danke auch an Theo, der wirklich super Arbeit bei seiner Antwort geleistet hat!!!
Ich glaube, ich muß euch jetzt aber doch den Unfallhergang beschreiben. Da gibt es leider einige Fakten, die es uns erheblich erschweren "Recht" zu bekommen.
Mein Mann war wie gesagt auf der AB Richtung Salokiki, es war zwischen 20:30 und 21:00. Ein PKW hinter ihm wollte ihn überholen und da es Gegenverkehr gab machte mein Mann "leider" etwas Platz. Er sah im Spiegel, wie ihn links das Auto überholte und als er wieder nach vorn schaute war da der unbeleuchtete LKW auf der Standspur! Keine Changse zu bremsen oder gar auszuweichen! Ich muß dazu sagen, daß es leicht neblig war und die Straße auch eine leichte Kurfe machte. So ist er mit 60-80km mit der Beifahrerseite in den LKW rein! Von dem VW-Bus ist nichts übrig geblieben, alles total kaputt.
So, und jetzt wirds schwer. Der LKW Fahrer ließ das Auto ca. 10-15 Min. vorher stehen, da er kein Benzin mehr hatte, behauptete aber das Warndreieck aufgestellt zu haben-was aber nicht mal die Polizei finden konnte. Er entfernte sich vom unabgesicherten und unbeleuchteten LKW um Sprit zu besorgen! Da mein Mann hinten aufgefahren ist ist es laut Polizeiauskunft schwer Recht zu bekommen, da im Regelfall der Auffahrende schuldig ist. Es hielt ein Ehepaar an und half meinem Mann die folgenden Autos zu warnen, welche ihn sahen und plötzlich seine Lichter verschwanden, daher machten sie langsam...
Mein Mann hat es leider versäumt ihre Daten zu vermerken, ist sicher nachzuvollziehen nachdem was ihm passiert war. Diese Leute müßten aber auch das überholende Auto gesehen haben genauso das es Gegenverkehr gab. Ich hoffe nun herauszubekommen, ob diese Menschen Angaben bei der Polizei gemacht haben und bei welchen Gegebenheiten es erlaubt ist in den Seitenstreifen zu fahren. Dann werden wir versuchen dem Fahrer eine Klage anzuhängen auch wenn das evtl. nur zu div. Busgeldern wegen seinen Verstößen führt.
Ich kann nur jedem raten: Fahrt niemals zur Seite, wenn euch jemand überholt, auch wenn manche Autofahrer in Griechenland einen geradezu dazu zwingen wollen, denn wenn etwas passiert ist man am Ende dazu noch der Gelackmeierte!
Gott sei Dank ist mein Mann mit einem blauen Kopf und einer Naht davongekommen. Wenn ihr das Auto sehen könntet wißt ihr das er einen rießen Schutzengel gehabt hat.
Danke nochmal an alle die mir geantwortet haben und ich wünsche allen ein gutes, neues Jahr und natürlich zuerst Gesundheit!!!!
Zitieren
#9
So, da bin ich wieder!Lieben Dank erstmal für die neuen Auskünfte von Theo und Sabine. Danke!!!
Wenn der Anwalt von Sabine sich mit Unfällen auskennt werde ich ihn sicher um Rat bitten. Danke auch an Theo, der wirklich super Arbeit bei seiner Antwort geleistet hat!!!
Ich glaube, ich muß euch jetzt aber doch den Unfallhergang beschreiben. Da gibt es leider einige Fakten, die es uns erheblich erschweren "Recht" zu bekommen.
Mein Mann war wie gesagt auf der AB Richtung Salokiki, es war zwischen 20:30 und 21:00. Ein PKW hinter ihm wollte ihn überholen und da es Gegenverkehr gab machte mein Mann "leider" etwas Platz. Er sah im Spiegel, wie ihn links das Auto überholte und als er wieder nach vorn schaute war da der unbeleuchtete LKW auf der Standspur! Keine Changse zu bremsen oder gar auszuweichen! Ich muß dazu sagen, daß es leicht neblig war und die Straße auch eine leichte Kurfe machte. So ist er mit 60-80km mit der Beifahrerseite in den LKW rein! Von dem VW-Bus ist nichts übrig geblieben, alles total kaputt.
So, und jetzt wirds schwer. Der LKW Fahrer ließ das Auto ca. 10-15 Min. vorher stehen, da er kein Benzin mehr hatte, behauptete aber das Warndreieck aufgestellt zu haben-was aber nicht mal die Polizei finden konnte. Er entfernte sich vom unabgesicherten und unbeleuchteten LKW um Sprit zu besorgen! Da mein Mann hinten aufgefahren ist ist es laut Polizeiauskunft schwer Recht zu bekommen, da im Regelfall der Auffahrende schuldig ist. Es hielt ein Ehepaar an und half meinem Mann die folgenden Autos zu warnen, welche ihn sahen und plötzlich seine Lichter verschwanden, daher machten sie langsam...
Mein Mann hat es leider versäumt ihre Daten zu vermerken, ist sicher nachzuvollziehen nachdem was ihm passiert war. Diese Leute müßten aber auch das überholende Auto gesehen haben genauso das es Gegenverkehr gab. Ich hoffe nun herauszubekommen, ob diese Menschen Angaben bei der Polizei gemacht haben und bei welchen Gegebenheiten es erlaubt ist in den Seitenstreifen zu fahren. Dann werden wir versuchen dem Fahrer eine Klage anzuhängen auch wenn das evtl. nur zu div. Busgeldern wegen seinen Verstößen führt.
Ich kann nur jedem raten: Fahrt niemals zur Seite, wenn euch jemand überholt, auch wenn manche Autofahrer in Griechenland einen geradezu dazu zwingen wollen, denn wenn etwas passiert ist man am Ende dazu noch der Gelackmeierte!
Gott sei Dank ist mein Mann mit einem blauen Kopf und einer Naht davongekommen. Wenn ihr das Auto sehen könntet wißt ihr das er einen rießen Schutzengel gehabt hat.
Danke nochmal an alle die mir geantwortet haben und ich wünsche allen ein gutes, neues Jahr und natürlich zuerst Gesundheit!!!!
Zitieren
#10
Liebe Sabine,
ich möchte Dir herzlich für Deine Antwort danken. Ich habe den Anwalt angeschrieben und er wird uns weitere Auskünfte über evtl. Erfolgschangsen mitteilen...lieben Dank!!!
Britta
Zitieren
#10
Liebe Sabine,
ich möchte Dir herzlich für Deine Antwort danken. Ich habe den Anwalt angeschrieben und er wird uns weitere Auskünfte über evtl. Erfolgschangsen mitteilen...lieben Dank!!!
Britta
Zitieren
#11
Hallo Britta, gern geschehn!
Sabine
Zitieren
#11
Hallo Britta, gern geschehn!
Sabine
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste