Eherecht in GR. wer kennt sich aus?

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#1
Ich wollte mich mal informieren über das Ehe-und Familienrecht, wenn man einen griechischen Mann heiratet.

z.B. ist es richtig, dass
wenn das Ehepaar Kinder hat, alleine Mann den Aufenthalt der Kinder bestimmen kann.

Wie verhält es sich, wenn z.B. bei Frau vor der Ehe Vermögen oder ne Immobilie vorhanden ist. Gehört das dann den Eheleuten nach der Eheschließung gemeinsam oder dem Mann (habe da so einige Schauergeschichten gehört). Was passiert dann bei einer Scheidung/Trennung? Behält dann jeder das, was er in die Ehe eingebracht hat. ?

- Wo kann ich mich darüber informieren. Macht es Sinn, in D. auf das griechische Konsulat zu gehen oder muss ich gleichen einen zweisprachigen Rechtsanwalt konsultieren.

Weiß jmd. wo ich darüber Infos im Internet auftreiben kann. Ich habe es schon über Google versucht, war aber ziemlich erfolglos.
Sicher gibt es hier Forumsteilnehmen, die sich dahingehend bereits informiert haben oder aus Erfahrung bescheid wissen.

Danke schön.
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#1
Ich wollte mich mal informieren über das Ehe-und Familienrecht, wenn man einen griechischen Mann heiratet.

z.B. ist es richtig, dass
wenn das Ehepaar Kinder hat, alleine Mann den Aufenthalt der Kinder bestimmen kann.

Wie verhält es sich, wenn z.B. bei Frau vor der Ehe Vermögen oder ne Immobilie vorhanden ist. Gehört das dann den Eheleuten nach der Eheschließung gemeinsam oder dem Mann (habe da so einige Schauergeschichten gehört). Was passiert dann bei einer Scheidung/Trennung? Behält dann jeder das, was er in die Ehe eingebracht hat. ?

- Wo kann ich mich darüber informieren. Macht es Sinn, in D. auf das griechische Konsulat zu gehen oder muss ich gleichen einen zweisprachigen Rechtsanwalt konsultieren.

Weiß jmd. wo ich darüber Infos im Internet auftreiben kann. Ich habe es schon über Google versucht, war aber ziemlich erfolglos.
Sicher gibt es hier Forumsteilnehmen, die sich dahingehend bereits informiert haben oder aus Erfahrung bescheid wissen.

Danke schön.
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#2
Hallo Franziska,

es gilt immer das Recht des landes, in dem das Ehepaar seinen hauptsaechlichen Aufenthalt hat. Heiratest Du also in D, ihr lebt hauptsaechlich dort und reicht spaeter dort die Scheidung ein, gilt immer nur das deutsche Recht.

Im umgekehrten Fall erst gilt das griechische, wenn ihr zB irgendwann nach GR umzieht und dann dort Kinder grosszieht bzw. Euch scheiden laesst.

Wende Dich am besten ans Deutsche Kontaktzentrum in Athen, dort erhaelst Du alle Infos.

Gruss, Carmen
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#2
Hallo Franziska,

es gilt immer das Recht des landes, in dem das Ehepaar seinen hauptsaechlichen Aufenthalt hat. Heiratest Du also in D, ihr lebt hauptsaechlich dort und reicht spaeter dort die Scheidung ein, gilt immer nur das deutsche Recht.

Im umgekehrten Fall erst gilt das griechische, wenn ihr zB irgendwann nach GR umzieht und dann dort Kinder grosszieht bzw. Euch scheiden laesst.

Wende Dich am besten ans Deutsche Kontaktzentrum in Athen, dort erhaelst Du alle Infos.

Gruss, Carmen
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