Rechte als Mieter in GR/ Zeitvertrag

Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
#1
Hallo zusammen,
ich bin gerade zu meiner Feundin nach Thessaloniki gezogen und wir suchen im Moment eine neue Wohnung dort. Nun haben wir ein interessantes Angebot (in Ano Poli) gefunden, die Wohnung bereits angeschaut und mit dem Eigentuemer (Marke Finanzhai) gesprochen. Die einzige Sache die mich und meine Freundin stutzig macht ist, dass es fuer diese Wohnung einen 2 Jahres Vetrag gibt. Auf Nachfrage, was es mit diesem Zeitvertrag auf sich hat, hat uns der Eigentuemer erlauetert, dass sich die 2 Jahres Frist nur darauf bezieht, dass er innerhalb dieser 2 Jahre die Miete nicht erhoehen kann. Wir haben nun aber auch Zweifel, dass dieser Zeitvertrag auch bedeuten kann, dass wir, wenn wir vor Ablauf dieser 2 Jahre ausziehen moechten, die restliche Laufzeit bezahlen muessen.
Weiss jemand ob dies in Griechenland gaengiges Mietrecht ist und solche Vertraege rechtens sind? Hat jemand Erfahrungswerte?

Ich danke Euch im Voraus fuer Antworten.

Liebe Gruesse Salvo
Zitieren
#1
Hallo zusammen,
ich bin gerade zu meiner Feundin nach Thessaloniki gezogen und wir suchen im Moment eine neue Wohnung dort. Nun haben wir ein interessantes Angebot (in Ano Poli) gefunden, die Wohnung bereits angeschaut und mit dem Eigentuemer (Marke Finanzhai) gesprochen. Die einzige Sache die mich und meine Freundin stutzig macht ist, dass es fuer diese Wohnung einen 2 Jahres Vetrag gibt. Auf Nachfrage, was es mit diesem Zeitvertrag auf sich hat, hat uns der Eigentuemer erlauetert, dass sich die 2 Jahres Frist nur darauf bezieht, dass er innerhalb dieser 2 Jahre die Miete nicht erhoehen kann. Wir haben nun aber auch Zweifel, dass dieser Zeitvertrag auch bedeuten kann, dass wir, wenn wir vor Ablauf dieser 2 Jahre ausziehen moechten, die restliche Laufzeit bezahlen muessen.
Weiss jemand ob dies in Griechenland gaengiges Mietrecht ist und solche Vertraege rechtens sind? Hat jemand Erfahrungswerte?

Ich danke Euch im Voraus fuer Antworten.

Liebe Gruesse Salvo
Zitieren
#2
hm - ich glaube wir beide sollten in Kontakt bleiben. Ich habe gerade vor 2 Monaten meine Uebersiedlung nach Kreta gemacht, in ein Haeuschen mit Vorvertrag, Anmietung somit beschlossen, und dann hat es dumme Probleme bei der Ueberweisung der ersten Mietbetraege/Kaution gegeben, und alles dauert furchtbar lang, Feiertage sowohl in D als auch in G (verschiedene Ostertermine, wie bekannt) haben alles so verzoegert, dass das Geld bis gestern noch nicht eingetroffen war ob heute, werde ich gleich erfahren. Alles ist also noch locker in der Schwebe dadurch und der echte Mietvertrag noch ohne Unterschrift. Ich will auch fuer 2 Jahre mieten und bei Gefallen dann verlaengern, und das Haus ist ein Langzeitmietobjekt. Nun hat sich trotz im vergangenen Mai ausdruecklich gegebener Genehmigung zur Tier/Hundehaltung herausgestellt, dass es da doch erhebliche Differenzen gibt in der Art der Haltung und in der Auffassung. Was soll ich als aktive mitteleuropaeische Tierschuetzerin denn davon halten, dass diese Hunde gehalten, aber keineswegs die Wohnung betreten duerfen? Dann kann ich das doch vergessen, denn wie hier ueblich ein Tier nur an der Kette neben der Wohnung zu halten, ist das Letzte! Dabei haben die Hausbesitzer selbst 3 Hunde, wobei ich allerdings noch nicht gesehen habe, wie sie sie halten - kenne deren Adresse noch garnicht. Alles also sehr dubios und ich bekomme Zweifel. Werde mich wohl auch mal anwaltlich kundig machen muessen fuer alle Faelle, wie denn die Rechtslage wirklich ist.
Wenn ich mehr dazu weiss, melde ich mich.

Gruss
Marianne
Zitieren
#2
hm - ich glaube wir beide sollten in Kontakt bleiben. Ich habe gerade vor 2 Monaten meine Uebersiedlung nach Kreta gemacht, in ein Haeuschen mit Vorvertrag, Anmietung somit beschlossen, und dann hat es dumme Probleme bei der Ueberweisung der ersten Mietbetraege/Kaution gegeben, und alles dauert furchtbar lang, Feiertage sowohl in D als auch in G (verschiedene Ostertermine, wie bekannt) haben alles so verzoegert, dass das Geld bis gestern noch nicht eingetroffen war ob heute, werde ich gleich erfahren. Alles ist also noch locker in der Schwebe dadurch und der echte Mietvertrag noch ohne Unterschrift. Ich will auch fuer 2 Jahre mieten und bei Gefallen dann verlaengern, und das Haus ist ein Langzeitmietobjekt. Nun hat sich trotz im vergangenen Mai ausdruecklich gegebener Genehmigung zur Tier/Hundehaltung herausgestellt, dass es da doch erhebliche Differenzen gibt in der Art der Haltung und in der Auffassung. Was soll ich als aktive mitteleuropaeische Tierschuetzerin denn davon halten, dass diese Hunde gehalten, aber keineswegs die Wohnung betreten duerfen? Dann kann ich das doch vergessen, denn wie hier ueblich ein Tier nur an der Kette neben der Wohnung zu halten, ist das Letzte! Dabei haben die Hausbesitzer selbst 3 Hunde, wobei ich allerdings noch nicht gesehen habe, wie sie sie halten - kenne deren Adresse noch garnicht. Alles also sehr dubios und ich bekomme Zweifel. Werde mich wohl auch mal anwaltlich kundig machen muessen fuer alle Faelle, wie denn die Rechtslage wirklich ist.
Wenn ich mehr dazu weiss, melde ich mich.

Gruss
Marianne
Zitieren
#3
Hallo ihr zwei,

die Rechtslage ist so:

Jeder Mietvertrag geht per Gesetz nur und mindestens ueber 2 Jahre. Er sollte daher eine Klausel auf unbefristete Verlaengerung beeinhalten. Der Standardvertrag, der an jedem Periptero zu bekommen ist, enthaelt daher diese Zusatzklausel.

Jeder hat das Recht, EIN Kleintier als Haustier zu halten, auch einen Hund. Das kann kein Vermieter verbieten und er kann auch keine Vorschriften darueber machen, wie das Tier gehalten wird. Anders sieht es mit den Gemeinschaftsanlagen aus: im Gemeinschaftsgarten darf er natuerlich nicht sein, wenn der Vermieter was dagegen hat.

Alles ganz einfach Smile

Gruesse, Carmen
Zitieren
#3
Hallo ihr zwei,

die Rechtslage ist so:

Jeder Mietvertrag geht per Gesetz nur und mindestens ueber 2 Jahre. Er sollte daher eine Klausel auf unbefristete Verlaengerung beeinhalten. Der Standardvertrag, der an jedem Periptero zu bekommen ist, enthaelt daher diese Zusatzklausel.

Jeder hat das Recht, EIN Kleintier als Haustier zu halten, auch einen Hund. Das kann kein Vermieter verbieten und er kann auch keine Vorschriften darueber machen, wie das Tier gehalten wird. Anders sieht es mit den Gemeinschaftsanlagen aus: im Gemeinschaftsgarten darf er natuerlich nicht sein, wenn der Vermieter was dagegen hat.

Alles ganz einfach Smile

Gruesse, Carmen
Zitieren
#4
HAllo Carmen
meine Frage war, ob ich an die 2 Jahres Frist gebunden bin oder ob ich VOR Ablauf der 2 Jahre die Wohnung und somit den Vertrag kuendigen kann ohne dass ich die Restlaufzeit zahlen muss.
zb. wenn die Miete 600 Eur pro Monat ist und ich mich entschliesse, nach 18 Monaten auszuziehen, muss ich dann fuer die verbleibenden 6 Monate die Miete zahlen obwohl ich nicht mehr in der Wohnung bin?

Gruss Sven
Zitieren
#4
HAllo Carmen
meine Frage war, ob ich an die 2 Jahres Frist gebunden bin oder ob ich VOR Ablauf der 2 Jahre die Wohnung und somit den Vertrag kuendigen kann ohne dass ich die Restlaufzeit zahlen muss.
zb. wenn die Miete 600 Eur pro Monat ist und ich mich entschliesse, nach 18 Monaten auszuziehen, muss ich dann fuer die verbleibenden 6 Monate die Miete zahlen obwohl ich nicht mehr in der Wohnung bin?

Gruss Sven
Zitieren
#5
Hallo Salvo,

das haben wir schon paar Mal gehabt... Du darfst nicht, aber jeder macht's. Du kuendigst Deinem Vermieter halt so frueh wie moeglich an, wann Du rausgehst und dann gehst Du, fettisch. Ist so ueblich, mach Dir keinen Kopp drum.

Da aber der Vermieter die Renovierung uebernimmt, findet er es nicht witzig, nach einem Jahr schon wieder streichen zu muessen und Mieter zu suchen etc. Also sag nicht von Anfang an, dass Du nur 1 Jahr bleibst oder so, besser ist das. So 2-3 Monate vorher sind ueblich.

Gruss, Carmen
Zitieren
#5
Hallo Salvo,

das haben wir schon paar Mal gehabt... Du darfst nicht, aber jeder macht's. Du kuendigst Deinem Vermieter halt so frueh wie moeglich an, wann Du rausgehst und dann gehst Du, fettisch. Ist so ueblich, mach Dir keinen Kopp drum.

Da aber der Vermieter die Renovierung uebernimmt, findet er es nicht witzig, nach einem Jahr schon wieder streichen zu muessen und Mieter zu suchen etc. Also sag nicht von Anfang an, dass Du nur 1 Jahr bleibst oder so, besser ist das. So 2-3 Monate vorher sind ueblich.

Gruss, Carmen
Zitieren
#6
Noch was: im Vertrag MUSS mindestens 2 Jahre Mietzeit stehen. Alles drunter ist Kurzfristvermietung und muss von EOT genehmigt werden!

C.
Zitieren
#6
Noch was: im Vertrag MUSS mindestens 2 Jahre Mietzeit stehen. Alles drunter ist Kurzfristvermietung und muss von EOT genehmigt werden!

C.
Zitieren
#7
der eigentuemer hat einen handgeschriebenen Vertrag aufgesetzt, sollte ich auf einen standardvertrag bestehen ?
Zitieren
#7
der eigentuemer hat einen handgeschriebenen Vertrag aufgesetzt, sollte ich auf einen standardvertrag bestehen ?
Zitieren
#8
Hallo Sven,
wenn Du vor Ablauf des Mietvertrages aus der Wohnung willst, kann es passieren, dass der Vermieter Dir Deine Kaution nicht zurueck zahlt. Ist erst kuerzlich bei und im Freundeskreis passiert. Steht zu dem Thema etwas im Vertrag? Wird Kaution verlangt?

Gruss
Esther
Zitieren
#8
Hallo Sven,
wenn Du vor Ablauf des Mietvertrages aus der Wohnung willst, kann es passieren, dass der Vermieter Dir Deine Kaution nicht zurueck zahlt. Ist erst kuerzlich bei und im Freundeskreis passiert. Steht zu dem Thema etwas im Vertrag? Wird Kaution verlangt?

Gruss
Esther
Zitieren
#9
Salvo wrote:
> der eigentuemer hat einen handgeschriebenen Vertrag aufgesetzt, sollte ich auf einen standardvertrag bestehen ?

Besser waere das. Aber wenn's keine grosse Muehe macht, scan den vorhandenen ein und schick ihn mir an carmen@gotohellas.de. Es gibt keinen vernueftogen Grund, weshalb er einen mit der Hand schreibt, denn der Vordruck kostet nur ein paar Cent.

Schaetze, er hat nicht vor, zur Eforia zu gehen und somit Dein Mietverhaeltnis zu legaliseren (und seine Steuern zu entrichten) - was spaetestens dann ein Prob wird, wenn Du mal Deinen Wohnsitz nachweisen musst (zB wennihr Aufenthaltsgenehmigungen braucht.)

Gruss, Carmen
Zitieren
#9
Salvo wrote:
> der eigentuemer hat einen handgeschriebenen Vertrag aufgesetzt, sollte ich auf einen standardvertrag bestehen ?

Besser waere das. Aber wenn's keine grosse Muehe macht, scan den vorhandenen ein und schick ihn mir an carmen@gotohellas.de. Es gibt keinen vernueftogen Grund, weshalb er einen mit der Hand schreibt, denn der Vordruck kostet nur ein paar Cent.

Schaetze, er hat nicht vor, zur Eforia zu gehen und somit Dein Mietverhaeltnis zu legaliseren (und seine Steuern zu entrichten) - was spaetestens dann ein Prob wird, wenn Du mal Deinen Wohnsitz nachweisen musst (zB wennihr Aufenthaltsgenehmigungen braucht.)

Gruss, Carmen
Zitieren
#10
LOL, die Kaution zurueckzubekommen ist eh Lottospiel.

Mit derselben Wahrscheinlichkeit Smile

Gruss, Carmen
Zitieren
#10
LOL, die Kaution zurueckzubekommen ist eh Lottospiel.

Mit derselben Wahrscheinlichkeit Smile

Gruss, Carmen
Zitieren
#11
Bei der Kaution hilft normalerweise nur eins, die letzten 2 Monatsmieten nicht bezahlen. Da rueckt einem dann wahrscheinlich schon der Vermieter auf die Pelle, aber das muss man halt ignorieren.
Und was die Eforia angeht. Das Mietverhaeltnis nicht legalisieren kann der Vermieter eigentlich nur in dem er Dir keine Quittung ausstellt, dann kannst Du die Ausgaben naemlich auch nicht in Deiner Steuererklaerung geltend machen. Verbreitet ist aber eher die Praxis der 'miomeni apodixi', d.h. man bekommt nur fuer einen Teil des Betrags eine Quittung. So kann der Vermieter einen Teil des Betrags unversteuert in die Tasche stecken. Du selbst hast kein Problem damit, da du ja sowieso Mietkosten nur bis zu einer bestimmten Hoehe geltend machen kannst.
Zitieren
#11
Bei der Kaution hilft normalerweise nur eins, die letzten 2 Monatsmieten nicht bezahlen. Da rueckt einem dann wahrscheinlich schon der Vermieter auf die Pelle, aber das muss man halt ignorieren.
Und was die Eforia angeht. Das Mietverhaeltnis nicht legalisieren kann der Vermieter eigentlich nur in dem er Dir keine Quittung ausstellt, dann kannst Du die Ausgaben naemlich auch nicht in Deiner Steuererklaerung geltend machen. Verbreitet ist aber eher die Praxis der 'miomeni apodixi', d.h. man bekommt nur fuer einen Teil des Betrags eine Quittung. So kann der Vermieter einen Teil des Betrags unversteuert in die Tasche stecken. Du selbst hast kein Problem damit, da du ja sowieso Mietkosten nur bis zu einer bestimmten Hoehe geltend machen kannst.
Zitieren
#12
Zitat:LOL, die Kaution zurueckzubekommen ist eh Lottospiel.
Etsi schauts aus...
Ich habe letzten September eine Wohnung angemietet zusammen mit einer Studentin aus den USA (die aber seit Februar ausgezogen ist). Der Vertrag wurde von beiden Parteien unterschrieben (also Eigentuemer + wir beide), d.h. er hat sich selbst entschieden das Risiko einzugehen mit beiden Personen einen Vertrag einzugehen. So, nun hat sich Fraeulein Ami entschieden wegzufahren, weil ihr die Uni und Saloniki im allgemeinen nicht gefaellt und aus was weiss ich noch was fuer Problemen. Sie ruft bei Vermieter an und erklaert ihm, dass sie raus ist. Er meinte 'OK, aber deine Kaution ist dann weg'. Ok, denkt sich Fraeulein nimmt unsere Vertragskopie und streicht sich selbst mit einem Marker raus (haha).
So fuer sie scheint die Sache erledigt zu sein. Jetzt kommen aber die Probleme:
Ich muss nun auf ein Mal fuer ihren Part eintreten, d.h. statt 175Euro monatlich zahle ich von nun an 350 Euro (wie im Vertrag festgesetzt), kann ich natuerlich nicht also gehen wir ein gentlemen's Agreement ein, dass ich nur 300 zahlen muss, weil ich ja alleine bin. Machen wir auch so fuer 3 Monate. Im 4. Monat hatte ich wieder eine Mitbewohnerin, und daher auch 350 gezahlt.

Anfang Juni kommt ein Anruf: "Wir wollen, dass Du aus der Wohnung rausgehst!"
-"Aber sicher, jederzeit (wollte vorher schon kuendigen ging aber nicht wg. 2 Jahresvertrag); ich nehme an ich bekomme meine Kaution zurueck, weil sie ja den Vertrag gekuendigt haben?!"
"Aber natuerlich, keine Frage."

Was er aber meinte war meine haelfte der Kaution... Ok, 5 Stunden mit ihm ueber seine nicht nachvollziehbare Logik gestritten und im Endeffekt die ganze Sache einem Anwalt uebergeben. Mal schauen wie sich's jetzt klaert bzw wann, denn das Recht ist eindeutig auf meiner Seite.
Ach und mittlerweile moechte er nicht ein Mal meine Kaution mehr zurueckzahlen, weil ich angeblich die Miete zu spaet bezahlt habe (waere ja nachvollziehbar, wenn ich sie 'nen Monat spaeter zahlen wuerde oder aehnlich, aber 2 Tage?!!!!?).

Fazit: Schliess den Vertrag ab, sieh zu, dass da ein Stempel von der Eforia drauf ist, damit er auch brav Steuern zahlt und Du keine Probleme hast und die letzten beiden Monate zahlst du einfach keine Miete und gut ist.
Zitieren
#12
Zitat:LOL, die Kaution zurueckzubekommen ist eh Lottospiel.
Etsi schauts aus...
Ich habe letzten September eine Wohnung angemietet zusammen mit einer Studentin aus den USA (die aber seit Februar ausgezogen ist). Der Vertrag wurde von beiden Parteien unterschrieben (also Eigentuemer + wir beide), d.h. er hat sich selbst entschieden das Risiko einzugehen mit beiden Personen einen Vertrag einzugehen. So, nun hat sich Fraeulein Ami entschieden wegzufahren, weil ihr die Uni und Saloniki im allgemeinen nicht gefaellt und aus was weiss ich noch was fuer Problemen. Sie ruft bei Vermieter an und erklaert ihm, dass sie raus ist. Er meinte 'OK, aber deine Kaution ist dann weg'. Ok, denkt sich Fraeulein nimmt unsere Vertragskopie und streicht sich selbst mit einem Marker raus (haha).
So fuer sie scheint die Sache erledigt zu sein. Jetzt kommen aber die Probleme:
Ich muss nun auf ein Mal fuer ihren Part eintreten, d.h. statt 175Euro monatlich zahle ich von nun an 350 Euro (wie im Vertrag festgesetzt), kann ich natuerlich nicht also gehen wir ein gentlemen's Agreement ein, dass ich nur 300 zahlen muss, weil ich ja alleine bin. Machen wir auch so fuer 3 Monate. Im 4. Monat hatte ich wieder eine Mitbewohnerin, und daher auch 350 gezahlt.

Anfang Juni kommt ein Anruf: "Wir wollen, dass Du aus der Wohnung rausgehst!"
-"Aber sicher, jederzeit (wollte vorher schon kuendigen ging aber nicht wg. 2 Jahresvertrag); ich nehme an ich bekomme meine Kaution zurueck, weil sie ja den Vertrag gekuendigt haben?!"
"Aber natuerlich, keine Frage."

Was er aber meinte war meine haelfte der Kaution... Ok, 5 Stunden mit ihm ueber seine nicht nachvollziehbare Logik gestritten und im Endeffekt die ganze Sache einem Anwalt uebergeben. Mal schauen wie sich's jetzt klaert bzw wann, denn das Recht ist eindeutig auf meiner Seite.
Ach und mittlerweile moechte er nicht ein Mal meine Kaution mehr zurueckzahlen, weil ich angeblich die Miete zu spaet bezahlt habe (waere ja nachvollziehbar, wenn ich sie 'nen Monat spaeter zahlen wuerde oder aehnlich, aber 2 Tage?!!!!?).

Fazit: Schliess den Vertrag ab, sieh zu, dass da ein Stempel von der Eforia drauf ist, damit er auch brav Steuern zahlt und Du keine Probleme hast und die letzten beiden Monate zahlst du einfach keine Miete und gut ist.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste