06.08.2010, 09:53:28
Noch etwas in dem Zusammenhang: Es existiert ein weit verbreiteter Irrglaube, dass man nach 6 Monaten das Land verlassen und gleich wieder einreisen kann um die 6-Monatsfrist zu "verlängern".
Das Fahrzeug darf INSGESAMT maximal 6 Monate in einem fremden Land sein, denn sonst ist es ja überwiegend in diesem Land und muss folgerichtig dort registriert sein.
Das Fahrzeug darf INSGESAMT maximal 6 Monate in einem fremden Land sein, denn sonst ist es ja überwiegend in diesem Land und muss folgerichtig dort registriert sein.
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