Zur 6-Monate-Autofrist in GR

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#7
wer sorgfältig seine Tickets etc. aufbewahrt, wird auch keine Probleme haben, seine Aufenthaltsdauer nachzuweisen.

Woraus ich noch nicht schlau geworden bin (auch aus den alten Auto-Postings), ist die Tatsache, worauf sich die 6 Monate beziehen. Beim Wehrdienst sagt man zB, daß man seine Einberufungszurückstellung als Auslands-Grieche verliert, sobald man mehr als sechs Monate in Griechenland verweilt (Ausnahmeregelungen gibt es bei Leuten, die in Griechenland studieren wollen). Jedoch beziehen sich diese 6 Monate auf ein Kalenderjahr, und der beginnt bekanntlich im Januar und endet im Dezember. Ergo kann ich von September 03 bis April 04 ununterbrochen 8 Monate in Griechenland sein, da 4 Monate im alten Jahr zurückliegen und 4 Monate im neuen Jahr. Da bleiben einem noch 2 Monate Griechenlandaufenthalt bis Ende 2004 übrig.

Bei der Autofrist wird leider nicht vom Kalenderjahr gesprochen sondern nur von 6 Monaten eines 12-Monatszeitraum. Wann diese Zeitraum beginnt, ist mir schleierhaft.

Aber das ist auch egal, da deutlich gemacht wird, daß man nicht mehr als sechs Monate am Stück mit dem Auto in GR sein darf, daher hat sich das auch erledigt.

Grüße Peter

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#7
wer sorgfältig seine Tickets etc. aufbewahrt, wird auch keine Probleme haben, seine Aufenthaltsdauer nachzuweisen.

Woraus ich noch nicht schlau geworden bin (auch aus den alten Auto-Postings), ist die Tatsache, worauf sich die 6 Monate beziehen. Beim Wehrdienst sagt man zB, daß man seine Einberufungszurückstellung als Auslands-Grieche verliert, sobald man mehr als sechs Monate in Griechenland verweilt (Ausnahmeregelungen gibt es bei Leuten, die in Griechenland studieren wollen). Jedoch beziehen sich diese 6 Monate auf ein Kalenderjahr, und der beginnt bekanntlich im Januar und endet im Dezember. Ergo kann ich von September 03 bis April 04 ununterbrochen 8 Monate in Griechenland sein, da 4 Monate im alten Jahr zurückliegen und 4 Monate im neuen Jahr. Da bleiben einem noch 2 Monate Griechenlandaufenthalt bis Ende 2004 übrig.

Bei der Autofrist wird leider nicht vom Kalenderjahr gesprochen sondern nur von 6 Monaten eines 12-Monatszeitraum. Wann diese Zeitraum beginnt, ist mir schleierhaft.

Aber das ist auch egal, da deutlich gemacht wird, daß man nicht mehr als sechs Monate am Stück mit dem Auto in GR sein darf, daher hat sich das auch erledigt.

Grüße Peter

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