28.06.2018, 10:52:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.06.2018, 21:49:56 von makedonas.)
Sorry, damit hatte ich nicht gerechnet, dann ist ja insofern alles in Butter.
Die 90-/60-Tage-Regelung wurde in Gesetz 4446/2016, Artikel 111, Punkt 8 b) definiert und gilt in dieser Form meines Wissens bis heute, sprich Deinen Anwalt darauf an.
Die 90-/60-Tage-Regelung wurde in Gesetz 4446/2016, Artikel 111, Punkt 8 b) definiert und gilt in dieser Form meines Wissens bis heute, sprich Deinen Anwalt darauf an.