Vermietung von Ferienhaus

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#2
Wenn Du der griechischen Sprache in Wort und Schrift mächtig bist, wirst Du über diverse Suchmaschinen mittels der Suchphrase "βραχυπρόθεσμη μίσθωση ακινήτων" zahlreiche weiterführende Quellen finden.

Wahrscheinlich wirst Du jedoch eh kaum darum herumkommen, einen qualifizierten (Steuer-) Berater, Immobilien- / Hausverwalter oder sonst Jemanden zu engagieren, der (vorzugsweise nachweislich ...) bereit und in der Lage ist, zuverlässig sowohl den Clinch mit dem Finanzamt als auch alles Weitere zu übernehmen bzw. zu veranlassen / zu delegieren.

Alternativ kannst Du natürlich riskieren, Deine Immobilie weiterhin wie bisher (also vermutlich "schwarz / unter der Hand" und am Finanzamt "vorbei") zu vermieten, die Chancen, früher oder später "erwischt" zu werden, steigen jedoch exponentiell. Um Dich einschlägig einzulesen, gib auf dem Griechenland-Blog (www.griechenland-blog.gr) Begriffe wie mietung, kurzmietung, kurzzeitvermietung in die Suchmaske ein.

BTW: Das für sogenannte private (!) "Sharings", sprich Kurz(zeitver)mietungen gesetzte Limit von 90 bzw. auf Inseln mit weniger als 10.000 Einwohnern 60 Tagen je Kalenderjahr und Immobilie "darf überschritten werden, sofern das Gesamteinkommen des Vermieters oder Untervermieters aus der Gesamtheit der gemäß den Bestimmungen des Vorliegenden über Sharing-Wirtschaft zur Vermietung oder Untervermietung bereitgestellten Immobilien während des laufenden Jahres 12.000 Euro nicht übersteigt" (Gesetz 4446/2016, Artikel 111, Punkt 8 b).
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#2
Wenn Du der griechischen Sprache in Wort und Schrift mächtig bist, wirst Du über diverse Suchmaschinen mittels der Suchphrase "βραχυπρόθεσμη μίσθωση ακινήτων" zahlreiche weiterführende Quellen finden.

Wahrscheinlich wirst Du jedoch eh kaum darum herumkommen, einen qualifizierten (Steuer-) Berater, Immobilien- / Hausverwalter oder sonst Jemanden zu engagieren, der (vorzugsweise nachweislich ...) bereit und in der Lage ist, zuverlässig sowohl den Clinch mit dem Finanzamt als auch alles Weitere zu übernehmen bzw. zu veranlassen / zu delegieren.

Alternativ kannst Du natürlich riskieren, Deine Immobilie weiterhin wie bisher (also vermutlich "schwarz / unter der Hand" und am Finanzamt "vorbei") zu vermieten, die Chancen, früher oder später "erwischt" zu werden, steigen jedoch exponentiell. Um Dich einschlägig einzulesen, gib auf dem Griechenland-Blog (www.griechenland-blog.gr) Begriffe wie mietung, kurzmietung, kurzzeitvermietung in die Suchmaske ein.

BTW: Das für sogenannte private (!) "Sharings", sprich Kurz(zeitver)mietungen gesetzte Limit von 90 bzw. auf Inseln mit weniger als 10.000 Einwohnern 60 Tagen je Kalenderjahr und Immobilie "darf überschritten werden, sofern das Gesamteinkommen des Vermieters oder Untervermieters aus der Gesamtheit der gemäß den Bestimmungen des Vorliegenden über Sharing-Wirtschaft zur Vermietung oder Untervermietung bereitgestellten Immobilien während des laufenden Jahres 12.000 Euro nicht übersteigt" (Gesetz 4446/2016, Artikel 111, Punkt 8 b).
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Vermietung von Ferienhaus - von Malona1965 - 27.06.2018, 11:15:00

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