Luftdruckgewehr erlaubt?

Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
#3
Vermutlich hat kaum noch jemand Bock darauf, sich zu "Problemstellungen" auf dem Niveau wie "Ist Wasser nass?" auszulassen und dann möglicherweise auch noch einer Inquisition unterzogen oder / und mit einem Shitstorm bombardiert zu werden.

Die maßgeblichen Bestimmungen sind in Gesetz N. 2168/1993 (in üblicher Manier nebst unzähligen diffusen bis widersprüchlichen Modifizierungen, Novellen und Zusätzen) definiert. Im übrigen gibt es etliche Boards und Foren (wie z. B. www.aerovolo.gr ...), auf denen man sich schlau (oder auch dumm) machen kann.

Auf das Wesentliche reduziert: "Floberts" gelten in Griechenland als Feuerwaffen und unterliegen somit den Bestimmungen über ("scharfe") Schusswaffen. Luftgewehre / -pistolen gelten (wie unter anderem sogar auch "Zwillen" - also im Minimalfall ein über Daumen und Zeigefinger gespanntes Gummiband ...) zwar ebenfalls als "Waffen", der - explizit volljährigen Personen vorbehaltene - Erwerb und Besitz sogenannter Druckluftwaffen bedarf jedoch keiner Genehmigung, solange sie nicht "in der Öffentlichkeit geführt" werden.

Im übrigen gelten in buchstäblicher Auslegung auch für Druckluftwaffen die allgemeinen Bestimmungen in Bezug auf Aufbewahrung, (Mit-) Führung und Nutzung von (Feuer-) Waffen. So ist es beispielsweise per Definition strafbar, auf dem eigenen Grundstück / Anwesen "herumzuballern" und möglicherweise gar Spatzen (oder irgendwelche sonstige Kreaturen) abzuknallen, was parallel zu allen strafrechtlichen Konsequenzen als Wilderei oder / und Misshandlung von Tieren geahndet und speziell im letzteren Fall mit einer Verwaltungsstrafe in Höhe von 30.000 Euro pro Fall sanktioniert werden kann.
Zitieren
#3
Vermutlich hat kaum noch jemand Bock darauf, sich zu "Problemstellungen" auf dem Niveau wie "Ist Wasser nass?" auszulassen und dann möglicherweise auch noch einer Inquisition unterzogen oder / und mit einem Shitstorm bombardiert zu werden.

Die maßgeblichen Bestimmungen sind in Gesetz N. 2168/1993 (in üblicher Manier nebst unzähligen diffusen bis widersprüchlichen Modifizierungen, Novellen und Zusätzen) definiert. Im übrigen gibt es etliche Boards und Foren (wie z. B. www.aerovolo.gr ...), auf denen man sich schlau (oder auch dumm) machen kann.

Auf das Wesentliche reduziert: "Floberts" gelten in Griechenland als Feuerwaffen und unterliegen somit den Bestimmungen über ("scharfe") Schusswaffen. Luftgewehre / -pistolen gelten (wie unter anderem sogar auch "Zwillen" - also im Minimalfall ein über Daumen und Zeigefinger gespanntes Gummiband ...) zwar ebenfalls als "Waffen", der - explizit volljährigen Personen vorbehaltene - Erwerb und Besitz sogenannter Druckluftwaffen bedarf jedoch keiner Genehmigung, solange sie nicht "in der Öffentlichkeit geführt" werden.

Im übrigen gelten in buchstäblicher Auslegung auch für Druckluftwaffen die allgemeinen Bestimmungen in Bezug auf Aufbewahrung, (Mit-) Führung und Nutzung von (Feuer-) Waffen. So ist es beispielsweise per Definition strafbar, auf dem eigenen Grundstück / Anwesen "herumzuballern" und möglicherweise gar Spatzen (oder irgendwelche sonstige Kreaturen) abzuknallen, was parallel zu allen strafrechtlichen Konsequenzen als Wilderei oder / und Misshandlung von Tieren geahndet und speziell im letzteren Fall mit einer Verwaltungsstrafe in Höhe von 30.000 Euro pro Fall sanktioniert werden kann.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Luftdruckgewehr erlaubt? - von zante - 04.12.2015, 14:10:06

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste