Wahl 2015

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#25
"Normalerweise" meldet sich kein Auslandsgrieche vom gr. Heimatort ab, denn sonst bekommt er zb. keinen gr. Reisepass, etc. im gr. Konsulat . Es wird immer im gr. Meldeort wegen Personenstandsurkunden, polizeil. Führungszeugnis etc. angefragt.
Wenn er während des GR-Urlaubs diese Dinge in GR direkt erledigen will, muß er sich auch zum gr. Meldeort begeben. Daß man manche Unterlagen über eines der vielen gr. KEP-Büros im Meldeort anfordern kann, macht es für Auslandsgriechen nicht leichter.

Da in GR Wahlpflicht besteht, sollten in den gr. Wahlverzeichnissen alle Griechen ab 18 Jahren stehen, unabhängig ihres Wohnortes im In- oder Ausland und Ihrer tatsächlichen Möglichkeit an gr. Wahlen teilzunehmen.

Traditionellerweise meldet sich die Ehefrau auf den Heimatort des Mannes um und selbst die Kinder werden auf dessen (oft kleine und unbekannte) Heimatnest angemeldet.

Es kann sein, daß im Ausland geborene Griechen oder aus bi-nationalen Verbindungen stammend, die die Staatsangehörigkeit des Wohnlandes oder anderen Elternteiles erhalten, nicht von den Eltern im gr. Konsulat auf den gr. Geburtsort des Vaters angemeldet werden, da sie keinen gr. Pass mehr für den Aufenthaltstitel benötigen. Somit stehen diese auch nicht in den Wahllisten.


Mich würde wirklich interessieren, warum sich die gr. Politiker fürchten, zumutbare Wahlmöglichkeiten für Auslandsgriechen einzurichten. Schließlich nimmt man sie sonst auch gern in die Pflicht , zb. bei Steuerdingen.
#25
"Normalerweise" meldet sich kein Auslandsgrieche vom gr. Heimatort ab, denn sonst bekommt er zb. keinen gr. Reisepass, etc. im gr. Konsulat . Es wird immer im gr. Meldeort wegen Personenstandsurkunden, polizeil. Führungszeugnis etc. angefragt.
Wenn er während des GR-Urlaubs diese Dinge in GR direkt erledigen will, muß er sich auch zum gr. Meldeort begeben. Daß man manche Unterlagen über eines der vielen gr. KEP-Büros im Meldeort anfordern kann, macht es für Auslandsgriechen nicht leichter.

Da in GR Wahlpflicht besteht, sollten in den gr. Wahlverzeichnissen alle Griechen ab 18 Jahren stehen, unabhängig ihres Wohnortes im In- oder Ausland und Ihrer tatsächlichen Möglichkeit an gr. Wahlen teilzunehmen.

Traditionellerweise meldet sich die Ehefrau auf den Heimatort des Mannes um und selbst die Kinder werden auf dessen (oft kleine und unbekannte) Heimatnest angemeldet.

Es kann sein, daß im Ausland geborene Griechen oder aus bi-nationalen Verbindungen stammend, die die Staatsangehörigkeit des Wohnlandes oder anderen Elternteiles erhalten, nicht von den Eltern im gr. Konsulat auf den gr. Geburtsort des Vaters angemeldet werden, da sie keinen gr. Pass mehr für den Aufenthaltstitel benötigen. Somit stehen diese auch nicht in den Wahllisten.


Mich würde wirklich interessieren, warum sich die gr. Politiker fürchten, zumutbare Wahlmöglichkeiten für Auslandsgriechen einzurichten. Schließlich nimmt man sie sonst auch gern in die Pflicht , zb. bei Steuerdingen.


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Wahl 2015 - von Rick - 26.01.2015, 11:37:45

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