Rotes Kfz-Kennzeichen

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#3
Das stimmt, 5 Jahre darf man es nicht verkaufen, bzw. es würde nachträglich anteilig die Taxierungsgebühr fällig (wir fahren auch mit rotem Kennzeichen). Sie gibt es aber, so weit ich weiß, auch für Kinderreiche, die steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen können. Da weiß ich aber nichts Näheres.

Gruß

Jürgen

"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski
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#3
Das stimmt, 5 Jahre darf man es nicht verkaufen, bzw. es würde nachträglich anteilig die Taxierungsgebühr fällig (wir fahren auch mit rotem Kennzeichen). Sie gibt es aber, so weit ich weiß, auch für Kinderreiche, die steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen können. Da weiß ich aber nichts Näheres.

Gruß

Jürgen

"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski
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Rotes Kfz-Kennzeichen - von vardia - 13.06.2012, 16:15:23

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