Registrierung einer .de - Domain von GR aus

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#20
Hallo nochmal

auch wenn das Impressum nicht das eigentliche Thema war, hier dennoch ein Gerichtsurteil zum Them Impressumspflicht ausländicher Unternehmen. Das scheint wohl noch immer Gültigkeit zu haben.

http://www.e-recht24.de/news/datenschutz/205.html

In diesem Falle verfolge ich ja eine Gewinnabsicht mit der Webseite und der Gewinn sollte hauptsächlich mit deutschen Lesern erwirtschaftet werden. Demzufolge bin ich wohl nicht nur auf der sicheren Seite, wenn ich trotz Sitz in GR ein ordentliches Impressum anführe, sondern entgehe auch einer eventuellen Abmahnung, wegen eines nicht vorhandenen Impressums. Auch das von e-Recht24 angebotene eBook "Die rechtssichere Webseite" spricht sich dafür aus.
#20
Hallo nochmal

auch wenn das Impressum nicht das eigentliche Thema war, hier dennoch ein Gerichtsurteil zum Them Impressumspflicht ausländicher Unternehmen. Das scheint wohl noch immer Gültigkeit zu haben.

http://www.e-recht24.de/news/datenschutz/205.html

In diesem Falle verfolge ich ja eine Gewinnabsicht mit der Webseite und der Gewinn sollte hauptsächlich mit deutschen Lesern erwirtschaftet werden. Demzufolge bin ich wohl nicht nur auf der sicheren Seite, wenn ich trotz Sitz in GR ein ordentliches Impressum anführe, sondern entgehe auch einer eventuellen Abmahnung, wegen eines nicht vorhandenen Impressums. Auch das von e-Recht24 angebotene eBook "Die rechtssichere Webseite" spricht sich dafür aus.


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