(Keine) Hoffnung für Griechenland?

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#8
(29.07.2011, 09:21:40)Kobold schrieb:
(28.07.2011, 22:45:02)Paschalitza schrieb: Umgekehrt geht nicht, da du außerhalb deines Pflichtfahrgebietes niemanden aufnehmen darfst ( Taxischild muß auch aus sein ) außer du holst jemanden ab auf Bestellung, dann kannst du auch Pauschal abrechnen.

Gruß

" Die Vertretung "
Wo hast Du denn diesen Schwachsinn her. Wenn das Taxi frei ist, d. h. der Taxameter läuft nicht, ist das Taxizeichen an. Und wenn mich jemand abwinkt, dann kann ich den Fahrgast aufnehmen - egal wo ich bin! Das einzige, was ich außerhalb nicht darf ist, mich an Taxi-Warteplätze stellen!

Ich weiß nicht, warum Du grundsätzlich Deinen Senf dazu geben mußt, auch wenn Du Dich mit einem Thema nicht auskennst. Verlangt ja auch niemand von Dir, Dich überall auszukenne, aber dann "halte Deine Bappen", wie wir in Franken so schön sagen!

Gruß

Jürgen

Ui, das ist ja ganz neu, muß ich mal Kunden fragen, da ich ca 20 Taxiunternehmen in DE als Kunden habe, ob man neuerdings außerhalb des Pflichtfahrgebietes Kunden aufnehmen darf, bisher war das nicht so, aber ist ein paar Jahre her, wo ich das gelernt habe, kann mir aber nicht vorstellen, das die Gesetze geändert wurden.

Und wenn das Taxameter aus ist, kannst du, zumindest bei Mercedes, das licht auschalten.

Na, da frage ich gleich mal beim Taxiverband nach, da das ja ganz neu sein muß.

Werde dann die aktuelle Antwort mal posten, man lernt ja gerne dazu.

Gruß

" Die Vertretung "



(29.07.2011, 09:21:40)Kobold schrieb:
(28.07.2011, 22:45:02)Paschalitza schrieb: Umgekehrt geht nicht, da du außerhalb deines Pflichtfahrgebietes niemanden aufnehmen darfst ( Taxischild muß auch aus sein ) außer du holst jemanden ab auf Bestellung, dann kannst du auch Pauschal abrechnen.

Gruß

" Die Vertretung "
Wo hast Du denn diesen Schwachsinn her. Wenn das Taxi frei ist, d. h. der Taxameter läuft nicht, ist das Taxizeichen an. Und wenn mich jemand abwinkt, dann kann ich den Fahrgast aufnehmen - egal wo ich bin! Das einzige, was ich außerhalb nicht darf ist, mich an Taxi-Warteplätze stellen!

Ich weiß nicht, warum Du grundsätzlich Deinen Senf dazu geben mußt, auch wenn Du Dich mit einem Thema nicht auskennst. Verlangt ja auch niemand von Dir, Dich überall auszukenne, aber dann "halte Deine Bappen", wie wir in Franken so schön sagen!

Gruß

Jürgen

Mensch, da habe ich mal meinen Schwachsinn gegoogelt und siehe da:

Siehe Link : http://de.wikipedia.org/wiki/Taxi

Arbeitsfeld [Bearbeiten]
Taxistand (VZ 229 in Deutschland)Taxis stehen an speziell dafür vorgesehenen Halteplätzen, so genannten Taxiständen, bereit, um auf Fahrgäste zu warten. Taxis dürfen nicht ohne Auftrag an anderen Orten auf Kunden warten. Sie können aber an jedem Ort, an dem Kunden mit Handzeichen einen Beförderungswunsch signalisieren, diese aufnehmen. Dies gilt aber nur für das eigene Zulassungsgebiet. Außerhalb dieses Gebiets ist es gänzlich untersagt (das Aufnehmen von winkenden Fahrgästen dort trotz des Verbots, sofern nicht dortige Taxis direkt benachteiligt werden und es ausschließlich während der Rückfahrt in die eigene Betriebssitzgemeinde geschieht, gilt allerdings als lässliches Kavaliersdelikt, oft auch im Interesse des Fahrgasts).

Schein also immer noch so zu sein, wie ich das kenne, schlauer Kobold ( dein Name ist Programm ? )

Aber ich habe, Wikipedia kann sich ja auch irren, angefragt.

Naja, Franken sind ja eh merkwürdige Zeitgenossen, und Bappen, ja, die sollten Die mit Halbwissen halten, da stimme ich dir voll und ganz zu.

Gruß

" Die Vertretung "


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#8
(29.07.2011, 09:21:40)Kobold schrieb:
(28.07.2011, 22:45:02)Paschalitza schrieb: Umgekehrt geht nicht, da du außerhalb deines Pflichtfahrgebietes niemanden aufnehmen darfst ( Taxischild muß auch aus sein ) außer du holst jemanden ab auf Bestellung, dann kannst du auch Pauschal abrechnen.

Gruß

" Die Vertretung "
Wo hast Du denn diesen Schwachsinn her. Wenn das Taxi frei ist, d. h. der Taxameter läuft nicht, ist das Taxizeichen an. Und wenn mich jemand abwinkt, dann kann ich den Fahrgast aufnehmen - egal wo ich bin! Das einzige, was ich außerhalb nicht darf ist, mich an Taxi-Warteplätze stellen!

Ich weiß nicht, warum Du grundsätzlich Deinen Senf dazu geben mußt, auch wenn Du Dich mit einem Thema nicht auskennst. Verlangt ja auch niemand von Dir, Dich überall auszukenne, aber dann "halte Deine Bappen", wie wir in Franken so schön sagen!

Gruß

Jürgen

Ui, das ist ja ganz neu, muß ich mal Kunden fragen, da ich ca 20 Taxiunternehmen in DE als Kunden habe, ob man neuerdings außerhalb des Pflichtfahrgebietes Kunden aufnehmen darf, bisher war das nicht so, aber ist ein paar Jahre her, wo ich das gelernt habe, kann mir aber nicht vorstellen, das die Gesetze geändert wurden.

Und wenn das Taxameter aus ist, kannst du, zumindest bei Mercedes, das licht auschalten.

Na, da frage ich gleich mal beim Taxiverband nach, da das ja ganz neu sein muß.

Werde dann die aktuelle Antwort mal posten, man lernt ja gerne dazu.

Gruß

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(29.07.2011, 09:21:40)Kobold schrieb:
(28.07.2011, 22:45:02)Paschalitza schrieb: Umgekehrt geht nicht, da du außerhalb deines Pflichtfahrgebietes niemanden aufnehmen darfst ( Taxischild muß auch aus sein ) außer du holst jemanden ab auf Bestellung, dann kannst du auch Pauschal abrechnen.

Gruß

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Wo hast Du denn diesen Schwachsinn her. Wenn das Taxi frei ist, d. h. der Taxameter läuft nicht, ist das Taxizeichen an. Und wenn mich jemand abwinkt, dann kann ich den Fahrgast aufnehmen - egal wo ich bin! Das einzige, was ich außerhalb nicht darf ist, mich an Taxi-Warteplätze stellen!

Ich weiß nicht, warum Du grundsätzlich Deinen Senf dazu geben mußt, auch wenn Du Dich mit einem Thema nicht auskennst. Verlangt ja auch niemand von Dir, Dich überall auszukenne, aber dann "halte Deine Bappen", wie wir in Franken so schön sagen!

Gruß

Jürgen

Mensch, da habe ich mal meinen Schwachsinn gegoogelt und siehe da:

Siehe Link : http://de.wikipedia.org/wiki/Taxi

Arbeitsfeld [Bearbeiten]
Taxistand (VZ 229 in Deutschland)Taxis stehen an speziell dafür vorgesehenen Halteplätzen, so genannten Taxiständen, bereit, um auf Fahrgäste zu warten. Taxis dürfen nicht ohne Auftrag an anderen Orten auf Kunden warten. Sie können aber an jedem Ort, an dem Kunden mit Handzeichen einen Beförderungswunsch signalisieren, diese aufnehmen. Dies gilt aber nur für das eigene Zulassungsgebiet. Außerhalb dieses Gebiets ist es gänzlich untersagt (das Aufnehmen von winkenden Fahrgästen dort trotz des Verbots, sofern nicht dortige Taxis direkt benachteiligt werden und es ausschließlich während der Rückfahrt in die eigene Betriebssitzgemeinde geschieht, gilt allerdings als lässliches Kavaliersdelikt, oft auch im Interesse des Fahrgasts).

Schein also immer noch so zu sein, wie ich das kenne, schlauer Kobold ( dein Name ist Programm ? )

Aber ich habe, Wikipedia kann sich ja auch irren, angefragt.

Naja, Franken sind ja eh merkwürdige Zeitgenossen, und Bappen, ja, die sollten Die mit Halbwissen halten, da stimme ich dir voll und ganz zu.

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(Keine) Hoffnung für Griechenland? - von David2004 - 25.07.2011, 12:22:40

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