15.08.2011, 13:14:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.08.2011, 13:16:28 von b.rater.)
(15.08.2011, 12:21:39)Kobold schrieb: Das Haus gehört meiner Frau. Mit der Übersetzung des deutschen Steuerbescheides weisen wir (so glaube ich jedenfalls) unser Einkommen nach.
Die amtlich beglaubigte Übersetzung kostet auch schon 50€, mußte ich jedenfalls für meinen übersetzten Rentenbescheid bezahlen.
Eine Steuererklärung in D brauche ich nicht mehr machen, solange sich bei mir nichts ändert, somit würde das für das FA in GR nicht bringen.