13.08.2011, 21:57:38
(13.08.2011, 17:07:00)kato schrieb: wenn du mehr als 180 tage ausserhalb D bist, dann musst du in dem land deine St.Erklg. machen in dem du gemeldet bist. (aber wer sollte das ueberpruefen wollen).
Also wir wohnen in GR, aber beziehen unsere Rente aus D. Deshalb müssen wir in D eine Steuererklärung machen. Den Steuerbescheid haben wir übersetzen lassen und der griechischen Steuerklärung beigefügt.
Gruß
Jürgen
PS. Ich hoffe, dass das jetzt in den Thread passt. Ich war längere Zeit nicht da und habe deshalb nicht alles gelesen.
"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski