Neue Immobiliensteuer?

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#57
(01.08.2011, 08:51:37)b.rater schrieb: Ich kapiere es immer noch nicht!
Ich habe hier kein Einkommen, es wird aber ein Einkommen aus dem Wert der Immobilie (und weiteren Auto,Pool...) errechnet (Immobilien-Vermögenssteuer).
Gibt es dafür einen freien Grundbetrag z. B. bis 200 T€ wird eine Immobilie nicht zur Berechnung herangezogen, gilt also nicht als Vermögen. Wie bei einem Auto, bis ??? ccm Hubraub ist es Frei oder?

Ich will ja nur eins, wenn ich zum Steuerberater gehe und sage meine Immobilie ist unter dem Berchnungswert, dann möchte ich mich da nicht blamieren.

Hallo, wie gesagt, betreffs Imobilienwert 200`000 ist das nur für die Grundsteuer / Immobiliensteuer maßgebend, hat nichts mit den bei dir geschätzten Lebenhaltungskosten zu tun ( indirekt schon, direkt nicht ). Aber um so mehr du hast, da du das unterhalten mußt, umso höher wird man deine Lebenshaltungskosten schätzen.

Hast du z.B. zwei Immos, mußt du dafür Reparaturen, Grundkosten, Versicherung zahlen, also hast du mehr Kosten als Ausgaben, als wie wenn du ein Ferienhaus für 50`000 hast, ist ja klar.

Hast du ein Auto, gehen die davon aus, das du das versicherst, versteuerst, Benzin brauchst, hast also auch mehr Kosten, als wie jemand, der mit dem Fahrrad fährt.

Du bringst betreffs Immo Wert hier zwei Steuern durcheinander.

Gruß

" Die Vertretung "

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#57
(01.08.2011, 08:51:37)b.rater schrieb: Ich kapiere es immer noch nicht!
Ich habe hier kein Einkommen, es wird aber ein Einkommen aus dem Wert der Immobilie (und weiteren Auto,Pool...) errechnet (Immobilien-Vermögenssteuer).
Gibt es dafür einen freien Grundbetrag z. B. bis 200 T€ wird eine Immobilie nicht zur Berechnung herangezogen, gilt also nicht als Vermögen. Wie bei einem Auto, bis ??? ccm Hubraub ist es Frei oder?

Ich will ja nur eins, wenn ich zum Steuerberater gehe und sage meine Immobilie ist unter dem Berchnungswert, dann möchte ich mich da nicht blamieren.

Hallo, wie gesagt, betreffs Imobilienwert 200`000 ist das nur für die Grundsteuer / Immobiliensteuer maßgebend, hat nichts mit den bei dir geschätzten Lebenhaltungskosten zu tun ( indirekt schon, direkt nicht ). Aber um so mehr du hast, da du das unterhalten mußt, umso höher wird man deine Lebenshaltungskosten schätzen.

Hast du z.B. zwei Immos, mußt du dafür Reparaturen, Grundkosten, Versicherung zahlen, also hast du mehr Kosten als Ausgaben, als wie wenn du ein Ferienhaus für 50`000 hast, ist ja klar.

Hast du ein Auto, gehen die davon aus, das du das versicherst, versteuerst, Benzin brauchst, hast also auch mehr Kosten, als wie jemand, der mit dem Fahrrad fährt.

Du bringst betreffs Immo Wert hier zwei Steuern durcheinander.

Gruß

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Neue Immobiliensteuer? - von b.rater - 20.06.2011, 10:29:24

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