08.06.2011, 21:17:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.06.2011, 21:17:59 von Michalis.)
1960 zahlte Deutschland 115 Millionen Mark als Entschädigung an Griechenland. Damit sind alle Ansprüche abgegolten, hieß es in Berlin. Diese Zahlungen waren explizit nur für politisch, religiös oder "rassisch" verfolgte Menschen gedacht, nicht aber für die Opfer von Massakern, Geiselerschießungen, "Strafaktionen" und anderen NS-Verbrechen.
LG
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