Strafanzeigen

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#8
(24.07.2011, 00:50:22)makedonas schrieb: Die Erhöhung der in Paragraph 4 Artikel 42 der (griechischen) STPO (ΚΠΔ) vorgesehenen "Anzeigengebühr (παράβολο μήνυσης) von 10 € auf 100 € wurde im Rahmen des gemeinsamen Ministerialbeschlusses (ΚΥΠ) Nr. 123827/2010 der Minister für Finanzen und Justiz verfügt (siehe auch Erhöhung der Gerichtskosten in Griechenland soll Justiz und Fiskus entlasten).

leider beantwortet auch dieser hinweis nicht meine implizit gestellten fragen:
- werden diese gebühren im fall einer verurteilung dem angeklagten aufgedrückt?
- gibt es eine sonderregelung für weniger betuchte anzeigenerstatter?

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#8
(24.07.2011, 00:50:22)makedonas schrieb: Die Erhöhung der in Paragraph 4 Artikel 42 der (griechischen) STPO (ΚΠΔ) vorgesehenen "Anzeigengebühr (παράβολο μήνυσης) von 10 € auf 100 € wurde im Rahmen des gemeinsamen Ministerialbeschlusses (ΚΥΠ) Nr. 123827/2010 der Minister für Finanzen und Justiz verfügt (siehe auch Erhöhung der Gerichtskosten in Griechenland soll Justiz und Fiskus entlasten).

leider beantwortet auch dieser hinweis nicht meine implizit gestellten fragen:
- werden diese gebühren im fall einer verurteilung dem angeklagten aufgedrückt?
- gibt es eine sonderregelung für weniger betuchte anzeigenerstatter?

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Strafanzeigen - von Sailor*11 - 04.05.2011, 02:23:40

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