Kfz-Versicherer Evropaiki Pronia AEGA (Ευρωπαϊκή Πρόνοια Α.Ε.Γ.Α) geschlossen

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#37
(01.05.2011, 12:57:48)lazarus schrieb: nein, das sind keine steuern.
das auto ist ja noch nicht auf meinen namen eingetragen, steuern kommen später laut internet kosten die steuern 201,00 euro.
Warum hast Du nicht gleich vor Ort hinterfragt, wie sich der Betrag von 175 Euro zusammensetzt? :blink:

Abgesehen von allen übrigen Gebühren wird jedenfalls bei der verkaufsbedingetn "Umschreibung" eines Kraftrades oder (privaten) PKW nach wie vor eine "Übertragungsabgabe" (τέλος μεταβίβασης) erhoben, die je nach Hubraum ab 30 Euro (< 400 cm³) bis 205 Euro (> 2.501 cm³) beträgt

Diese Abgabe sollte zwar abgeschafft werden, wogegen jedoch die Präfekturverwaltungen Sturm rannten, weil sie anlässlich solcher Vorgänge diverse "Nebengebühren" abkassieren, die von Präfektur zu Präfektur erheblich differieren können. So muss beispielsweise in einer konkreten Präfektur in Nordostgriechenland anlässlich jeder Kfz-Umschreibung eine happige Zwangsabgabe zur Finanzierung des "Lokalen Zentrums zur Mückenbekämpfung" entrichtet werden.

Was die Kfz-Steuer betrifft, schau mal hier nach: Auto und Motorrad in Griechenland - Kfz-Steuer und Abgaben. Angesichts des Alters des in Rede stehenden Wagens fällt er unter das "konventionelle" (sprich hubraumbasierte) Besteuerungssystem, dessen Staffelung jedoch nirgends eine Kfz-Steuer in Höhe von (genau) 201 Euro vorsieht.

Schließlich muss die Kfz-Steuer bereits vor bzw. spätestens im Rahmen des Vorverfahrens der Umschreibung bezahlt (worden) sein. Der nächste Kfz-Steuerbescheid wird im letzten Quartal des laufenden Jahres kommen und bezieht sich dann auf das Jahr 2012.
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#37
(01.05.2011, 12:57:48)lazarus schrieb: nein, das sind keine steuern.
das auto ist ja noch nicht auf meinen namen eingetragen, steuern kommen später laut internet kosten die steuern 201,00 euro.
Warum hast Du nicht gleich vor Ort hinterfragt, wie sich der Betrag von 175 Euro zusammensetzt? :blink:

Abgesehen von allen übrigen Gebühren wird jedenfalls bei der verkaufsbedingetn "Umschreibung" eines Kraftrades oder (privaten) PKW nach wie vor eine "Übertragungsabgabe" (τέλος μεταβίβασης) erhoben, die je nach Hubraum ab 30 Euro (< 400 cm³) bis 205 Euro (> 2.501 cm³) beträgt

Diese Abgabe sollte zwar abgeschafft werden, wogegen jedoch die Präfekturverwaltungen Sturm rannten, weil sie anlässlich solcher Vorgänge diverse "Nebengebühren" abkassieren, die von Präfektur zu Präfektur erheblich differieren können. So muss beispielsweise in einer konkreten Präfektur in Nordostgriechenland anlässlich jeder Kfz-Umschreibung eine happige Zwangsabgabe zur Finanzierung des "Lokalen Zentrums zur Mückenbekämpfung" entrichtet werden.

Was die Kfz-Steuer betrifft, schau mal hier nach: Auto und Motorrad in Griechenland - Kfz-Steuer und Abgaben. Angesichts des Alters des in Rede stehenden Wagens fällt er unter das "konventionelle" (sprich hubraumbasierte) Besteuerungssystem, dessen Staffelung jedoch nirgends eine Kfz-Steuer in Höhe von (genau) 201 Euro vorsieht.

Schließlich muss die Kfz-Steuer bereits vor bzw. spätestens im Rahmen des Vorverfahrens der Umschreibung bezahlt (worden) sein. Der nächste Kfz-Steuerbescheid wird im letzten Quartal des laufenden Jahres kommen und bezieht sich dann auf das Jahr 2012.
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