restaurant eroeffnen

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#9
(24.03.2011, 12:49:53)kazula schrieb: ... was ich bei einer eroeffnung eines restaurants beachten muss ( fallstricke ).
Auf jeden Fall und zu allererst alle relevanten baurechtlichen Aspekte. Allein der Umstand, dass ein Etablissement augenscheinlich legal und unbehelligt betrieben wird oder / und im (Miet- / Pacht- / Übernahme-) Vertrag ausdrücklich die Eignung der Immobilie für den vorgesehenen Zweck zugesagt wird, bedeutet noch lange nicht, dass auch wirklich alles in Ordnung ist.
Besondere Vorsicht ist beispielsweise geboten, wenn die aktuelle Nutzung von der anfänglichen Baugenehmigung abweicht - und zwar sogar auch dann, wenn für die später erfolgte Nutzungsänderung eine "offizielle" Genehmigung vorliegt, die jedoch aus welchem Grund auch immer (...) einer erneuten Überprüfung nicht standhält bzw. unter Umständen sogar schon vor Jahren widerrufen wurde.

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#9
(24.03.2011, 12:49:53)kazula schrieb: ... was ich bei einer eroeffnung eines restaurants beachten muss ( fallstricke ).
Auf jeden Fall und zu allererst alle relevanten baurechtlichen Aspekte. Allein der Umstand, dass ein Etablissement augenscheinlich legal und unbehelligt betrieben wird oder / und im (Miet- / Pacht- / Übernahme-) Vertrag ausdrücklich die Eignung der Immobilie für den vorgesehenen Zweck zugesagt wird, bedeutet noch lange nicht, dass auch wirklich alles in Ordnung ist.
Besondere Vorsicht ist beispielsweise geboten, wenn die aktuelle Nutzung von der anfänglichen Baugenehmigung abweicht - und zwar sogar auch dann, wenn für die später erfolgte Nutzungsänderung eine "offizielle" Genehmigung vorliegt, die jedoch aus welchem Grund auch immer (...) einer erneuten Überprüfung nicht standhält bzw. unter Umständen sogar schon vor Jahren widerrufen wurde.

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restaurant eroeffnen - von kazula - 24.03.2011, 12:49:53

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