05.10.2008, 10:39:35
Hallo, meinen Informationen nach sind bei Häusern, die ab dem 01.01.06 gekauft wurden beim nächsten Verkauf, je nach Besitzdauer zu besteuern. Bei Häusern, die zuvor angeschafft wurden, bleibt es bei der bisherigen Praxis.
Bei diesen Neufällen wird der Verkaufspreis minus dem Anschaffungspreis zu Grunde gelegt. Ob dies auf Basis der meist niedrigen "objektiven Werte" passiert, die meist in den Verträgen stehen, kann ich nicht sagen, aber andere Seiten, die ich schnell gegoogelt hatte, deuten darauf hin.
Berechnet werden bei Besitzdauer bis 5 Jahren 20%, 5-15 Jahre 10 %, 15-25 Jahre 5 % und über 25 Jahren nichts mehr.
Z.B. Haus gekauft Anfang 2006 für 50.000,- €, Verkauf jetzt für 60.000,- €. Es sind weniger als 5 Jahre seit dem vergangen. Der Gewinn beträgt 10.000,- € (Verkaufspreis minus Anschaffungskosten). Auf die 10.000,- € fallen 20 % Steuern an, also muss man 2.000,- "Wertzuwachssteuer" zahlen. Falls es ein Erstwohnsitz ist, gibt es, glaub ich, Ausnahmen oder zumindest Freibeträge.
Aber am besten ist es immer den Steuerberater zu fragen. Dies betrifft natürlich nur das GR-Finanzamt. In D ist der Verkauf nach 10 Jahren steuerfrei. Das bleibt auch mit der neuen Abgeltungssteuer so, denn die gilt nicht für Immobilien. Sprich gr. Ferienimmobilien bei Wohnsitz D interessieren den deutschen Fiskus nach 10 Jahren nicht mehr. Ansonsten gilt das entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen.
Quelle: http://www.globalpropertyguide.com/Europ...-and-Costs
Bei diesen Neufällen wird der Verkaufspreis minus dem Anschaffungspreis zu Grunde gelegt. Ob dies auf Basis der meist niedrigen "objektiven Werte" passiert, die meist in den Verträgen stehen, kann ich nicht sagen, aber andere Seiten, die ich schnell gegoogelt hatte, deuten darauf hin.
Berechnet werden bei Besitzdauer bis 5 Jahren 20%, 5-15 Jahre 10 %, 15-25 Jahre 5 % und über 25 Jahren nichts mehr.
Z.B. Haus gekauft Anfang 2006 für 50.000,- €, Verkauf jetzt für 60.000,- €. Es sind weniger als 5 Jahre seit dem vergangen. Der Gewinn beträgt 10.000,- € (Verkaufspreis minus Anschaffungskosten). Auf die 10.000,- € fallen 20 % Steuern an, also muss man 2.000,- "Wertzuwachssteuer" zahlen. Falls es ein Erstwohnsitz ist, gibt es, glaub ich, Ausnahmen oder zumindest Freibeträge.
Aber am besten ist es immer den Steuerberater zu fragen. Dies betrifft natürlich nur das GR-Finanzamt. In D ist der Verkauf nach 10 Jahren steuerfrei. Das bleibt auch mit der neuen Abgeltungssteuer so, denn die gilt nicht für Immobilien. Sprich gr. Ferienimmobilien bei Wohnsitz D interessieren den deutschen Fiskus nach 10 Jahren nicht mehr. Ansonsten gilt das entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen.
Quelle: http://www.globalpropertyguide.com/Europ...-and-Costs