25.06.2007, 13:20:48
Wenn der SB etwas verlangt, was noch nicht existiert, dann liegt ein grundsaetzlicher Fehler vor.
Da ist anzunehmen, dass irgendwer in der Informationskette geschlampt hat und da wuerd ich erst recht den Vorstand anschreiben.
Vorstandsbeschwerden koennen und duerfen nicht ignoriert werden, denn der naechste Schritte, der dann folgen koennte, aus Sicht des Kunden, ist eine Beschwerde beim Bundesaufsichtsamt.
Natuerlich wird das Schreiben nicht vorm Vorstand hoechstpersoenlich bearbeitet, sondern natuerlich an dafuer zustaendige Leute verteilt.
Wie gesagt, 15 Jahre bei einem solchen Verein...
Da ist anzunehmen, dass irgendwer in der Informationskette geschlampt hat und da wuerd ich erst recht den Vorstand anschreiben.
Vorstandsbeschwerden koennen und duerfen nicht ignoriert werden, denn der naechste Schritte, der dann folgen koennte, aus Sicht des Kunden, ist eine Beschwerde beim Bundesaufsichtsamt.
Natuerlich wird das Schreiben nicht vorm Vorstand hoechstpersoenlich bearbeitet, sondern natuerlich an dafuer zustaendige Leute verteilt.
Wie gesagt, 15 Jahre bei einem solchen Verein...