Immobilienerwerb

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#1
Hallo,
ich habe alle Beiträge gelesen und möchte dazu meine eigenen Erfahrungen beitragen. Dazu möchte ich zuerst sagen, daß ich seit ca. 3 Jahren in Kreta auf der Suche nach DEM OPTIMALEN Grundstück für ein Ferienhaus bin. Dabei habe ich schon einige Pleiten hinnehmen müssen, allerdings nicht in materiellen Wert, sondern nach Zusagen kamen Absagen, oder sonstige Gründe wie Vorverkaufsrecht, keine Baugenehmigung möglich usw.
Aus all diesen Sachen habe ich gelernt, daß man nach folgenden Regeln vorgehen sollte (bei Erwerb eines Grundstückes um darauf zu Bauen). Dies gilt besonders für Kreta, wobei ich annehme, daß die Gesetze im Groben für Ganzen für das gesamte Griechenland gelten:

Ist man vor Ort, sollte man einen deutschsprachigen Rechtsanwalt damit beauftragen, alle notwendigen Dinge für einen, incl. den späteren Kauf, zu erledigen. Dies dauert in der Regel nicht länger als eine Stunde mit notarieller Beglaubigung der Vollmacht und kostet ca. 40 Euro für die Beglaubigung. Der Anwalt hat dann die Vollmacht, alles vor Ort für Sie zu erledigen und zu unterschreiben.

Dies sind in der Regel folgende Punkte:

1. Prüfung der Eigentumstitel des Grundstückes
2. Prüfen auf Vorkaufsrechte
3. Prüfen, ob Baugenehmigung erteilt werden kann (siehe unten)
4. Konto für Sie vor Ort eröffnen
5. Steuernummer beantragen
6. Vorvertrag und Kaufvertrag abzuwickeln.
7. Strom und Telefon beantragen
8. fällige Steuern zahlen


Bemerkung zu Punkt 3:

In Kreta (vielleicht auch im gesamten Griechenland) ist es wichtig um eine Baugenehmigung zu erhalten, das die Forstbehörde bestätigt, daß es sich bei dem Grundstück um kein Waldgebiet handelt und das die archäologische Behörde bestätigt, daß das Grundstück in keinem archäologischen Gebiet liegt. Diese beiden Papiere sind unabdingbar für eine Baugenehmigung.
Desweiteren spielt die Größe des Grundstückes, sowie die Lage eine entscheidente Rolle für die Baugenehmigung.
Innerhalb von Bebauungsgebieten (ähnlich dem ausgewiesenem Baugebiet ($34) in Deutschland) gibt es keine Probleme mit dem Bau.
Außerhalb des Bebauungsgebietes ($35 in Deutschland) ist ein Grundstück mit mindestes 4000 m² notwendig, damit dann darauf gebaut werden darf und zwar bis zu 5% Wohnfläche der Grundstücksgröße (=200m² bei 4000 m² Grund).
Aussahme dieser Regel sind Grundstücke, an Hauptstraßen oder Grundstücke, deren Grenzen näher als 500 m am Bebauungsgebiet liegen. Hier ist die Mindestgrundstücksgröße auf 2000 m² festgelegt, wobei ich noch keine einheitliche Regelung zu Wohnfläche erfahren habe, aber mindestens auch 200m² Wohnfläche gebaut werden darf.

Noch kurz zu den Begriffen Wald und Hauptstraße: Ein Wald ist in Kreta ungefähr festgelegt, als kurz nach dem Krieg Luftbildaufnhmen von Kreta gemacht wurden. Nach dieses Luftbildern wird auch noch Heute Waldgebiet definiert. Man kann auch davon ausgehen, wenn Olivenbäume auf dem Grundstück vorhanden sind, dann zählt das Grundstück nicht zum Wald.
Eine Regelung was eine Hauptstraße ist habe ich nicht herausgefunden, jedoch ist auch hier meines Erachtens eine recht alte Definition vorhanden, bei der Neue Straßen nicht berücksichtigt werden.

Dieses Vorgehen kostet zwar Geld für den Anwalt, aber man muß nicht für jede Unterschrift und jedes Papierchen nach Griechenland und der Anwalt kennt die Behörden und Vorschriften. Man kann sich also im Urlaub sein Grundstück suchen und nach dem Urlaub alles den Anwalt erledigen lassen. Bei Wunsch wird er auch den Bau eines Hauses überwachen.

Meiner Meinung nach der für mich einfachste Weg und vor allem aber auch der, der meine Nerven am meisten schont.

Ich hoffe, etwas dazu beigetragen zu haben, dieses unerschöpfliche Thema aufzuklären und freue mich auch auf jede andere sachliche Meinung zu diesem Thema.

noch viel Spaß und gute Nerven in Griechenland
Dieter

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#1
Hallo,
ich habe alle Beiträge gelesen und möchte dazu meine eigenen Erfahrungen beitragen. Dazu möchte ich zuerst sagen, daß ich seit ca. 3 Jahren in Kreta auf der Suche nach DEM OPTIMALEN Grundstück für ein Ferienhaus bin. Dabei habe ich schon einige Pleiten hinnehmen müssen, allerdings nicht in materiellen Wert, sondern nach Zusagen kamen Absagen, oder sonstige Gründe wie Vorverkaufsrecht, keine Baugenehmigung möglich usw.
Aus all diesen Sachen habe ich gelernt, daß man nach folgenden Regeln vorgehen sollte (bei Erwerb eines Grundstückes um darauf zu Bauen). Dies gilt besonders für Kreta, wobei ich annehme, daß die Gesetze im Groben für Ganzen für das gesamte Griechenland gelten:

Ist man vor Ort, sollte man einen deutschsprachigen Rechtsanwalt damit beauftragen, alle notwendigen Dinge für einen, incl. den späteren Kauf, zu erledigen. Dies dauert in der Regel nicht länger als eine Stunde mit notarieller Beglaubigung der Vollmacht und kostet ca. 40 Euro für die Beglaubigung. Der Anwalt hat dann die Vollmacht, alles vor Ort für Sie zu erledigen und zu unterschreiben.

Dies sind in der Regel folgende Punkte:

1. Prüfung der Eigentumstitel des Grundstückes
2. Prüfen auf Vorkaufsrechte
3. Prüfen, ob Baugenehmigung erteilt werden kann (siehe unten)
4. Konto für Sie vor Ort eröffnen
5. Steuernummer beantragen
6. Vorvertrag und Kaufvertrag abzuwickeln.
7. Strom und Telefon beantragen
8. fällige Steuern zahlen


Bemerkung zu Punkt 3:

In Kreta (vielleicht auch im gesamten Griechenland) ist es wichtig um eine Baugenehmigung zu erhalten, das die Forstbehörde bestätigt, daß es sich bei dem Grundstück um kein Waldgebiet handelt und das die archäologische Behörde bestätigt, daß das Grundstück in keinem archäologischen Gebiet liegt. Diese beiden Papiere sind unabdingbar für eine Baugenehmigung.
Desweiteren spielt die Größe des Grundstückes, sowie die Lage eine entscheidente Rolle für die Baugenehmigung.
Innerhalb von Bebauungsgebieten (ähnlich dem ausgewiesenem Baugebiet ($34) in Deutschland) gibt es keine Probleme mit dem Bau.
Außerhalb des Bebauungsgebietes ($35 in Deutschland) ist ein Grundstück mit mindestes 4000 m² notwendig, damit dann darauf gebaut werden darf und zwar bis zu 5% Wohnfläche der Grundstücksgröße (=200m² bei 4000 m² Grund).
Aussahme dieser Regel sind Grundstücke, an Hauptstraßen oder Grundstücke, deren Grenzen näher als 500 m am Bebauungsgebiet liegen. Hier ist die Mindestgrundstücksgröße auf 2000 m² festgelegt, wobei ich noch keine einheitliche Regelung zu Wohnfläche erfahren habe, aber mindestens auch 200m² Wohnfläche gebaut werden darf.

Noch kurz zu den Begriffen Wald und Hauptstraße: Ein Wald ist in Kreta ungefähr festgelegt, als kurz nach dem Krieg Luftbildaufnhmen von Kreta gemacht wurden. Nach dieses Luftbildern wird auch noch Heute Waldgebiet definiert. Man kann auch davon ausgehen, wenn Olivenbäume auf dem Grundstück vorhanden sind, dann zählt das Grundstück nicht zum Wald.
Eine Regelung was eine Hauptstraße ist habe ich nicht herausgefunden, jedoch ist auch hier meines Erachtens eine recht alte Definition vorhanden, bei der Neue Straßen nicht berücksichtigt werden.

Dieses Vorgehen kostet zwar Geld für den Anwalt, aber man muß nicht für jede Unterschrift und jedes Papierchen nach Griechenland und der Anwalt kennt die Behörden und Vorschriften. Man kann sich also im Urlaub sein Grundstück suchen und nach dem Urlaub alles den Anwalt erledigen lassen. Bei Wunsch wird er auch den Bau eines Hauses überwachen.

Meiner Meinung nach der für mich einfachste Weg und vor allem aber auch der, der meine Nerven am meisten schont.

Ich hoffe, etwas dazu beigetragen zu haben, dieses unerschöpfliche Thema aufzuklären und freue mich auch auf jede andere sachliche Meinung zu diesem Thema.

noch viel Spaß und gute Nerven in Griechenland
Dieter

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Immobilienerwerb - von Dieter - 21.11.2002, 10:41:31
Immobilienerwerb - von Avrio - 21.11.2002, 11:56:45
Immobilienerwerb - von Dieter - 21.11.2002, 13:30:38
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Immobilienerwerb - von Gine - 26.11.2002, 15:00:06
Immobilienerwerb - von emailos - 26.11.2002, 23:07:46

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