Autounfall mit Unfallverursacherer aus Skopje

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#8
Hallo Britta,

Habe mich mal im Internet umgeschaut und glaube einige wichtige Informationen gefunden zu haben.

Informationen zu einem Kfz-Schaden im Ausland
Grüne Versicherungskarte
Obwohl die "Grüne Karte" nicht in allen Ländern zur Einreise oder bei einem Unfall benötigt wird, ist sie ein hilfreicher Reisebegleiter.

Sie bescheinigt Ihren Versicherungsschutz nach den Bestimmungen des Gastlandes und hilft so, im Schadenfall Misstrauen abzubauen.

Besonders in den osteuropäischen Staaten sollten Sie die "Grüne Karte" bei einem Unfall parat haben. Sie laufen sonst Gefahr, dass Ihr Fahrzeug oder Ihre Papiere beschlagnahmt werden! Oder Sie werden zur Kasse gebeten.
Europäischer Unfallbericht
Auch der Europäische Unfallbericht sollte im Handschuhfach mitreisen. Sie erleichtern sich und uns die Schadenregulierung.

Die Formulare sind europaweit identisch. Jeder Unfallpartner kann seinen Bericht in seiner Landessprache ausfüllen und vom anderen Unfallpartner unterschreiben lassen.

Unterschreiben Sie aber bitte nur, wenn Sie mit allen festgeschriebenen Daten einverstanden sind! Falls Ihnen die Angaben des Unfallgegners falsch erscheinen oder für Sie unverständlich sind, können Sie diesen Angaben im Feld "Eigene Bemerkungen" widersprechen.
Beweissicherung
Lassen Sie sich an Ort und Stelle die Anschriften von Zeugen geben und sichern Sie die Unfallspuren (Bremsspuren nachmessen, Lage der Splitter/Fahrzeugschaden fotografieren etc.).

Ist die Unfallkonstellation problematisch, dann benachrichtigen Sie bitte die Polizei.
Unverschuldeter Unfall
Seit Januar 2003 können Sie sich in Deutschland an den Schadenregulierungs-Beauftragten der ausländischen Versicherung wenden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

1. Der Unfall hat sich in einem Land des Grüne Karte Systems ereignet. (Die Länder sind auf Ihrer Grünen Versicherungskarte aufgelistet.)
2. Das den Unfall verursachende Fahrzeug ist in einem EU-/EWR-Staat zugelassen.

Informationen zur gegnerischen Versicherung und deren Schadenregulierungsbeauftragten gibt Ihnen der Zentralruf der Autoversicherer unter der Telefonnummer 0180 25 0 26.

In anderen Fällen wenden Sie sich zur Durchsetzung Ihrer eigener Ansprüche bitte direkt an die Versicherung Ihres Unfallpartners, ggf. ist Ihnen Ihre Rechtschutzversicherung bei der Auswahl eines Rechtsanwalts im Unfallland behilflich.

Sind Sie im Ausland durch ein dort versicherungspflichtiges Fahrzeug unverschuldet zu Schaden gekommen, ersetzt Ihnen auch unsere Ausland-Schadenschutz-Versicherung alle Ersatzleistungen, auf die Sie in Deutschland Anspruch hätten.Selbstverständlich können Sie auch Ihre Vollkaskoversicherung bei uns in Anspruch nehmen. Gelingt uns der vollständige Regress unserer Aufwendungen beim Unfallgegner, stellen wir Ihren Versicherungsvertrag nachträglich wieder schadenfrei.
Verschuldeter Unfall
Für die Bearbeitung der gegen Sie erhobenen Ansprüche haben wir in vielen Reiseländern Korrespondenzgesellschaften.

Die Adressen unserer Korrespondenzgesellschaften sind auf der "Grünen Karte" und dem Europäischen Unfallbericht vermerkt. Sie können den Unfall problemlos vor Ort bei deutsch sprechenden Mitarbeitern melden. Am besten verweisen Sie Ihren Unfallgegner gleich an unseren Korrespondenten.
Weitere Infos
Unser Ratgeber "Unfall im Ausland ?" enthält weitere nützliche Informationen zum Auslandsunfall. Sie erhalten ihn bei unseren Schadenaußenstellen und Kundendienstbüros.

Grüsse
Theo
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#8
Hallo Britta,

Habe mich mal im Internet umgeschaut und glaube einige wichtige Informationen gefunden zu haben.

Informationen zu einem Kfz-Schaden im Ausland
Grüne Versicherungskarte
Obwohl die "Grüne Karte" nicht in allen Ländern zur Einreise oder bei einem Unfall benötigt wird, ist sie ein hilfreicher Reisebegleiter.

Sie bescheinigt Ihren Versicherungsschutz nach den Bestimmungen des Gastlandes und hilft so, im Schadenfall Misstrauen abzubauen.

Besonders in den osteuropäischen Staaten sollten Sie die "Grüne Karte" bei einem Unfall parat haben. Sie laufen sonst Gefahr, dass Ihr Fahrzeug oder Ihre Papiere beschlagnahmt werden! Oder Sie werden zur Kasse gebeten.
Europäischer Unfallbericht
Auch der Europäische Unfallbericht sollte im Handschuhfach mitreisen. Sie erleichtern sich und uns die Schadenregulierung.

Die Formulare sind europaweit identisch. Jeder Unfallpartner kann seinen Bericht in seiner Landessprache ausfüllen und vom anderen Unfallpartner unterschreiben lassen.

Unterschreiben Sie aber bitte nur, wenn Sie mit allen festgeschriebenen Daten einverstanden sind! Falls Ihnen die Angaben des Unfallgegners falsch erscheinen oder für Sie unverständlich sind, können Sie diesen Angaben im Feld "Eigene Bemerkungen" widersprechen.
Beweissicherung
Lassen Sie sich an Ort und Stelle die Anschriften von Zeugen geben und sichern Sie die Unfallspuren (Bremsspuren nachmessen, Lage der Splitter/Fahrzeugschaden fotografieren etc.).

Ist die Unfallkonstellation problematisch, dann benachrichtigen Sie bitte die Polizei.
Unverschuldeter Unfall
Seit Januar 2003 können Sie sich in Deutschland an den Schadenregulierungs-Beauftragten der ausländischen Versicherung wenden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

1. Der Unfall hat sich in einem Land des Grüne Karte Systems ereignet. (Die Länder sind auf Ihrer Grünen Versicherungskarte aufgelistet.)
2. Das den Unfall verursachende Fahrzeug ist in einem EU-/EWR-Staat zugelassen.

Informationen zur gegnerischen Versicherung und deren Schadenregulierungsbeauftragten gibt Ihnen der Zentralruf der Autoversicherer unter der Telefonnummer 0180 25 0 26.

In anderen Fällen wenden Sie sich zur Durchsetzung Ihrer eigener Ansprüche bitte direkt an die Versicherung Ihres Unfallpartners, ggf. ist Ihnen Ihre Rechtschutzversicherung bei der Auswahl eines Rechtsanwalts im Unfallland behilflich.

Sind Sie im Ausland durch ein dort versicherungspflichtiges Fahrzeug unverschuldet zu Schaden gekommen, ersetzt Ihnen auch unsere Ausland-Schadenschutz-Versicherung alle Ersatzleistungen, auf die Sie in Deutschland Anspruch hätten.Selbstverständlich können Sie auch Ihre Vollkaskoversicherung bei uns in Anspruch nehmen. Gelingt uns der vollständige Regress unserer Aufwendungen beim Unfallgegner, stellen wir Ihren Versicherungsvertrag nachträglich wieder schadenfrei.
Verschuldeter Unfall
Für die Bearbeitung der gegen Sie erhobenen Ansprüche haben wir in vielen Reiseländern Korrespondenzgesellschaften.

Die Adressen unserer Korrespondenzgesellschaften sind auf der "Grünen Karte" und dem Europäischen Unfallbericht vermerkt. Sie können den Unfall problemlos vor Ort bei deutsch sprechenden Mitarbeitern melden. Am besten verweisen Sie Ihren Unfallgegner gleich an unseren Korrespondenten.
Weitere Infos
Unser Ratgeber "Unfall im Ausland ?" enthält weitere nützliche Informationen zum Auslandsunfall. Sie erhalten ihn bei unseren Schadenaußenstellen und Kundendienstbüros.

Grüsse
Theo
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Autounfall mit Unfallverursacherer aus Skopje - von Theofilos - 02.01.2005, 20:31:59

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