Grundsteuer abhägig zu Meerentfernung?

Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
#9
Hallo an Alle,
also um Mißverständnissen vorzubeugen, da ich als Immobiliengutachter und Makler tätig bin, folgendes:

1. Ja die Entfernung zum Meer ist ein Merkmal für die Bemessung der Steuer und deren Grundlage des "objektiven Preises". Es gelten folgende Grenzen:
bis 100m vom Meer entfernt Faktor 1,8
zwischen 101-200m vom Meer entfernt Faktor 1,5
zwischen 201-500m vom Meer entfernt Faktor 1,3
zwischen 501-800m vom Meer entfernt Faktor 1,2
über 800m vom Meer kein Zuschlag: Faktor 1,0
Mit diesem und weiteren Faktoren aus weiteren Merkmalen wird der "objektive Grundpreis" des Grundstücks multipliziert, um den "objektiven Preis" des Grundstücks zu ermitteln.

2. Grundlage für die Genehmigung des Baus eines Hauses in Meeresnähe ist die 50m Grenze. Allerdings kann je nach Gegend abweichen. Infos erhalten Sie beim zuständigen Bauamt. Diese 50m gelten ab der Grenze des Strandes "egialos" auf griechisch. Dieser "Egialos" oder besser gesagt die "Egialitida zoni" - Strand Zone- ist die Fläche, die vom Meer zeitweilig im Winter bzw. in Schlechtwetter-Tagen erreicht werden kann. Diese ist definitiv ortsabhängig, nicht fix und bewegt sich parallel zur tatsächlichen Meereslinie. Bei Orten mit weniger Naturveränderungen gilt auch die Grenze von 1936, die Akzeptanz deren ist nicht zwingend.

3. An den User Chania: Ihre gute Freundin tut mir sehr leid. Sie muß einen Verwaltungsprozeß gegen das Bauamt führen mit Aussicht auf Erfolg gleich 0, aber hoffentlich mit dem Ergebnis das Haus behalten zu dürfen und nicht abreißen zu müssen. Und gleichzeitig muß sie ein Zivilprozeß gegen ihre Nachbarn führen, wo sie mit Gutachten und sonstiges (Nicht nur mit Fotos) und auf jeden Fall mit einem guten örtlichen Anwalt vor Gericht nachweisen muß, daß der Nachbar für diese Verschiebungen verantwortlich ist. (Aussichten.....?????) Um dann nach Jahren Gerichtsverhandlungen einen außergerichtlichen Vergleich zu erreichen. Und einen Teil der entstandene Kosten zu bekommen, hoffentlich wird dann ihr Nachbar nicht insolvent sein, denn dann kann sie Baden gehen.

Das Wasser ist schließlich nah.

Die Infos habe ich unter dem Account von meiner Frau geschrieben, da mit meinem Account technische Probleme aufgetreten sind. Nicht desto trotz wenn jemand weitere Infos benötigt,



- EINSCHUB von Admin:

Das ist ja sehr nett, dass Sie uns hier kompetent beraten! Wirklich! Und entsprechend des Geistes dieses Forums gehen wir fest davon aus, dass sie das ganz uneigennuetzig tun, weil sie sicherlich auch ganz viel Info hier finden, die andere kompetente Menschen zu anderen Themen uneigennuetzig veroeffentlicht haben.

Deshalb ist es auch gar nicht noetig, Ihre Webseite heir zu bewerben.

Ich habe die email mit Angabe ihrer Webseite natuerlich geloescht. Kann das jetzt freundlicherweise ein Ende haben, dass Sie und Ihre Frau dauernd und unendwegt Business hier bewerben????

Danke!

- Ende Einschub von Admin




mit freundlichen Grüssen
M.Verykakis
Zitieren
#9
Hallo an Alle,
also um Mißverständnissen vorzubeugen, da ich als Immobiliengutachter und Makler tätig bin, folgendes:

1. Ja die Entfernung zum Meer ist ein Merkmal für die Bemessung der Steuer und deren Grundlage des "objektiven Preises". Es gelten folgende Grenzen:
bis 100m vom Meer entfernt Faktor 1,8
zwischen 101-200m vom Meer entfernt Faktor 1,5
zwischen 201-500m vom Meer entfernt Faktor 1,3
zwischen 501-800m vom Meer entfernt Faktor 1,2
über 800m vom Meer kein Zuschlag: Faktor 1,0
Mit diesem und weiteren Faktoren aus weiteren Merkmalen wird der "objektive Grundpreis" des Grundstücks multipliziert, um den "objektiven Preis" des Grundstücks zu ermitteln.

2. Grundlage für die Genehmigung des Baus eines Hauses in Meeresnähe ist die 50m Grenze. Allerdings kann je nach Gegend abweichen. Infos erhalten Sie beim zuständigen Bauamt. Diese 50m gelten ab der Grenze des Strandes "egialos" auf griechisch. Dieser "Egialos" oder besser gesagt die "Egialitida zoni" - Strand Zone- ist die Fläche, die vom Meer zeitweilig im Winter bzw. in Schlechtwetter-Tagen erreicht werden kann. Diese ist definitiv ortsabhängig, nicht fix und bewegt sich parallel zur tatsächlichen Meereslinie. Bei Orten mit weniger Naturveränderungen gilt auch die Grenze von 1936, die Akzeptanz deren ist nicht zwingend.

3. An den User Chania: Ihre gute Freundin tut mir sehr leid. Sie muß einen Verwaltungsprozeß gegen das Bauamt führen mit Aussicht auf Erfolg gleich 0, aber hoffentlich mit dem Ergebnis das Haus behalten zu dürfen und nicht abreißen zu müssen. Und gleichzeitig muß sie ein Zivilprozeß gegen ihre Nachbarn führen, wo sie mit Gutachten und sonstiges (Nicht nur mit Fotos) und auf jeden Fall mit einem guten örtlichen Anwalt vor Gericht nachweisen muß, daß der Nachbar für diese Verschiebungen verantwortlich ist. (Aussichten.....?????) Um dann nach Jahren Gerichtsverhandlungen einen außergerichtlichen Vergleich zu erreichen. Und einen Teil der entstandene Kosten zu bekommen, hoffentlich wird dann ihr Nachbar nicht insolvent sein, denn dann kann sie Baden gehen.

Das Wasser ist schließlich nah.

Die Infos habe ich unter dem Account von meiner Frau geschrieben, da mit meinem Account technische Probleme aufgetreten sind. Nicht desto trotz wenn jemand weitere Infos benötigt,



- EINSCHUB von Admin:

Das ist ja sehr nett, dass Sie uns hier kompetent beraten! Wirklich! Und entsprechend des Geistes dieses Forums gehen wir fest davon aus, dass sie das ganz uneigennuetzig tun, weil sie sicherlich auch ganz viel Info hier finden, die andere kompetente Menschen zu anderen Themen uneigennuetzig veroeffentlicht haben.

Deshalb ist es auch gar nicht noetig, Ihre Webseite heir zu bewerben.

Ich habe die email mit Angabe ihrer Webseite natuerlich geloescht. Kann das jetzt freundlicherweise ein Ende haben, dass Sie und Ihre Frau dauernd und unendwegt Business hier bewerben????

Danke!

- Ende Einschub von Admin




mit freundlichen Grüssen
M.Verykakis
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Grundsteuer abhägig zu Meerentfernung? - von mic - 22.03.2005, 09:13:01
Grundsteuer abhägig zu Meerentfernung? - von mic - 22.03.2005, 10:00:35
Grundsteuer abhägig zu Meerentfernung? - von Carmen - 23.03.2005, 09:05:37
Grundsteuer abhägig zu Meerentfernung? - von mic - 05.04.2005, 11:30:51
Grundsteuer abhägig zu Meerentfernung? - von nestor - 29.06.2005, 00:02:20
Grundsteuer abhägig zu Meerentfernung? - von Tobi - 29.06.2005, 10:09:07
Grundsteuer abhägig zu Meerentfernung? - von Chania - 29.06.2005, 19:38:57
Grundsteuer abhägig zu Meerentfernung? - von mirto007 - 30.06.2005, 11:53:00

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste