05.04.2005, 11:30:51
Hallo Heinz, das ist zwar ärgerlich (vor allem wenn der festgesetzte Kaufpreis der tatsächliche war), ist aber ein gar nicht unübliches Prozedere. Das gr. Finanzamt geht nämlich immer davon aus, dass der Preis auf dem Papier zu niedrig angesetzt wurde, um Steuern zu sparen. darum wird der tatsächliche Marktwert geschätzt und an dieser Schätzung (wie realistisch oder unrealistisch auch immer) orientieren sich die weiteren Kosten. Und Meergrundstücke gelten nun mal als teuer... Hoffe, du kannst deine Länderei aber dennoch genießen!