(Keine) Hoffnung für Griechenland?

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#17
(29.07.2011, 09:21:40)Kobold schrieb:
(28.07.2011, 22:45:02)Paschalitza schrieb: Umgekehrt geht nicht, da du außerhalb deines Pflichtfahrgebietes niemanden aufnehmen darfst ( Taxischild muß auch aus sein ) außer du holst jemanden ab auf Bestellung, dann kannst du auch Pauschal abrechnen.

Gruß

" Die Vertretung "
Wo hast Du denn diesen Schwachsinn her. Wenn das Taxi frei ist, d. h. der Taxameter läuft nicht, ist das Taxizeichen an. Und wenn mich jemand abwinkt, dann kann ich den Fahrgast aufnehmen - egal wo ich bin! Das einzige, was ich außerhalb nicht darf ist, mich an Taxi-Warteplätze stellen!

Ich weiß nicht, warum Du grundsätzlich Deinen Senf dazu geben mußt, auch wenn Du Dich mit einem Thema nicht auskennst. Verlangt ja auch niemand von Dir, Dich überall auszukenne, aber dann "halte Deine Bappen", wie wir in Franken so schön sagen!

Gruß

Jürgen

Tja, lieber Kobold Jürgen, dann halt dich mal an das , was ihr Franken so sagt, den du hast scheinbar gar keine Ahnung, aber auch so richtig keine Ahnung ( ja ist klar, der Deutsche Taxiverband und ich haben eine Verschwörung gegen dich eingeleitet :nowink: ) Wie kann man nur, wenn man keine Ahnung hat, so einen Blödsinn schreiben:

Wie sagt Dieter Nuhr so schön : Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten ( nettes Zitat, hätte aber auch von mir stammen können Cool )

Sehr geehrter Herr XXX,

bezugnehmen auf Ihre Anfrage ist es richtig, dass ein Taxi außerhalb seiner Betriebssitzgemeinde (nicht zu verwechseln mit dem Pflichtfahr- und/oder Tarifgebiet, dass meist den ganzen Landkreis umfasst) sich nicht bereitstellen darf und auch keine winkenden Fahrgäste vom Straßenrand aufnehmen darf, außer er wäre vorher von diesem bestellt worden.

Bezüglich der Handhabung der Taxidachzeichenbeleuchtung gibt es jedoch in der Literatur unterschiedliche Auslegungen. Da noch keine obere Rechtsprechung bekannt ist, kann ich Ihnen hierzu keine Aussage treffen.

Mit freundlichen Grüßen,

Taxiverband Deutschland e.V.

Dirk Holl

(Vorstandsvorsitzender)

-------------------------------------------------------------------------------------------

Taxiverband Deutschland e.V.

Einstein Palais, Friedrichstr. 171, 10117 Berlin

Vorstandsvorsitzender

Telefon: +49 (30) 3 40 60 48 - 10

Telefax: +49 (30) 3 40 60 48 - 20

Email: Dirk.Holl@Taxiverband.de


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#17
(29.07.2011, 09:21:40)Kobold schrieb:
(28.07.2011, 22:45:02)Paschalitza schrieb: Umgekehrt geht nicht, da du außerhalb deines Pflichtfahrgebietes niemanden aufnehmen darfst ( Taxischild muß auch aus sein ) außer du holst jemanden ab auf Bestellung, dann kannst du auch Pauschal abrechnen.

Gruß

" Die Vertretung "
Wo hast Du denn diesen Schwachsinn her. Wenn das Taxi frei ist, d. h. der Taxameter läuft nicht, ist das Taxizeichen an. Und wenn mich jemand abwinkt, dann kann ich den Fahrgast aufnehmen - egal wo ich bin! Das einzige, was ich außerhalb nicht darf ist, mich an Taxi-Warteplätze stellen!

Ich weiß nicht, warum Du grundsätzlich Deinen Senf dazu geben mußt, auch wenn Du Dich mit einem Thema nicht auskennst. Verlangt ja auch niemand von Dir, Dich überall auszukenne, aber dann "halte Deine Bappen", wie wir in Franken so schön sagen!

Gruß

Jürgen

Tja, lieber Kobold Jürgen, dann halt dich mal an das , was ihr Franken so sagt, den du hast scheinbar gar keine Ahnung, aber auch so richtig keine Ahnung ( ja ist klar, der Deutsche Taxiverband und ich haben eine Verschwörung gegen dich eingeleitet :nowink: ) Wie kann man nur, wenn man keine Ahnung hat, so einen Blödsinn schreiben:

Wie sagt Dieter Nuhr so schön : Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten ( nettes Zitat, hätte aber auch von mir stammen können Cool )

Sehr geehrter Herr XXX,

bezugnehmen auf Ihre Anfrage ist es richtig, dass ein Taxi außerhalb seiner Betriebssitzgemeinde (nicht zu verwechseln mit dem Pflichtfahr- und/oder Tarifgebiet, dass meist den ganzen Landkreis umfasst) sich nicht bereitstellen darf und auch keine winkenden Fahrgäste vom Straßenrand aufnehmen darf, außer er wäre vorher von diesem bestellt worden.

Bezüglich der Handhabung der Taxidachzeichenbeleuchtung gibt es jedoch in der Literatur unterschiedliche Auslegungen. Da noch keine obere Rechtsprechung bekannt ist, kann ich Ihnen hierzu keine Aussage treffen.

Mit freundlichen Grüßen,

Taxiverband Deutschland e.V.

Dirk Holl

(Vorstandsvorsitzender)

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Vorstandsvorsitzender

Telefon: +49 (30) 3 40 60 48 - 10

Telefax: +49 (30) 3 40 60 48 - 20

Email: Dirk.Holl@Taxiverband.de


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(Keine) Hoffnung für Griechenland? - von David2004 - 25.07.2011, 12:22:40

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