Mit auslaendischen Kennzeichen fahren

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#13
Ja und wo ist der Widerspruch?

Es gibt ein paar Faktoren, anhand derer das zu versteuernde Einkommen festgelegt wird. Dazu gehoeren selbstredend alle Besitztuemer. Man zahlt auf dieses geschaetzte Einkommen Einkommenssteuer. Plus Tekmirion, also Luxussteuer auf sog. Luxusgueter.

Ein Wagen mit unter 2000 cc gilt wie ein nichtvorhandener Swimmingpool, nicht vorhandene Hausangestellte etc.pp eben als ein Einkommen bis zu XYZ und wird daher nicht weiter betrachtet. Befindet sich das erklaerte Einkommen innerhalb einer Spannweite von + ./. 20% zu dem in der Liste, ist alles wunderbar.

Erklaert man deutlich weniger, ist also die Abweichung deutlich groesser als 20%, wird eine Untersuchung eingeleitet.

Ein Auto einfuehren kann nur, wer auch in GR steuerpflichtig ist, also wer bezueglich einer erteilten AFM Einkommenssteuererklaerungen macht. Fuehrt man jetzt aus dem Ausland ein Auto ein, das ueber 2000 cc hat, sind die Einfuhrsteuern sehr hoch, man zahlt sofort ein Tekmirion und wird es bei jeder Einkommenssteuer auch wieder zahlen. Ausserdem muss das Einkommen eben weiter oben angesiedelt werden. Hat man ein Auto ueber 2000cc, aber ein geringes Einkommen, wird es einfach hoeher gesetzt, ob es nun den Tatsachen entspricht, oder nicht.

Im Prinzip hat Dir der Steuerberater dasselbe erklaert, soweit ich das rauslese.

Wir reden ueber drei verschiedene Steuern. Erst muss man eine AFM haben, also Einkommenssteuerpflichtig gemeldet sein. dann fuehrt man ein Auto ein. Auf das zahlt man Einfuhrsteuer, je nach Hubraum und Ausstattung. Ein Tekimirio wird faellig, wenn der Hubraum sehr gross ist, genauso wie erhoehte Einkommenssteuer (wegen des Unterhalts des Wagens).

In allen Faellen ist zur Zeit der Hubraum von 2.000 cc die Bemessungsgrenze, und die wird sich fuer alle Steuerarten nach unten auf 1.400 cc bewegen.

Liebe Gruesse von Carmen

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#13
Ja und wo ist der Widerspruch?

Es gibt ein paar Faktoren, anhand derer das zu versteuernde Einkommen festgelegt wird. Dazu gehoeren selbstredend alle Besitztuemer. Man zahlt auf dieses geschaetzte Einkommen Einkommenssteuer. Plus Tekmirion, also Luxussteuer auf sog. Luxusgueter.

Ein Wagen mit unter 2000 cc gilt wie ein nichtvorhandener Swimmingpool, nicht vorhandene Hausangestellte etc.pp eben als ein Einkommen bis zu XYZ und wird daher nicht weiter betrachtet. Befindet sich das erklaerte Einkommen innerhalb einer Spannweite von + ./. 20% zu dem in der Liste, ist alles wunderbar.

Erklaert man deutlich weniger, ist also die Abweichung deutlich groesser als 20%, wird eine Untersuchung eingeleitet.

Ein Auto einfuehren kann nur, wer auch in GR steuerpflichtig ist, also wer bezueglich einer erteilten AFM Einkommenssteuererklaerungen macht. Fuehrt man jetzt aus dem Ausland ein Auto ein, das ueber 2000 cc hat, sind die Einfuhrsteuern sehr hoch, man zahlt sofort ein Tekmirion und wird es bei jeder Einkommenssteuer auch wieder zahlen. Ausserdem muss das Einkommen eben weiter oben angesiedelt werden. Hat man ein Auto ueber 2000cc, aber ein geringes Einkommen, wird es einfach hoeher gesetzt, ob es nun den Tatsachen entspricht, oder nicht.

Im Prinzip hat Dir der Steuerberater dasselbe erklaert, soweit ich das rauslese.

Wir reden ueber drei verschiedene Steuern. Erst muss man eine AFM haben, also Einkommenssteuerpflichtig gemeldet sein. dann fuehrt man ein Auto ein. Auf das zahlt man Einfuhrsteuer, je nach Hubraum und Ausstattung. Ein Tekimirio wird faellig, wenn der Hubraum sehr gross ist, genauso wie erhoehte Einkommenssteuer (wegen des Unterhalts des Wagens).

In allen Faellen ist zur Zeit der Hubraum von 2.000 cc die Bemessungsgrenze, und die wird sich fuer alle Steuerarten nach unten auf 1.400 cc bewegen.

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