Steuern auf Kapitalerträge

Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
#4
ich gebe susi zu 100% recht. allerdings solltest du etwas vorsichtig sein , mit deinen angaben beim deutschen finanzamt.

du weißt sicher selbst, dass die natürlich alles speichern und das kann in ferner zukunft schaden.
ich gebe beim deutschen finanzamt weder meine sparbücher an, noch sonst etwas. 1x machte ich den fehler, die unfallrente anzugeben ( sie war jahrzehntelang steuerfrei und brauchte nicht angegeben zu werden ),was zur folge hatte das nun jedes jahr die rente mit dem o.g. progressionsvorbehalt versteuert wird. schlimmer noch :
es muss vor ein paar jahren eine meldung gegeben haben, nachdem man als bezieher einer solchen rente "einspruch einlegen" muss, um auch künftig keine steuern darauf zahlen zu muessen.

so ist gekommen,was in deutschland gang und gäbe ist , die einen muessen zahlen, die anderen nicht.
meine und sicher auch deine kapitalerträge sind so gering, dass sie durch den freistellungsauftrag abgedeckt sind, das muss dem finanzamt genügen. ( ich denke, die haben deine sparbüchlein sowieso in ihren unterlagen ,wenn sie es denn suchen)
jörg
Zitieren
#4
ich gebe susi zu 100% recht. allerdings solltest du etwas vorsichtig sein , mit deinen angaben beim deutschen finanzamt.

du weißt sicher selbst, dass die natürlich alles speichern und das kann in ferner zukunft schaden.
ich gebe beim deutschen finanzamt weder meine sparbücher an, noch sonst etwas. 1x machte ich den fehler, die unfallrente anzugeben ( sie war jahrzehntelang steuerfrei und brauchte nicht angegeben zu werden ),was zur folge hatte das nun jedes jahr die rente mit dem o.g. progressionsvorbehalt versteuert wird. schlimmer noch :
es muss vor ein paar jahren eine meldung gegeben haben, nachdem man als bezieher einer solchen rente "einspruch einlegen" muss, um auch künftig keine steuern darauf zahlen zu muessen.

so ist gekommen,was in deutschland gang und gäbe ist , die einen muessen zahlen, die anderen nicht.
meine und sicher auch deine kapitalerträge sind so gering, dass sie durch den freistellungsauftrag abgedeckt sind, das muss dem finanzamt genügen. ( ich denke, die haben deine sparbüchlein sowieso in ihren unterlagen ,wenn sie es denn suchen)
jörg
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Steuern auf Kapitalerträge - von petraki - 27.02.2008, 18:43:30
Steuern auf Kapitalerträge - von Reginax - 28.02.2008, 05:53:55
Steuern auf Kapitalerträge - von SusiV - 28.02.2008, 07:26:49
Steuern auf Kapitalerträge - von kato - 29.02.2008, 09:57:04

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste