12.01.2008, 01:37:52
Hast du einen befristeten oder unbefristeten Vertrag?
Bei einem unbefristeten Vertrag beträgt die Kündigungsfrist normalerweise 15 Tage, wenn sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt (was in deinem Fall ja der Fall ist, da kein Vertrag vorliegt.
Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann die Kündigung auch außerhalb dieser Frist erfolgen. Aber: Der Arbeitgeber muss diese außerordentliche Kündigung begründen. Die Erheblichkeit des Grundes hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab - je länger die Dauer, desto erheblicher muss der Grund sein (z.B. Diebstahl, Unterschlagung, Betrug u. ä.).
Wenn der Arbeitgeber keinen Grund angibt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Schadensersatz, wenn sich herausstellt, dass er zukünftig Probleme bei der Jobsuche hat. Es macht sich eben nicht gut im "Lebenslauf", außerordentlich gekündigt zu werden, da der Arbeitnehmer mit Vorurteilen belastet wird bezüglich seines "Wertes" als Angestellter.
Außerdem schuldet der Arbeitgeber Lohnfortzahlung - und zwar vom Tag der Kündigung bis ursprüngliches Vertragsende (was in deinem Fall etwas problematisch sein würde).
So habe ich es zumindest während meines Anwalts- Praktikums in GR verstanden ... hoffe, es hilft dir weiter.
Bei einem unbefristeten Vertrag beträgt die Kündigungsfrist normalerweise 15 Tage, wenn sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt (was in deinem Fall ja der Fall ist, da kein Vertrag vorliegt.
Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann die Kündigung auch außerhalb dieser Frist erfolgen. Aber: Der Arbeitgeber muss diese außerordentliche Kündigung begründen. Die Erheblichkeit des Grundes hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab - je länger die Dauer, desto erheblicher muss der Grund sein (z.B. Diebstahl, Unterschlagung, Betrug u. ä.).
Wenn der Arbeitgeber keinen Grund angibt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Schadensersatz, wenn sich herausstellt, dass er zukünftig Probleme bei der Jobsuche hat. Es macht sich eben nicht gut im "Lebenslauf", außerordentlich gekündigt zu werden, da der Arbeitnehmer mit Vorurteilen belastet wird bezüglich seines "Wertes" als Angestellter.
Außerdem schuldet der Arbeitgeber Lohnfortzahlung - und zwar vom Tag der Kündigung bis ursprüngliches Vertragsende (was in deinem Fall etwas problematisch sein würde).
So habe ich es zumindest während meines Anwalts- Praktikums in GR verstanden ... hoffe, es hilft dir weiter.