Grunderwerbssteuer und mögliche Fehler beim Hauskauf

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#7
Tobi schrieb:Richtig ist, dass bei einem Hausbesitz bis 120qm nicht von erhoehten Einkommensverhaeltnissen (=Schwarzgeld) ausgegangen wird und sich das also nicht auf die Einkommensteuererklaerung auswirkt.
Grunderwerbssteuer muss in jedem Fall gezahlt werden.
Hat sich insofern erledigt, als dass ein Schwarzbau natürlich nicht als erste Behausung durchgeht... Hab nur von anderen Deutschen gehört, dass das gr. Finanzamt für den Kauf eines Grundstücks die 70T mit 50% besteuern will... Unterlagen, dass die Finanzierung absolut legal war und in der BRD bereits versteuert waren, liegen aber vor...



Tobi schrieb:Der Verkaeufer kann bestaetigen, was er will, das tut ihm nicht weh Smile
In jedem Fall sollte er die Besitzverhaeltnisse der letzten 20 Jahre nachweisen koennen, sonst wuerde ich die Finger davon lassen. Und wenn er das kann, geht aus den Papieren schon hervor, wie lange die Huette da schon steht.
Topographie aus dieser Zeit liegt vor, auch mit eingezeichneter Hütte im gleichem Ausmaß.


Tobi schrieb:Da wuerde ich mich in jedem Fall bei der Nomarchia erkundigen, wo die Kuestenlinie genau verlaeuft
Was ist die Nomarchia? Grundbuchamt? Ich glaube aber nicht, dass es da Ärger gibt, da da Grundstück klassisch schmal und ewig lang ist. An der Meerseite ist dann noch die Straße und noch etwa 10 Meter vor der Steilküste.

1000 Dank für deine Tipps und liebe Grüße aus Korfu
Tom
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#7
Tobi schrieb:Richtig ist, dass bei einem Hausbesitz bis 120qm nicht von erhoehten Einkommensverhaeltnissen (=Schwarzgeld) ausgegangen wird und sich das also nicht auf die Einkommensteuererklaerung auswirkt.
Grunderwerbssteuer muss in jedem Fall gezahlt werden.
Hat sich insofern erledigt, als dass ein Schwarzbau natürlich nicht als erste Behausung durchgeht... Hab nur von anderen Deutschen gehört, dass das gr. Finanzamt für den Kauf eines Grundstücks die 70T mit 50% besteuern will... Unterlagen, dass die Finanzierung absolut legal war und in der BRD bereits versteuert waren, liegen aber vor...



Tobi schrieb:Der Verkaeufer kann bestaetigen, was er will, das tut ihm nicht weh Smile
In jedem Fall sollte er die Besitzverhaeltnisse der letzten 20 Jahre nachweisen koennen, sonst wuerde ich die Finger davon lassen. Und wenn er das kann, geht aus den Papieren schon hervor, wie lange die Huette da schon steht.
Topographie aus dieser Zeit liegt vor, auch mit eingezeichneter Hütte im gleichem Ausmaß.


Tobi schrieb:Da wuerde ich mich in jedem Fall bei der Nomarchia erkundigen, wo die Kuestenlinie genau verlaeuft
Was ist die Nomarchia? Grundbuchamt? Ich glaube aber nicht, dass es da Ärger gibt, da da Grundstück klassisch schmal und ewig lang ist. An der Meerseite ist dann noch die Straße und noch etwa 10 Meter vor der Steilküste.

1000 Dank für deine Tipps und liebe Grüße aus Korfu
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Grunderwerbssteuer und mögliche Fehler beim Hauskauf - von kaschmir - 27.10.2005, 21:51:08

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