Gesetzliche Kündigungsfrist von Arbeitsverhältnissen

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#9
Paul Stafford wrote:
> nochwas zum Thema Urlaubsanspruch:
>
> Hat sich wie oben gesagt ab dem 01.01.04 geändert, insoweit dass man auch im ersten Jahr sofort Anspruch hat, aber max. 2 Tage pro Monat, wenn ich den wie üblich komplizierten Text richtig verstanden habe. Man kann danach auch den monatlichen Anspruch nicht sammeln und dann nach 3 Monaten z.B. 6 Arbeitstage nehmen, sondern nur max. 2 Tage im Monat im ersten Jahr. Minimalanspruch 20 Urlaubstage bei 5-Tage Woche und 24 Urlaubstage bei 6-Tage Woche. Die Praxis ist natürlich wie erwähnt wieder anders...


Hi Paul,

kannst Du das nochmal nachfragen, bitte? Mein Chef wuerde sich bedanken, wenn ich jeden Monat 2 freie Tage haben wollte...ich halte das fuer ein riesiges Missverstaendnis.

Hier ist ja viel moeglich, aber das erscheint mir nun wirklich schrill. "Nicht ansammeln" bedeutet doch wohl eher, dass man nicht wie frueher im 2. Jahr ploetzlich 40+ Tage Urlaub nehmen kann.

Ich war 2004 beschaeftigt und hab auch im August nen ganz normalen Sommerurlaub machen koennen - und nicht nur 2 Tage...

Danke, danke!

Gruss, Carmen
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#9
Paul Stafford wrote:
> nochwas zum Thema Urlaubsanspruch:
>
> Hat sich wie oben gesagt ab dem 01.01.04 geändert, insoweit dass man auch im ersten Jahr sofort Anspruch hat, aber max. 2 Tage pro Monat, wenn ich den wie üblich komplizierten Text richtig verstanden habe. Man kann danach auch den monatlichen Anspruch nicht sammeln und dann nach 3 Monaten z.B. 6 Arbeitstage nehmen, sondern nur max. 2 Tage im Monat im ersten Jahr. Minimalanspruch 20 Urlaubstage bei 5-Tage Woche und 24 Urlaubstage bei 6-Tage Woche. Die Praxis ist natürlich wie erwähnt wieder anders...


Hi Paul,

kannst Du das nochmal nachfragen, bitte? Mein Chef wuerde sich bedanken, wenn ich jeden Monat 2 freie Tage haben wollte...ich halte das fuer ein riesiges Missverstaendnis.

Hier ist ja viel moeglich, aber das erscheint mir nun wirklich schrill. "Nicht ansammeln" bedeutet doch wohl eher, dass man nicht wie frueher im 2. Jahr ploetzlich 40+ Tage Urlaub nehmen kann.

Ich war 2004 beschaeftigt und hab auch im August nen ganz normalen Sommerurlaub machen koennen - und nicht nur 2 Tage...

Danke, danke!

Gruss, Carmen
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Gesetzliche Kündigungsfrist von Arbeitsverhältnissen - von Carmen - 18.04.2005, 12:27:57

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