06.05.2004, 13:35:17
Herzlich Willkommen, Franziska!
Es stimmt, mit dem Wagen mit deutschem (auslaendischem) Kennzeichen darf nur der Halter selbst fahren, nicht mal Ehegatten oder Kinder.
Gruss, Carmen
Es stimmt, mit dem Wagen mit deutschem (auslaendischem) Kennzeichen darf nur der Halter selbst fahren, nicht mal Ehegatten oder Kinder.
Gruss, Carmen