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Hier stand des öfteren, daß die Fahrzeughalter deutscher Autos samt diesen alle 6 Monate "raus" müssen. Meines Wissens ist das so aber nicht korreckt.
Die Fahrzeughalter müssen wohl "rausfahren", nicht so aber deren Autos. Diese können versiegelt (von einem Zollbeamten)bei einem "Bürgen" untergestellt werden und sind nach der wiederholten Einreise wieder durch obenigen Zollbeamten zu entsiegeln. Wie lange man sich nun "draußen" aufhalten sollte ist mir noch nicht ganz klar - diese Regelung wurde wahrscheinlich für Leute angedacht, die so 6 Monate hier und 6 Monate da...
Wie auch immer - ich denke, daß es immer hilfreich ist, ausdauernd deutsch zu sprechen und die verzweifelten Versuche der anhaltenden Polizisten zu übersetzen, zu ignorieren. Nur nicht angeben von wegen: "xero, xero, alla..."
Nun find sich mal ein Streifenpolizist mit klaren Deutschkenntnissen ...
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Hier stand des öfteren, daß die Fahrzeughalter deutscher Autos samt diesen alle 6 Monate "raus" müssen. Meines Wissens ist das so aber nicht korreckt.
Die Fahrzeughalter müssen wohl "rausfahren", nicht so aber deren Autos. Diese können versiegelt (von einem Zollbeamten)bei einem "Bürgen" untergestellt werden und sind nach der wiederholten Einreise wieder durch obenigen Zollbeamten zu entsiegeln. Wie lange man sich nun "draußen" aufhalten sollte ist mir noch nicht ganz klar - diese Regelung wurde wahrscheinlich für Leute angedacht, die so 6 Monate hier und 6 Monate da...
Wie auch immer - ich denke, daß es immer hilfreich ist, ausdauernd deutsch zu sprechen und die verzweifelten Versuche der anhaltenden Polizisten zu übersetzen, zu ignorieren. Nur nicht angeben von wegen: "xero, xero, alla..."
Nun find sich mal ein Streifenpolizist mit klaren Deutschkenntnissen ...
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marita kaube-aimilianos schrieb:
> Hier stand des öfteren, daß die Fahrzeughalter deutscher Autos samt diesen alle 6 Monate "raus" müssen. Meines Wissens ist das so aber nicht korreckt.
> Die Fahrzeughalter müssen wohl "rausfahren", nicht so aber deren Autos. Diese können versiegelt (von einem Zollbeamten)bei einem "Bürgen" untergestellt werden und sind nach der wiederholten Einreise wieder durch obenigen Zollbeamten zu entsiegeln. Wie lange man sich nun "draußen" aufhalten sollte ist mir noch nicht ganz klar -
6 Monate muss man in dem Fall nachweisbar (Flugticket..) draussen sein.
So sagte es mir der zustaendige Mann vom Zolamt in Samos.
Man knann dort bei ihm auch das Auto unterstellen...
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marita kaube-aimilianos schrieb:
> Hier stand des öfteren, daß die Fahrzeughalter deutscher Autos samt diesen alle 6 Monate "raus" müssen. Meines Wissens ist das so aber nicht korreckt.
> Die Fahrzeughalter müssen wohl "rausfahren", nicht so aber deren Autos. Diese können versiegelt (von einem Zollbeamten)bei einem "Bürgen" untergestellt werden und sind nach der wiederholten Einreise wieder durch obenigen Zollbeamten zu entsiegeln. Wie lange man sich nun "draußen" aufhalten sollte ist mir noch nicht ganz klar -
6 Monate muss man in dem Fall nachweisbar (Flugticket..) draussen sein.
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Tobi schrieb:marita kaube-aimilianos schrieb:
> Hier stand des öfteren, daß die Fahrzeughalter deutscher Autos samt diesen alle 6 Monate "raus" müssen. Meines Wissens ist das so aber nicht korreckt.
> Die Fahrzeughalter müssen wohl "rausfahren", nicht so aber deren Autos. Diese können versiegelt (von einem Zollbeamten)bei einem "Bürgen" untergestellt werden und sind nach der wiederholten Einreise wieder durch obenigen Zollbeamten zu entsiegeln. Wie lange man sich nun "draußen" aufhalten sollte ist mir noch nicht ganz klar -
6 Monate muss man in dem Fall nachweisbar (Flugticket..) draussen sein.
So sagte es mir der zustaendige Mann vom Zolamt in Samos.
Man knann dort bei ihm auch das Auto unterstellen... Stimmt das noch so? Das Auto kann in GR bleiben, nur der Halter muss raus? Gut zu wissen!
Und ich muss das beim Zoll angeben? Also hin, bescheid geben "bin da", und "bin weg"?
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Tobi schrieb:marita kaube-aimilianos schrieb:
> Hier stand des öfteren, daß die Fahrzeughalter deutscher Autos samt diesen alle 6 Monate "raus" müssen. Meines Wissens ist das so aber nicht korreckt.
> Die Fahrzeughalter müssen wohl "rausfahren", nicht so aber deren Autos. Diese können versiegelt (von einem Zollbeamten)bei einem "Bürgen" untergestellt werden und sind nach der wiederholten Einreise wieder durch obenigen Zollbeamten zu entsiegeln. Wie lange man sich nun "draußen" aufhalten sollte ist mir noch nicht ganz klar -
6 Monate muss man in dem Fall nachweisbar (Flugticket..) draussen sein.
So sagte es mir der zustaendige Mann vom Zolamt in Samos.
Man knann dort bei ihm auch das Auto unterstellen... Stimmt das noch so? Das Auto kann in GR bleiben, nur der Halter muss raus? Gut zu wissen!
Und ich muss das beim Zoll angeben? Also hin, bescheid geben "bin da", und "bin weg"?
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TeeJay schrieb:Stimmt das noch so? Das Auto kann in GR bleiben, nur der Halter muss raus? Gut zu wissen!
Und ich muss das beim Zoll angeben? Also hin, bescheid geben "bin da", und "bin weg"? Hi !
Hmmm, ... also, das halte ich für nicht mehr aktuell bzw. nie wirklich geltendes Recht ! Vielleicht ein Missverständnis ??
Ich habe noch nie gehört (was nix heissen will), dass die Verweildauer einer Person in GR an den Umstand geknüpft ist ob er Halter eines ausländischers Fahrzeuges ist welches sich auch im Land befindet. Wäre aber prima wenn jemand genauere Infos hätte.
Gruß Uli
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TeeJay schrieb:Stimmt das noch so? Das Auto kann in GR bleiben, nur der Halter muss raus? Gut zu wissen!
Und ich muss das beim Zoll angeben? Also hin, bescheid geben "bin da", und "bin weg"? Hi !
Hmmm, ... also, das halte ich für nicht mehr aktuell bzw. nie wirklich geltendes Recht ! Vielleicht ein Missverständnis ??
Ich habe noch nie gehört (was nix heissen will), dass die Verweildauer einer Person in GR an den Umstand geknüpft ist ob er Halter eines ausländischers Fahrzeuges ist welches sich auch im Land befindet. Wäre aber prima wenn jemand genauere Infos hätte.
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Hallo,
also meines Wissens ist es genau umgekehrt. Nach dem neuen EU-Recht kann der Halter bleiben solange er will, nur das Auto muß nach sechs Monaten wieder raus. Aber so ähnlich ist es auch in der BRD. Das Kfz muß dort angemeldet sein wo es am häufigsten benutzt wird.
Gruß
Tscharli
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Hallo,
also meines Wissens ist es genau umgekehrt. Nach dem neuen EU-Recht kann der Halter bleiben solange er will, nur das Auto muß nach sechs Monaten wieder raus. Aber so ähnlich ist es auch in der BRD. Das Kfz muß dort angemeldet sein wo es am häufigsten benutzt wird.
Gruß
Tscharli
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TeeJay schrieb:Tobi schrieb:6 Monate muss man in dem Fall nachweisbar (Flugticket..) draussen sein.
So sagte es mir der zustaendige Mann vom Zolamt in Samos.
Man knann dort bei ihm auch das Auto unterstellen... Stimmt das noch so? Das Auto kann in GR bleiben, nur der Halter muss raus? Gut zu wissen!
Und ich muss das beim Zoll angeben? Also hin, bescheid geben "bin da", und "bin weg"? Lies doch nochmal, was ich geschrieben habe.
Du musst nicht bescheid sagen. Du musst per Flugticket deine halbjaehrige Abwesenheit nachweisen und ausserdem das Auto solange vom Zoll versiegeln lassen.
So ist es bei uns auf Samos. Sch**egal, was die EU dazu sagt..
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TeeJay schrieb:Tobi schrieb:6 Monate muss man in dem Fall nachweisbar (Flugticket..) draussen sein.
So sagte es mir der zustaendige Mann vom Zolamt in Samos.
Man knann dort bei ihm auch das Auto unterstellen... Stimmt das noch so? Das Auto kann in GR bleiben, nur der Halter muss raus? Gut zu wissen!
Und ich muss das beim Zoll angeben? Also hin, bescheid geben "bin da", und "bin weg"? Lies doch nochmal, was ich geschrieben habe.
Du musst nicht bescheid sagen. Du musst per Flugticket deine halbjaehrige Abwesenheit nachweisen und ausserdem das Auto solange vom Zoll versiegeln lassen.
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Tscharli schrieb:Hallo,
also meines Wissens ist es genau umgekehrt. Nach dem neuen EU-Recht kann der Halter bleiben solange er will, nur das Auto muß nach sechs Monaten wieder raus. Aber so ähnlich ist es auch in der BRD. Das Kfz muß dort angemeldet sein wo es am häufigsten benutzt wird.
Gruß
Tscharli Hi !
Ja !
Die Info über das KFZ ist 100 %ig richtig. Entweder muss es durch den Zoll für ein halbes Jahr versiegelt werden oder eben ausser Landes.
By the way ... eine kleine Geschichte zum "Versiegeln" ...
Ein Freund von uns macht das immer sehr gewissenhaft.
Erst musste das Auto auf einem Zollgelände verweilen .. bis der Platz wohl anderweitig gebraucht wurde.
So kam beim nächsten Mal ein Beamter, um den Wagen am Haus zu versiegeln (super Service !).
Unserer Freund wurde eindringlich und unter Strafandrohung darauf hingewiesen bloss die Plombe nicht zu entfernen.
Nach einem halben Jahr eiert er wieder zum Zoll, um einen Beamten zum entsiegeln zu bestellen.
Die hatten aber nun gar keine Lust mehr und sagten ihm er solle das Ding doch bitteschön selber abmachen - man könne sich schließlich nicht um alles kümmern ...
Von da an läuft es so, dass es sich bei Abreise eine Plombe vom Zoll holt, sie anbringt und nach einem halben Jahr wieder zurückbringt ... - schräg.
Gruß Uli
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Tscharli schrieb:Hallo,
also meines Wissens ist es genau umgekehrt. Nach dem neuen EU-Recht kann der Halter bleiben solange er will, nur das Auto muß nach sechs Monaten wieder raus. Aber so ähnlich ist es auch in der BRD. Das Kfz muß dort angemeldet sein wo es am häufigsten benutzt wird.
Gruß
Tscharli Hi !
Ja !
Die Info über das KFZ ist 100 %ig richtig. Entweder muss es durch den Zoll für ein halbes Jahr versiegelt werden oder eben ausser Landes.
By the way ... eine kleine Geschichte zum "Versiegeln" ...
Ein Freund von uns macht das immer sehr gewissenhaft.
Erst musste das Auto auf einem Zollgelände verweilen .. bis der Platz wohl anderweitig gebraucht wurde.
So kam beim nächsten Mal ein Beamter, um den Wagen am Haus zu versiegeln (super Service !).
Unserer Freund wurde eindringlich und unter Strafandrohung darauf hingewiesen bloss die Plombe nicht zu entfernen.
Nach einem halben Jahr eiert er wieder zum Zoll, um einen Beamten zum entsiegeln zu bestellen.
Die hatten aber nun gar keine Lust mehr und sagten ihm er solle das Ding doch bitteschön selber abmachen - man könne sich schließlich nicht um alles kümmern ...
Von da an läuft es so, dass es sich bei Abreise eine Plombe vom Zoll holt, sie anbringt und nach einem halben Jahr wieder zurückbringt ... - schräg.
Gruß Uli
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Tobi schrieb:Lies doch nochmal, was ich geschrieben habe.
Du musst nicht bescheid sagen. Du musst per Flugticket deine halbjaehrige Abwesenheit nachweisen und ausserdem das Auto solange vom Zoll versiegeln lassen.
So ist es bei uns auf Samos. Sch**egal, was die EU dazu sagt.. Tobi ??
Du willst jetzt aber nicht wirklich ernsthaft sagen, dass Du nach einem halben Jahr raus musst nur weil Du ein deutsches KFZ fährst ??? - Da passt doch was nicht ... oder denke ich in die falsche Richtung ... ???
Gruß Uli
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Tobi schrieb:Lies doch nochmal, was ich geschrieben habe.
Du musst nicht bescheid sagen. Du musst per Flugticket deine halbjaehrige Abwesenheit nachweisen und ausserdem das Auto solange vom Zoll versiegeln lassen.
So ist es bei uns auf Samos. Sch**egal, was die EU dazu sagt.. Tobi ??
Du willst jetzt aber nicht wirklich ernsthaft sagen, dass Du nach einem halben Jahr raus musst nur weil Du ein deutsches KFZ fährst ??? - Da passt doch was nicht ... oder denke ich in die falsche Richtung ... ???
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So wurde es mir gesagt. Du musst raus und das auch beweisen koennen.
Ob das ueberall so ist oder geprueft wird, was weiss denn ich, ich habs nie probiert.
Und in GR passt ja so einiges nicht...
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So wurde es mir gesagt. Du musst raus und das auch beweisen koennen.
Ob das ueberall so ist oder geprueft wird, was weiss denn ich, ich habs nie probiert.
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ich glaube ihr (Uli und Tobi) redet aneinander vorbei .)
das Auto muss raus, klar, aber der dazugehörige Mensch doch nicht! Kannst das Auto doch auch von Manfred Mustermann außer Land bringen lassen und selbst auf deinem Felsen hocken bleiben. Soviel EU ist denn doch schon
liebe Grüße
Regine
"Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben."
Friedich Hebbel
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ich glaube ihr (Uli und Tobi) redet aneinander vorbei .)
das Auto muss raus, klar, aber der dazugehörige Mensch doch nicht! Kannst das Auto doch auch von Manfred Mustermann außer Land bringen lassen und selbst auf deinem Felsen hocken bleiben. Soviel EU ist denn doch schon
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Reginax schrieb:ich glaube ihr (Uli und Tobi) redet aneinander vorbei .)
das Auto muss raus, klar, aber der dazugehörige Mensch doch nicht! Aber genau das sagte der Mann am Zoll. Auto darf (versiegelt) drinbleiben, wenn und nur wenn der Besitzer nachweislich ausreist.
Und wer anders als der Besitzer darf die Karre eh nicht in GR fahren. Das Thema hatten wir ja schon hinreichend geklaert.....
Ich habe wirklich EXAKT die o.a. info bekommen, mein Plan war naemlich, den Wagen verplomben zu lassen und solange das Moped zu benutzen. Aber nix da, sagte der Zollmann, ich muesste solange raus aus GR, wie der Wagen versiegelt ist.
Egal, wie logisch und zulaessig Ihr das findet. Darueber koennen wir hier noch tagelang diskutieren, es macht aber wenig Spass.
Am besten aber, jeder geht zu seinem Zoll und fragt.
Da kann durchaus was anderes bei rauskommen, aber man weckt natuerlich auch schlafende Hunde
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Reginax schrieb:ich glaube ihr (Uli und Tobi) redet aneinander vorbei .)
das Auto muss raus, klar, aber der dazugehörige Mensch doch nicht! Aber genau das sagte der Mann am Zoll. Auto darf (versiegelt) drinbleiben, wenn und nur wenn der Besitzer nachweislich ausreist.
Und wer anders als der Besitzer darf die Karre eh nicht in GR fahren. Das Thema hatten wir ja schon hinreichend geklaert.....
Ich habe wirklich EXAKT die o.a. info bekommen, mein Plan war naemlich, den Wagen verplomben zu lassen und solange das Moped zu benutzen. Aber nix da, sagte der Zollmann, ich muesste solange raus aus GR, wie der Wagen versiegelt ist.
Egal, wie logisch und zulaessig Ihr das findet. Darueber koennen wir hier noch tagelang diskutieren, es macht aber wenig Spass.
Am besten aber, jeder geht zu seinem Zoll und fragt.
Da kann durchaus was anderes bei rauskommen, aber man weckt natuerlich auch schlafende Hunde
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Tja..... klingt eher nach dem typischen "ich glaub, dass es so funktioniert" im Kopfe eines Zoellners.... wie lange soll das Auto denn verplompt bleiben? Und wer garantiert, ich meine garantiert-garantiert, dass es auch wirklich wieder entplompt wird, wenn Du Dein Ticket vorzeigst?
Ich waere ja wirklich vorsichtig, bevor ich mein Auto freiwillig dem Staat uebergebe...
Hm.
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Tja..... klingt eher nach dem typischen "ich glaub, dass es so funktioniert" im Kopfe eines Zoellners.... wie lange soll das Auto denn verplompt bleiben? Und wer garantiert, ich meine garantiert-garantiert, dass es auch wirklich wieder entplompt wird, wenn Du Dein Ticket vorzeigst?
Ich waere ja wirklich vorsichtig, bevor ich mein Auto freiwillig dem Staat uebergebe...
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Und wieviel kostet die Unterstellung des Autos beim Zoll?
Die machen das doch nicht umsonst, oder sollten sie etwa doch?
Sabine
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Sabine
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sabinesteiner schrieb:Und wieviel kostet die Unterstellung des Autos beim Zoll?
Die machen das doch nicht umsonst, oder sollten sie etwa doch?
Sabine Hi !
Neeee, .. umsonst ist das nicht - aber recht "human". Jeweils 15 € für Ver- und Entplomben.
Gruß Uli
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sabinesteiner schrieb:Und wieviel kostet die Unterstellung des Autos beim Zoll?
Die machen das doch nicht umsonst, oder sollten sie etwa doch?
Sabine Hi !
Neeee, .. umsonst ist das nicht - aber recht "human". Jeweils 15 € für Ver- und Entplomben.
Gruß Uli
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Uebrigens hat die Griechenlandzeitung in der Ausgabe vom 10.Januar 2007 mit dem Versprechen einer Fortsetzung in der naechsten Ausgabe (ist bei mir auf dem Postweg noch nicht angekommen) ueber die Frage, wer wielange in GR ein Auto mit fremden Nummernschildern fahren darf, ganzseitig berichtet. Grundsaetzlich, heisst es in dem Artikel, darf eine Privatperson, die sich voruebergehend in GR aufhaelt ihren im Ausland zugelassenen Pkw in einem Zeitraum von 12 Monaten sechs Monate (am Stueck oder aufgeteilt) frei fahren. Nach Ablauf der erlaubten Frist muss der Pkw entweder ausgefuehrt oder bei der zustaendigen griechischen Behoerde versiegelt werden. Da kommt schon die erste Unsicherheit ins Spiel. Wenn ich die sechs Monate aufgeteilt fahren darf, wann ist dann innerhalb der 12-monatigen Frist die Sechsmonatsfrist abgelaufen. Wer will denn die Tage zaehlen, die ich mich in GR aufgehalten habe und mit dem Auto herumgefahren bin. Unklarheit auch kommt mit dem voruebergehenden Aufenthalt ins Spiel. Dazu schreibt die Griechenlandzeitung: Da in GR eine Wohnmeldepflicht nicht vorgesehen ist, wird der regelmaessige Wohnsitz dort angenommen, wo der Interessent mindestens 185 Tage im Jahr (am Stueck oder aufgeteilt) wegen persoenlicher oder beruflicher Bindungen verbringt. Und genau an diesem Punkt kommt es zu "skurillen Fragen und Situationen". Und wer kontrolliert, wieviel Tage ich mich wo aufhalte?
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Uebrigens hat die Griechenlandzeitung in der Ausgabe vom 10.Januar 2007 mit dem Versprechen einer Fortsetzung in der naechsten Ausgabe (ist bei mir auf dem Postweg noch nicht angekommen) ueber die Frage, wer wielange in GR ein Auto mit fremden Nummernschildern fahren darf, ganzseitig berichtet. Grundsaetzlich, heisst es in dem Artikel, darf eine Privatperson, die sich voruebergehend in GR aufhaelt ihren im Ausland zugelassenen Pkw in einem Zeitraum von 12 Monaten sechs Monate (am Stueck oder aufgeteilt) frei fahren. Nach Ablauf der erlaubten Frist muss der Pkw entweder ausgefuehrt oder bei der zustaendigen griechischen Behoerde versiegelt werden. Da kommt schon die erste Unsicherheit ins Spiel. Wenn ich die sechs Monate aufgeteilt fahren darf, wann ist dann innerhalb der 12-monatigen Frist die Sechsmonatsfrist abgelaufen. Wer will denn die Tage zaehlen, die ich mich in GR aufgehalten habe und mit dem Auto herumgefahren bin. Unklarheit auch kommt mit dem voruebergehenden Aufenthalt ins Spiel. Dazu schreibt die Griechenlandzeitung: Da in GR eine Wohnmeldepflicht nicht vorgesehen ist, wird der regelmaessige Wohnsitz dort angenommen, wo der Interessent mindestens 185 Tage im Jahr (am Stueck oder aufgeteilt) wegen persoenlicher oder beruflicher Bindungen verbringt. Und genau an diesem Punkt kommt es zu "skurillen Fragen und Situationen". Und wer kontrolliert, wieviel Tage ich mich wo aufhalte?
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...ja, ja, der kaukasische Kreidekreis schlägt unerbittlich zu...
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e_rosch schrieb:... Und wer kontrolliert, wieviel Tage ich mich wo aufhalte? Hi !
Kontrollieren tut das keiner ! Es wird "Dir" im Zweifel einfach unterstellt, dass der Wagen länger da ist .. Beweislast liegt dann bei Dir :-)
Gruß Uli
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e_rosch schrieb:... Und wer kontrolliert, wieviel Tage ich mich wo aufhalte? Hi !
Kontrollieren tut das keiner ! Es wird "Dir" im Zweifel einfach unterstellt, dass der Wagen länger da ist .. Beweislast liegt dann bei Dir :-)
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Carmen schrieb:Ich waere ja wirklich vorsichtig, bevor ich mein Auto freiwillig dem Staat uebergebe... Das wiederum ist so wahr wie nur irgendwas. Da muss nur bei der Rueckkehr ein anderer Zoellner sitzen und keine Lust haben, die Plombe abzunehmen.....
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Carmen schrieb:Ich waere ja wirklich vorsichtig, bevor ich mein Auto freiwillig dem Staat uebergebe... Das wiederum ist so wahr wie nur irgendwas. Da muss nur bei der Rueckkehr ein anderer Zoellner sitzen und keine Lust haben, die Plombe abzunehmen.....
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