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Ich bin nun gut in GR angekommen. Das mit dem Internetanschluß hat auch - nach ein paar Problemen - geklappt. War alles halb so wild - ich hatte ja meine Helfer aus dem Forum hier
Nun wirft sich eine heikle Frage auf - ich bin mit meinem PKW - Dt. Kennzeichen hier und mein Freund (Grieche - nicht in Deutschland wohnend) soll angeblich damit nicht fahren dürfen. Es gäbe Probleme - sagte man mir - wenn er beim Fahren des KFZ´s eine Polizeikontrolle haben würde.
Kann mir darüber jmd. Auskunft geben.
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Ich bin nun gut in GR angekommen. Das mit dem Internetanschluß hat auch - nach ein paar Problemen - geklappt. War alles halb so wild - ich hatte ja meine Helfer aus dem Forum hier
Nun wirft sich eine heikle Frage auf - ich bin mit meinem PKW - Dt. Kennzeichen hier und mein Freund (Grieche - nicht in Deutschland wohnend) soll angeblich damit nicht fahren dürfen. Es gäbe Probleme - sagte man mir - wenn er beim Fahren des KFZ´s eine Polizeikontrolle haben würde.
Kann mir darüber jmd. Auskunft geben.
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Herzlich Willkommen, Franziska!
Es stimmt, mit dem Wagen mit deutschem (auslaendischem) Kennzeichen darf nur der Halter selbst fahren, nicht mal Ehegatten oder Kinder.
Gruss, Carmen
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Herzlich Willkommen, Franziska!
Es stimmt, mit dem Wagen mit deutschem (auslaendischem) Kennzeichen darf nur der Halter selbst fahren, nicht mal Ehegatten oder Kinder.
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Danke Carmen,
phu.... das ist aber heftig.
glaubst du, dass könnte auch versicherungsrechtlich für mich ein problem werden, wenn ein unfall passiert?
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Franziska schrieb:
> glaubst du, dass könnte auch versicherungsrechtlich für mich ein problem werden, wenn ein unfall passiert?
sicher, es ist schlichtweg totally forbidden, jemand anderen fahren zu lassen!
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Franziska schrieb:
> glaubst du, dass könnte auch versicherungsrechtlich für mich ein problem werden, wenn ein unfall passiert?
sicher, es ist schlichtweg totally forbidden, jemand anderen fahren zu lassen!
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> sicher, es ist schlichtweg totally forbidden, jemand anderen fahren zu lassen!
Was aber fuer die Versicherung, wenn es eine deutsche ist, nicht so relevant ist.
Versicherungsrechtlich darfst Du bei den meisten deutschen Versicherungen jemand anderen fahren lassen. Das "Fahrverbot" fuer Fremde in deutschen Autos ist eher der berechtigten Paranoia der griechischen Behoerden vor Steuerschnorrern zu verdanken.
und bevor akademische Versicherungsdiskuissionen ausbrechen:
Ist mir genau so passiert. Meine Liebste hat nicht bedacht, dass hier keine Sau ein - oder ausparken kann und sich von einem leicht benebelten Pickupfahrer den Kotfluegel meines Wagens (mit deutschen Kennzeichen)eindellen lassen. Hat die Versicherung bezahlt. Und wir sind nichtmal verheiratet.
Also: Versicherung duerfte kein Problem sein, Polizei ist es aber ganz definitiv.
Freedom is just another word for people finding out you're useless.
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-Wally-
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> sicher, es ist schlichtweg totally forbidden, jemand anderen fahren zu lassen!
Was aber fuer die Versicherung, wenn es eine deutsche ist, nicht so relevant ist.
Versicherungsrechtlich darfst Du bei den meisten deutschen Versicherungen jemand anderen fahren lassen. Das "Fahrverbot" fuer Fremde in deutschen Autos ist eher der berechtigten Paranoia der griechischen Behoerden vor Steuerschnorrern zu verdanken.
und bevor akademische Versicherungsdiskuissionen ausbrechen:
Ist mir genau so passiert. Meine Liebste hat nicht bedacht, dass hier keine Sau ein - oder ausparken kann und sich von einem leicht benebelten Pickupfahrer den Kotfluegel meines Wagens (mit deutschen Kennzeichen)eindellen lassen. Hat die Versicherung bezahlt. Und wir sind nichtmal verheiratet.
Also: Versicherung duerfte kein Problem sein, Polizei ist es aber ganz definitiv.
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Es scheint mir hier mehr um ein zollrechtliches Problem zu handeln.
Umgekehrt ist es meines Wissens in Deutschland genauso. Wenn ich mit dem in Griechenland zugelassenen Wagen meins Freundes in Deutschland fahre, gilt der Wagen als eingeführtund das ist nicht zulässig.
Mit einem auf fremden Namen in Deutschland zugelassenen Wagen kann man sehr wohl in Griechenland fahren (beispielsweise Firmenwagen). Man muss allerdings eine Vollmacht haben (hauptsächlich für die Einreise).
So weit mein Wissen, ohne Gewähr!
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Es scheint mir hier mehr um ein zollrechtliches Problem zu handeln.
Umgekehrt ist es meines Wissens in Deutschland genauso. Wenn ich mit dem in Griechenland zugelassenen Wagen meins Freundes in Deutschland fahre, gilt der Wagen als eingeführtund das ist nicht zulässig.
Mit einem auf fremden Namen in Deutschland zugelassenen Wagen kann man sehr wohl in Griechenland fahren (beispielsweise Firmenwagen). Man muss allerdings eine Vollmacht haben (hauptsächlich für die Einreise).
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Hatten wir diese Diskussion nicht schon einmal vor geraumer Zeit. Damals wurde noch die Variante ins Spiel gebracht, dass dadurch doch eigentlich auch bei mit dem Auto einreisenden Touristen nur der Halter des Wagens fahren darf. Falls beide Touristen Ausländer sind, sollte das noch machbar sein, aber was, wenn ich mit meiner griechischen Frau (nur griechischer Pass) aus Deutschland einreise und die auch fahren möchte?
Wie Tobi schon sagte, die deutsche Versicherung ist nicht das Problem, da die nach deutschem Recht urteilt. Aber auf der einen Seite ist da die griechische Polizei, die Regeln ja gern nach dem persönlichen Info-Stand des betreffenden Beamten auslegt und, ganz extrem, was ist wenn ein griechisches Auto einen Schaden an meinem deutschen verursacht, das von meiner griechischen Frau gefahren wurde. Die griechische Versicherung kommt dann auf die Idee, dass das deutsche Auto unrechtmäßig geführt wurde...
Vielleicht sollte man sich wirklich mal das griechische Gesetz dazu ansehen.
Übrigens, Tobi, "Griechen können nicht einparken". Pfui! Das gilt vielleicht für Deine samiotischen Bauern, aber doch nicht für die parktechnisch gestählten Innenstadtathener. Meister der Platzökonmie und des kreativen Zustellens, meist ohne ganz großen Schaden anzurichten.
Grüße,
Rainer
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Hatten wir diese Diskussion nicht schon einmal vor geraumer Zeit. Damals wurde noch die Variante ins Spiel gebracht, dass dadurch doch eigentlich auch bei mit dem Auto einreisenden Touristen nur der Halter des Wagens fahren darf. Falls beide Touristen Ausländer sind, sollte das noch machbar sein, aber was, wenn ich mit meiner griechischen Frau (nur griechischer Pass) aus Deutschland einreise und die auch fahren möchte?
Wie Tobi schon sagte, die deutsche Versicherung ist nicht das Problem, da die nach deutschem Recht urteilt. Aber auf der einen Seite ist da die griechische Polizei, die Regeln ja gern nach dem persönlichen Info-Stand des betreffenden Beamten auslegt und, ganz extrem, was ist wenn ein griechisches Auto einen Schaden an meinem deutschen verursacht, das von meiner griechischen Frau gefahren wurde. Die griechische Versicherung kommt dann auf die Idee, dass das deutsche Auto unrechtmäßig geführt wurde...
Vielleicht sollte man sich wirklich mal das griechische Gesetz dazu ansehen.
Übrigens, Tobi, "Griechen können nicht einparken". Pfui! Das gilt vielleicht für Deine samiotischen Bauern, aber doch nicht für die parktechnisch gestählten Innenstadtathener. Meister der Platzökonmie und des kreativen Zustellens, meist ohne ganz großen Schaden anzurichten.
Grüße,
Rainer
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> Übrigens, Tobi, "Griechen können nicht einparken". Pfui! Das gilt vielleicht für Deine samiotischen Bauern, aber doch nicht für die parktechnisch gestählten Innenstadtathener. Meister der Platzökonmie und des kreativen Zustellens, meist ohne ganz großen Schaden anzurichten.
>
Stimmt, Tote gibt es dabei meist nicht, und wenn dann nur vor Aufregung ueber den Blechschaden
> Grüße,
> Rainer
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> Übrigens, Tobi, "Griechen können nicht einparken". Pfui! Das gilt vielleicht für Deine samiotischen Bauern, aber doch nicht für die parktechnisch gestählten Innenstadtathener. Meister der Platzökonmie und des kreativen Zustellens, meist ohne ganz großen Schaden anzurichten.
>
Stimmt, Tote gibt es dabei meist nicht, und wenn dann nur vor Aufregung ueber den Blechschaden
> Grüße,
> Rainer
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Das Problem hat neben dem steuertechnischen Aspekt tatsächlich auch eine versicherungstechnische Seite, die europaweit verbietet, als einheimischer ein fremdes Auto zu fahren. Ein mit mir befreundetes deutsch-französisches Ehepaar hat ein Verfahren wegen Versicherungsbetrug angehängt bekommen, da die deutsche Ehefrau in D-land den französischen Wagen ihres Mannes gefahren ist.
Ist also kein rein hellenisches Problem
Derk
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Das Problem hat neben dem steuertechnischen Aspekt tatsächlich auch eine versicherungstechnische Seite, die europaweit verbietet, als einheimischer ein fremdes Auto zu fahren. Ein mit mir befreundetes deutsch-französisches Ehepaar hat ein Verfahren wegen Versicherungsbetrug angehängt bekommen, da die deutsche Ehefrau in D-land den französischen Wagen ihres Mannes gefahren ist.
Ist also kein rein hellenisches Problem
Derk
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Das ist es exakt. Die deutsche Frau hat in Deutschland einen französichen Wagen gefahren. Um in der Diskussion zu bleiben: ein Deutscher darf in Deutschland auch kein griechisches Auto fahren, ein Grieche in Griechenland kein deutsches Auto.
Wohl aber: Ein Deuscher kann in Griechenland ein griechisches Auto fahren.
Da spricht man von Europa. Überall nur Bürokraten.
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Das ist es exakt. Die deutsche Frau hat in Deutschland einen französichen Wagen gefahren. Um in der Diskussion zu bleiben: ein Deutscher darf in Deutschland auch kein griechisches Auto fahren, ein Grieche in Griechenland kein deutsches Auto.
Wohl aber: Ein Deuscher kann in Griechenland ein griechisches Auto fahren.
Da spricht man von Europa. Überall nur Bürokraten.
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phaa..... mir ist schon ganz übel. da kann man ja haus und hof verlieren.
ich glaube, es ist am besten, man lässt es darauf ankommen, sonst kann ich mir hier als chauffeur beweisen.
schönen dank och
ausserdem: kaum war ich ein paar wochen da, ist die fahrertür an vielen vielen stellen bis aufs metall beschädigt. vielleicht ist da so ein "böller" nebenan hochgegangen.
bin ja gespannt wie das gefährt in einem jahr aussieht.
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phaa..... mir ist schon ganz übel. da kann man ja haus und hof verlieren.
ich glaube, es ist am besten, man lässt es darauf ankommen, sonst kann ich mir hier als chauffeur beweisen.
schönen dank och
ausserdem: kaum war ich ein paar wochen da, ist die fahrertür an vielen vielen stellen bis aufs metall beschädigt. vielleicht ist da so ein "böller" nebenan hochgegangen.
bin ja gespannt wie das gefährt in einem jahr aussieht.
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Hallo Norbert!
Es hat allerdings nichts mit der Staatsangehörigkeit zu tun, sondern mit dem angemeldeten Wohnsitz. Ein in Deutschland mit Wohnsitz gemeldeter Grieche kann natürlich in Deutschland ein Auto mit deutschem Kennzeichen fahren und auch in Griechenland bis zu 6 Monate. Umgekehrt gilt natürlich auch, dass die deutsche Frau, die einen Wohnsitz in Griechenland hat, einen Wagen mit griechischem Kennzeichen fahren kann bzw. 6 Monate mit ihrem deutschen Kennzeichen herumkurven darf.
Gruss Inge
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Hallo Norbert!
Es hat allerdings nichts mit der Staatsangehörigkeit zu tun, sondern mit dem angemeldeten Wohnsitz. Ein in Deutschland mit Wohnsitz gemeldeter Grieche kann natürlich in Deutschland ein Auto mit deutschem Kennzeichen fahren und auch in Griechenland bis zu 6 Monate. Umgekehrt gilt natürlich auch, dass die deutsche Frau, die einen Wohnsitz in Griechenland hat, einen Wagen mit griechischem Kennzeichen fahren kann bzw. 6 Monate mit ihrem deutschen Kennzeichen herumkurven darf.
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Hallo Rainer!
Deine Frau ist doch sicher auch mit Dir in Deutschland gemeldet, der Familienwagen ordnungsgemäss in Deutschland versichert. Warum sollte sie als Deine mit Dir in Deutschland lebende Ehefrau nicht den Wagen steuern dürfen. Ich sehs jetzt mal nur rechtlich, ohne irgendeine griechische Willkür einzukalkulieren.
Ich lass mich aber gerne eines anderen belehren.
Gruss Inge
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Hallo Rainer!
Deine Frau ist doch sicher auch mit Dir in Deutschland gemeldet, der Familienwagen ordnungsgemäss in Deutschland versichert. Warum sollte sie als Deine mit Dir in Deutschland lebende Ehefrau nicht den Wagen steuern dürfen. Ich sehs jetzt mal nur rechtlich, ohne irgendeine griechische Willkür einzukalkulieren.
Ich lass mich aber gerne eines anderen belehren.
Gruss Inge
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Hallo Rainer!
Habe gerade meine bessere Hälfte interviewt, der mir tatsächlich bestätigt hat, dass das, was Carmen oben schon erwähnt hat, stimmt. Er selbst hat auch erst vor kurzem - allerdings nur mündlich - erfahren, dass Wagen mit ausländischen Kennzeichen in Griechenland nur vom Halter selbst, also noch nicht einmal von Ehefrau/Ehemann oder Kindern gefahren werden dürfen.
Es wäre vielleicht wirklich ganz sinnvoll, sich mal die entsprechenden Gesetzestexte herauszusuchen.
Gruss Inge
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Hallo Rainer!
Habe gerade meine bessere Hälfte interviewt, der mir tatsächlich bestätigt hat, dass das, was Carmen oben schon erwähnt hat, stimmt. Er selbst hat auch erst vor kurzem - allerdings nur mündlich - erfahren, dass Wagen mit ausländischen Kennzeichen in Griechenland nur vom Halter selbst, also noch nicht einmal von Ehefrau/Ehemann oder Kindern gefahren werden dürfen.
Es wäre vielleicht wirklich ganz sinnvoll, sich mal die entsprechenden Gesetzestexte herauszusuchen.
Gruss Inge
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Ich mische mich jetzt auch ein.
Ein Auto mit DE-Kennzeichen, das nachweislich unter 6-Monaten in GR gefahren wird darf ausdrucklich vom Ehemann, von der Ehefrau gefahren werden, egal, wo diese angemeldet ist. Über 6 Monate darf es nicht mal vom Deutschen in GR gefahren werden.
Informationen vom Polizeibeamten und Zollbeamten vom Zollamt Thessaloniki. Mein Auto ist zum Glück schon umgemeldet und hat offiziell rote Kennzeichen. Mit diesen darf ich auch in Deutschland rumfahren, da ich auch im Pass Wohnort Thessaloniki stehen habe. Die HUK hat auf nachfrage kein Problem damit gehabt, dass mein Mann in GR mit DE-Kennzeichen rumgefahren ist. Ein größeres Problem sehe ich darin, dass die griechische Vollkasko nur im Inland grieft, im Ausland hat man mit Grüner Karte nur Haftpflicht..
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Ich mische mich jetzt auch ein.
Ein Auto mit DE-Kennzeichen, das nachweislich unter 6-Monaten in GR gefahren wird darf ausdrucklich vom Ehemann, von der Ehefrau gefahren werden, egal, wo diese angemeldet ist. Über 6 Monate darf es nicht mal vom Deutschen in GR gefahren werden.
Informationen vom Polizeibeamten und Zollbeamten vom Zollamt Thessaloniki. Mein Auto ist zum Glück schon umgemeldet und hat offiziell rote Kennzeichen. Mit diesen darf ich auch in Deutschland rumfahren, da ich auch im Pass Wohnort Thessaloniki stehen habe. Die HUK hat auf nachfrage kein Problem damit gehabt, dass mein Mann in GR mit DE-Kennzeichen rumgefahren ist. Ein größeres Problem sehe ich darin, dass die griechische Vollkasko nur im Inland grieft, im Ausland hat man mit Grüner Karte nur Haftpflicht..
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