Neue Immobiliensteuer?

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#51
(30.07.2011, 14:57:15)doxo schrieb: Mein Bescheid für 2010
Da hast Du Glück gehabt und bist ganz knapp an einer Steuerzahlung vorbeigeschlittert: es wird zwar eine Steuerschuld von 13,01 € ausgewiesen, jedoch wegen Geringfügigkeit (< 27 €) nicht "festgestellt".

Jedenfalls zeigt sich wieder die grundsätzliche Problematik. Du hast zwar ein (fiktiv ermitteltes) Einkommen von 2.321,99 € aus einer landwirtschaftlichen Tätigkeit deklariert, bekommst jedoch mittels diverser "Einkommensindizien" weitere 6.122,51 € aufs Auge gedrückt und hättest für das resultierende fiktive Einkommen in Höhe von 8.444,50 € immerhin fast 400 € (Einkommensteuer + Vorauszahlung) abdrücken müssen, wenn nicht Aufwendungen nach § 1 Art. 9 der Einkommenssteuerordnung geltend gemacht worden wären.


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#51
(30.07.2011, 14:57:15)doxo schrieb: Mein Bescheid für 2010
Da hast Du Glück gehabt und bist ganz knapp an einer Steuerzahlung vorbeigeschlittert: es wird zwar eine Steuerschuld von 13,01 € ausgewiesen, jedoch wegen Geringfügigkeit (< 27 €) nicht "festgestellt".

Jedenfalls zeigt sich wieder die grundsätzliche Problematik. Du hast zwar ein (fiktiv ermitteltes) Einkommen von 2.321,99 € aus einer landwirtschaftlichen Tätigkeit deklariert, bekommst jedoch mittels diverser "Einkommensindizien" weitere 6.122,51 € aufs Auge gedrückt und hättest für das resultierende fiktive Einkommen in Höhe von 8.444,50 € immerhin fast 400 € (Einkommensteuer + Vorauszahlung) abdrücken müssen, wenn nicht Aufwendungen nach § 1 Art. 9 der Einkommenssteuerordnung geltend gemacht worden wären.


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#52
@Doxo
@ makedonas

Du schreibst: "bekommst jedoch mittels diverser "Einkommensindizien" weitere 6.122,51 € aufs Auge gedrückt" kann die Summe auch aus Immobilienbesitz resultieren?

Gibt es bei Immobilien einen Freibetrag zur Berechnung der "Immobilien-Vermögenssteuer", als ab welchen Wert der Immobilie muß jetzt versteuert werden?

Ich habe den Verdacht, dass in meinem Steuerbescheid dieser Wert falsch ist, denn warum soll ich für mein Grunstück mit einem einfachen Rohbau 150€ Steuern bezahlen und alle anderen zahlen nichts.

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#52
@Doxo
@ makedonas

Du schreibst: "bekommst jedoch mittels diverser "Einkommensindizien" weitere 6.122,51 € aufs Auge gedrückt" kann die Summe auch aus Immobilienbesitz resultieren?

Gibt es bei Immobilien einen Freibetrag zur Berechnung der "Immobilien-Vermögenssteuer", als ab welchen Wert der Immobilie muß jetzt versteuert werden?

Ich habe den Verdacht, dass in meinem Steuerbescheid dieser Wert falsch ist, denn warum soll ich für mein Grunstück mit einem einfachen Rohbau 150€ Steuern bezahlen und alle anderen zahlen nichts.

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#53
(30.07.2011, 17:47:42)b.rater schrieb: Ich habe den Verdacht, dass in meinem Steuerbescheid dieser Wert falsch ist, denn warum soll ich für mein Grunstück mit einem einfachen Rohbau 150€ Steuern bezahlen und alle anderen zahlen nichts.
Das ist es, was hier jede Diskussion früher oder später einfach nur noch ätzend macht. Es wurde doch unmissverständlich dargelegt, dass konkret Dir nur die "Kopfpauschale" bzw. die daraus resultierende (in Deinem Fall vermutlich auf die eine oder andere Weise vermeidbare) Einkommensteuer nebst der (in Deinem Fall 100%ig vermeidbaren) Vorauszahlung für das nächste Jahr 'reingewürgt wurde: was gibt es also noch zu hinterfragen bzw. was soll damit bezweckt werden?

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#53
(30.07.2011, 17:47:42)b.rater schrieb: Ich habe den Verdacht, dass in meinem Steuerbescheid dieser Wert falsch ist, denn warum soll ich für mein Grunstück mit einem einfachen Rohbau 150€ Steuern bezahlen und alle anderen zahlen nichts.
Das ist es, was hier jede Diskussion früher oder später einfach nur noch ätzend macht. Es wurde doch unmissverständlich dargelegt, dass konkret Dir nur die "Kopfpauschale" bzw. die daraus resultierende (in Deinem Fall vermutlich auf die eine oder andere Weise vermeidbare) Einkommensteuer nebst der (in Deinem Fall 100%ig vermeidbaren) Vorauszahlung für das nächste Jahr 'reingewürgt wurde: was gibt es also noch zu hinterfragen bzw. was soll damit bezweckt werden?

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#54
Hallo Fories,

gibt es eine Untergrenze d. h. ab welchen Betrag (Wert der Immobilie) versteuert werden muß? Im Internet findet man Unterschiedliche Angaben von 200 T€ bis 400 T€ für Verheiratete, aber selbst diese Angaben sind schon über 1 Jahr alt.
Vielleicht kann mir auch jemand sagen wie der Immobilienwert ermittelt wird.
Es muß doch eine Möglichkeit geben das ganze in etwa nachzuvollziehen.

http://www.rechtsanwalt-griechenland.de/...nland.html
http://www.partnerbiz.net/griechenland-e...teuer.html
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#54
Hallo Fories,

gibt es eine Untergrenze d. h. ab welchen Betrag (Wert der Immobilie) versteuert werden muß? Im Internet findet man Unterschiedliche Angaben von 200 T€ bis 400 T€ für Verheiratete, aber selbst diese Angaben sind schon über 1 Jahr alt.
Vielleicht kann mir auch jemand sagen wie der Immobilienwert ermittelt wird.
Es muß doch eine Möglichkeit geben das ganze in etwa nachzuvollziehen.

http://www.rechtsanwalt-griechenland.de/...nland.html
http://www.partnerbiz.net/griechenland-e...teuer.html
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#55
(01.08.2011, 07:55:59)b.rater schrieb: Hallo Fories,

gibt es eine Untergrenze d. h. ab welchen Betrag (Wert der Immobilie) versteuert werden muß? Im Internet findet man Unterschiedliche Angaben von 200 T€ bis 400 T€ für Verheiratete, aber selbst diese Angaben sind schon über 1 Jahr alt.
Vielleicht kann mir auch jemand sagen wie der Immobilienwert ermittelt wird.
Es muß doch eine Möglichkeit geben das ganze in etwa nachzuvollziehen.

http://www.rechtsanwalt-griechenland.de/...nland.html
http://www.partnerbiz.net/griechenland-e...teuer.html

Ab 200`000 mußt du Grundsteuer bezahlen, Stand letzten Monat. Aber das bezieht sich nur auf die Grundsteuer, hat nichts mit Einkommens - oder sonstigen Steuern zu tun.

200`000 Steuer Taxierungswert.

Gruß

" Die Vertretung "

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#55
(01.08.2011, 07:55:59)b.rater schrieb: Hallo Fories,

gibt es eine Untergrenze d. h. ab welchen Betrag (Wert der Immobilie) versteuert werden muß? Im Internet findet man Unterschiedliche Angaben von 200 T€ bis 400 T€ für Verheiratete, aber selbst diese Angaben sind schon über 1 Jahr alt.
Vielleicht kann mir auch jemand sagen wie der Immobilienwert ermittelt wird.
Es muß doch eine Möglichkeit geben das ganze in etwa nachzuvollziehen.

http://www.rechtsanwalt-griechenland.de/...nland.html
http://www.partnerbiz.net/griechenland-e...teuer.html

Ab 200`000 mußt du Grundsteuer bezahlen, Stand letzten Monat. Aber das bezieht sich nur auf die Grundsteuer, hat nichts mit Einkommens - oder sonstigen Steuern zu tun.

200`000 Steuer Taxierungswert.

Gruß

" Die Vertretung "

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#56
Ich kapiere es immer noch nicht!
Ich habe hier kein Einkommen, es wird aber ein Einkommen aus dem Wert der Immobilie (und weiteren Auto,Pool...) errechnet (Immobilien-Vermögenssteuer).
Gibt es dafür einen freien Grundbetrag z. B. bis 200 T€ wird eine Immobilie nicht zur Berechnung herangezogen, gilt also nicht als Vermögen. Wie bei einem Auto, bis ??? ccm Hubraub ist es Frei oder?

Ich will ja nur eins, wenn ich zum Steuerberater gehe und sage meine Immobilie ist unter dem Berchnungswert, dann möchte ich mich da nicht blamieren.
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#56
Ich kapiere es immer noch nicht!
Ich habe hier kein Einkommen, es wird aber ein Einkommen aus dem Wert der Immobilie (und weiteren Auto,Pool...) errechnet (Immobilien-Vermögenssteuer).
Gibt es dafür einen freien Grundbetrag z. B. bis 200 T€ wird eine Immobilie nicht zur Berechnung herangezogen, gilt also nicht als Vermögen. Wie bei einem Auto, bis ??? ccm Hubraub ist es Frei oder?

Ich will ja nur eins, wenn ich zum Steuerberater gehe und sage meine Immobilie ist unter dem Berchnungswert, dann möchte ich mich da nicht blamieren.
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#57
(01.08.2011, 08:51:37)b.rater schrieb: Ich kapiere es immer noch nicht!
Ich habe hier kein Einkommen, es wird aber ein Einkommen aus dem Wert der Immobilie (und weiteren Auto,Pool...) errechnet (Immobilien-Vermögenssteuer).
Gibt es dafür einen freien Grundbetrag z. B. bis 200 T€ wird eine Immobilie nicht zur Berechnung herangezogen, gilt also nicht als Vermögen. Wie bei einem Auto, bis ??? ccm Hubraub ist es Frei oder?

Ich will ja nur eins, wenn ich zum Steuerberater gehe und sage meine Immobilie ist unter dem Berchnungswert, dann möchte ich mich da nicht blamieren.

Hallo, wie gesagt, betreffs Imobilienwert 200`000 ist das nur für die Grundsteuer / Immobiliensteuer maßgebend, hat nichts mit den bei dir geschätzten Lebenhaltungskosten zu tun ( indirekt schon, direkt nicht ). Aber um so mehr du hast, da du das unterhalten mußt, umso höher wird man deine Lebenshaltungskosten schätzen.

Hast du z.B. zwei Immos, mußt du dafür Reparaturen, Grundkosten, Versicherung zahlen, also hast du mehr Kosten als Ausgaben, als wie wenn du ein Ferienhaus für 50`000 hast, ist ja klar.

Hast du ein Auto, gehen die davon aus, das du das versicherst, versteuerst, Benzin brauchst, hast also auch mehr Kosten, als wie jemand, der mit dem Fahrrad fährt.

Du bringst betreffs Immo Wert hier zwei Steuern durcheinander.

Gruß

" Die Vertretung "

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#57
(01.08.2011, 08:51:37)b.rater schrieb: Ich kapiere es immer noch nicht!
Ich habe hier kein Einkommen, es wird aber ein Einkommen aus dem Wert der Immobilie (und weiteren Auto,Pool...) errechnet (Immobilien-Vermögenssteuer).
Gibt es dafür einen freien Grundbetrag z. B. bis 200 T€ wird eine Immobilie nicht zur Berechnung herangezogen, gilt also nicht als Vermögen. Wie bei einem Auto, bis ??? ccm Hubraub ist es Frei oder?

Ich will ja nur eins, wenn ich zum Steuerberater gehe und sage meine Immobilie ist unter dem Berchnungswert, dann möchte ich mich da nicht blamieren.

Hallo, wie gesagt, betreffs Imobilienwert 200`000 ist das nur für die Grundsteuer / Immobiliensteuer maßgebend, hat nichts mit den bei dir geschätzten Lebenhaltungskosten zu tun ( indirekt schon, direkt nicht ). Aber um so mehr du hast, da du das unterhalten mußt, umso höher wird man deine Lebenshaltungskosten schätzen.

Hast du z.B. zwei Immos, mußt du dafür Reparaturen, Grundkosten, Versicherung zahlen, also hast du mehr Kosten als Ausgaben, als wie wenn du ein Ferienhaus für 50`000 hast, ist ja klar.

Hast du ein Auto, gehen die davon aus, das du das versicherst, versteuerst, Benzin brauchst, hast also auch mehr Kosten, als wie jemand, der mit dem Fahrrad fährt.

Du bringst betreffs Immo Wert hier zwei Steuern durcheinander.

Gruß

" Die Vertretung "

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#58
(01.08.2011, 09:07:24)Paschalitza schrieb: Hast du z.B. zwei Immos, mußt du dafür Reparaturen, Grundkosten, Versicherung zahlen, also hast du mehr Kosten als Ausgaben, als wie wenn du ein Ferienhaus für 50`000 hast, ist ja klar.
Du bringst betreffs Immo Wert hier zwei Steuern durcheinander.

Gut, da kommen wir uns ja schon näher, was ich wissen möchte wie das berechnet wird. Wer bestimmt ob die Ferienwohnung 50.000€ oder 100.000€ Wert ist? Und müssen hier schon 20.000€ oder erst 150.000€ zur Berechnung herangezogen werden.
Nehmen wir als Beispiel mal Doxo, ich gehe davon aus, dass er Immobilienbesitz in Griechenland hat, der aber anscheinend nicht bewertet wurde. Weshalb?
Hier im Forum haben auch andere ihren Steuerbescheid für 2010 mitlerweile bekommen aber keiner muß etwas zahlen.


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#58
(01.08.2011, 09:07:24)Paschalitza schrieb: Hast du z.B. zwei Immos, mußt du dafür Reparaturen, Grundkosten, Versicherung zahlen, also hast du mehr Kosten als Ausgaben, als wie wenn du ein Ferienhaus für 50`000 hast, ist ja klar.
Du bringst betreffs Immo Wert hier zwei Steuern durcheinander.

Gut, da kommen wir uns ja schon näher, was ich wissen möchte wie das berechnet wird. Wer bestimmt ob die Ferienwohnung 50.000€ oder 100.000€ Wert ist? Und müssen hier schon 20.000€ oder erst 150.000€ zur Berechnung herangezogen werden.
Nehmen wir als Beispiel mal Doxo, ich gehe davon aus, dass er Immobilienbesitz in Griechenland hat, der aber anscheinend nicht bewertet wurde. Weshalb?
Hier im Forum haben auch andere ihren Steuerbescheid für 2010 mitlerweile bekommen aber keiner muß etwas zahlen.


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#59
(01.08.2011, 09:56:17)b.rater schrieb: Gut, da kommen wir uns ja schon näher, was ich wissen möchte wie das berechnet wird. Wer bestimmt ob die Ferienwohnung 50.000€ oder 100.000€ Wert ist? Und müssen hier schon 20.000€ oder erst 150.000€ zur Berechnung herangezogen werden.

Hallo b.rater,

das wird vom Finanzamt bestimmt. Dort kannst Du erfahren, was dein Haus, deine Ferienwohnung oder dein Grundstück wert ist.
Das entspricht so etwa dem Einheitswert einer Immobilie in Deutschland.

Liebe Grüße

Susi
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#59
(01.08.2011, 09:56:17)b.rater schrieb: Gut, da kommen wir uns ja schon näher, was ich wissen möchte wie das berechnet wird. Wer bestimmt ob die Ferienwohnung 50.000€ oder 100.000€ Wert ist? Und müssen hier schon 20.000€ oder erst 150.000€ zur Berechnung herangezogen werden.

Hallo b.rater,

das wird vom Finanzamt bestimmt. Dort kannst Du erfahren, was dein Haus, deine Ferienwohnung oder dein Grundstück wert ist.
Das entspricht so etwa dem Einheitswert einer Immobilie in Deutschland.

Liebe Grüße

Susi
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#60
(01.08.2011, 09:56:17)b.rater schrieb:
(01.08.2011, 09:07:24)Paschalitza schrieb: Hast du z.B. zwei Immos, mußt du dafür Reparaturen, Grundkosten, Versicherung zahlen, also hast du mehr Kosten als Ausgaben, als wie wenn du ein Ferienhaus für 50`000 hast, ist ja klar.
Du bringst betreffs Immo Wert hier zwei Steuern durcheinander.

Gut, da kommen wir uns ja schon näher, was ich wissen möchte wie das berechnet wird. Wer bestimmt ob die Ferienwohnung 50.000€ oder 100.000€ Wert ist? Und müssen hier schon 20.000€ oder erst 150.000€ zur Berechnung herangezogen werden.
Nehmen wir als Beispiel mal Doxo, ich gehe davon aus, dass er Immobilienbesitz in Griechenland hat, der aber anscheinend nicht bewertet wurde. Weshalb?
Hier im Forum haben auch andere ihren Steuerbescheid für 2010 mitlerweile bekommen aber keiner muß etwas zahlen.

Betreffs Wert: siehe SusiV Posting, macht das FA.

Aber du bist zur Einkommenssteuer veranlagt worden, also Grundbesitz erst mal peng= egal.

Betreffs DOXO, der deklariert ja Einkünfte aus Landwirtschaft, somit gehe ich davon aus, das er Grundbesitz hat.

Und warum keiner was bezahlt : Guter Steuerberater, mal salopp gesagt ?

Gruß

" Die Vertretung "
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#60
(01.08.2011, 09:56:17)b.rater schrieb:
(01.08.2011, 09:07:24)Paschalitza schrieb: Hast du z.B. zwei Immos, mußt du dafür Reparaturen, Grundkosten, Versicherung zahlen, also hast du mehr Kosten als Ausgaben, als wie wenn du ein Ferienhaus für 50`000 hast, ist ja klar.
Du bringst betreffs Immo Wert hier zwei Steuern durcheinander.

Gut, da kommen wir uns ja schon näher, was ich wissen möchte wie das berechnet wird. Wer bestimmt ob die Ferienwohnung 50.000€ oder 100.000€ Wert ist? Und müssen hier schon 20.000€ oder erst 150.000€ zur Berechnung herangezogen werden.
Nehmen wir als Beispiel mal Doxo, ich gehe davon aus, dass er Immobilienbesitz in Griechenland hat, der aber anscheinend nicht bewertet wurde. Weshalb?
Hier im Forum haben auch andere ihren Steuerbescheid für 2010 mitlerweile bekommen aber keiner muß etwas zahlen.

Betreffs Wert: siehe SusiV Posting, macht das FA.

Aber du bist zur Einkommenssteuer veranlagt worden, also Grundbesitz erst mal peng= egal.

Betreffs DOXO, der deklariert ja Einkünfte aus Landwirtschaft, somit gehe ich davon aus, das er Grundbesitz hat.

Und warum keiner was bezahlt : Guter Steuerberater, mal salopp gesagt ?

Gruß

" Die Vertretung "
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#61
Also: Das FA. stellt den Einheitswert fest, von dem wiederum mein fiktives Einkommen berechnet wird.
In meinem Steuerbescheid wären das dann die 3000€

[Bild: steuerbescheid2010kl.jpg]

Also muß ich zu FA gehen und dort nachfragen, wieso sie auf den und den Einheitswert kommen, wenn der Verkehrswert deutlich niedriger ist!

Richtig?
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#61
Also: Das FA. stellt den Einheitswert fest, von dem wiederum mein fiktives Einkommen berechnet wird.
In meinem Steuerbescheid wären das dann die 3000€

[Bild: steuerbescheid2010kl.jpg]

Also muß ich zu FA gehen und dort nachfragen, wieso sie auf den und den Einheitswert kommen, wenn der Verkehrswert deutlich niedriger ist!

Richtig?
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#62
(01.08.2011, 10:43:55)b.rater schrieb: Also: Das FA. stellt den Einheitswert fest, von dem wiederum mein fiktives Einkommen berechnet wird.
In meinem Steuerbescheid wären das dann die 3000€

Also muß ich zu FA gehen und dort nachfragen, wieso sie auf den und den Einheitswert kommen, wenn der Verkehrswert deutlich niedriger ist!

Richtig?

Äh, NEIN !

Du hast Lebenshaltungskosten von geschätzten 3000 Euro.

Du kannst aber mal den FA fragen, was dein Besitz Wert ist, so aus Interesse. Hat aber nichts mit den 3000 zu tun, meine sogar, das ist das Geringste, was es überhaupt zu schätzen gibt.

Und der Einheitswert / Steuerwert ist immer weniger als wie der Verkehrswert, also zu dem Preis, zu dem du verkaufen könntest.

Beispiel Maisonette in Athen : Steuerwert 250`000, reeller Verkauspreis im Moment 380`000. Auf die 250`000 müsstest du bei Verkauf / Kauf auch nur Steuern zahlen ( Grunderwerb )

Ich weiß, ich nicht ganz einfach, da durch zu steigen.

Gruß

" Die Vertretung "

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#62
(01.08.2011, 10:43:55)b.rater schrieb: Also: Das FA. stellt den Einheitswert fest, von dem wiederum mein fiktives Einkommen berechnet wird.
In meinem Steuerbescheid wären das dann die 3000€

Also muß ich zu FA gehen und dort nachfragen, wieso sie auf den und den Einheitswert kommen, wenn der Verkehrswert deutlich niedriger ist!

Richtig?

Äh, NEIN !

Du hast Lebenshaltungskosten von geschätzten 3000 Euro.

Du kannst aber mal den FA fragen, was dein Besitz Wert ist, so aus Interesse. Hat aber nichts mit den 3000 zu tun, meine sogar, das ist das Geringste, was es überhaupt zu schätzen gibt.

Und der Einheitswert / Steuerwert ist immer weniger als wie der Verkehrswert, also zu dem Preis, zu dem du verkaufen könntest.

Beispiel Maisonette in Athen : Steuerwert 250`000, reeller Verkauspreis im Moment 380`000. Auf die 250`000 müsstest du bei Verkauf / Kauf auch nur Steuern zahlen ( Grunderwerb )

Ich weiß, ich nicht ganz einfach, da durch zu steigen.

Gruß

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#63
(01.08.2011, 11:14:12)Paschalitza schrieb: Und der Einheitswert / Steuerwert ist immer weniger als wie der Verkehrswert, also zu dem Preis, zu dem du verkaufen könntest.

Hallo Vertretung,

das ist nicht richtig (zumindest in Griechenland). Es gibt auch den umgekehrten Fall.

Liebe Grüße

Susi
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#63
(01.08.2011, 11:14:12)Paschalitza schrieb: Und der Einheitswert / Steuerwert ist immer weniger als wie der Verkehrswert, also zu dem Preis, zu dem du verkaufen könntest.

Hallo Vertretung,

das ist nicht richtig (zumindest in Griechenland). Es gibt auch den umgekehrten Fall.

Liebe Grüße

Susi
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#64
(01.08.2011, 11:17:55)SusiV schrieb:
(01.08.2011, 11:14:12)Paschalitza schrieb: Und der Einheitswert / Steuerwert ist immer weniger als wie der Verkehrswert, also zu dem Preis, zu dem du verkaufen könntest.

Hallo Vertretung,

das ist nicht richtig (zumindest in Griechenland). Es gibt auch den umgekehrten Fall.

Liebe Grüße

Susi

Hallo, das wäre aber neu für mich, hast du ein Beispiel ?

Bei uns war das bisher immer so, daher setze ich das als Allgemein voraus.

Aber ich lerne gerne dazu.

Gruß

" Die Vertretung "

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#64
(01.08.2011, 11:17:55)SusiV schrieb:
(01.08.2011, 11:14:12)Paschalitza schrieb: Und der Einheitswert / Steuerwert ist immer weniger als wie der Verkehrswert, also zu dem Preis, zu dem du verkaufen könntest.

Hallo Vertretung,

das ist nicht richtig (zumindest in Griechenland). Es gibt auch den umgekehrten Fall.

Liebe Grüße

Susi

Hallo, das wäre aber neu für mich, hast du ein Beispiel ?

Bei uns war das bisher immer so, daher setze ich das als Allgemein voraus.

Aber ich lerne gerne dazu.

Gruß

" Die Vertretung "

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#65
Hallo Vertretung,

wir haben z.B. ein altes Häuschen, das ehemalige Elternhaus meines Mannes, welches bald in sich zusammenstürzen wird. Wir nutzen es nicht und haben momentan auch nicht das Geld und die Lust etwas in dieses Haus zu investieren. Dieses Haus z.B. hat beim Finanzamt einen höheren Wert(Einheitswert), als den, den wir erzielen würden(Verkehrswert), wenn wir es denn verkaufen wollten.

Noch ein Beispiel. Als wir vor vielen Jahren das Grundstück für unser Haus erwarben, war dabei ebenfalls der Einheitswert höher, als das von uns gezahlte und wir mussten die Steuern auf den Einheitswert errichten und nicht auf den niedrigeren Verkehrswert.

Somit ist das nicht immer so, wie Du es beschrieben hast.

Liebe Grüße

Susi


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#65
Hallo Vertretung,

wir haben z.B. ein altes Häuschen, das ehemalige Elternhaus meines Mannes, welches bald in sich zusammenstürzen wird. Wir nutzen es nicht und haben momentan auch nicht das Geld und die Lust etwas in dieses Haus zu investieren. Dieses Haus z.B. hat beim Finanzamt einen höheren Wert(Einheitswert), als den, den wir erzielen würden(Verkehrswert), wenn wir es denn verkaufen wollten.

Noch ein Beispiel. Als wir vor vielen Jahren das Grundstück für unser Haus erwarben, war dabei ebenfalls der Einheitswert höher, als das von uns gezahlte und wir mussten die Steuern auf den Einheitswert errichten und nicht auf den niedrigeren Verkehrswert.

Somit ist das nicht immer so, wie Du es beschrieben hast.

Liebe Grüße

Susi


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#66
(01.08.2011, 12:37:51)SusiV schrieb: Hallo Vertretung,

wir haben z.B. ein altes Häuschen, das ehemalige Elternhaus meines Mannes, welches bald in sich zusammenstürzen wird. Wir nutzen es nicht und haben momentan auch nicht das Geld und die Lust etwas in dieses Haus zu investieren. Dieses Haus z.B. hat beim Finanzamt einen höheren Wert(Einheitswert), als den, den wir erzielen würden(Verkehrswert), wenn wir es denn verkaufen wollten.

Noch ein Beispiel. Als wir vor vielen Jahren das Grundstück für unser Haus erwarben, war dabei ebenfalls der Einheitswert höher, als das von uns gezahlte und wir mussten die Steuern auf den Einheitswert errichten und nicht auf den niedrigeren Verkehrswert.

Somit ist das nicht immer so, wie Du es beschrieben hast.

Liebe Grüße

Susi

Hallo, das ist mit dem Abbruchreifen Haus ist mir neu, wir hatten auch mal so etwas, das haben wir neu fest setzen lassen, es kam dann nur der Grundstückswert zum tragen.

Bei euch ist sicher das Haus noch voll eingetragen ?

Betreffs Grundstück, war das der reguläre Preis oder ein Schnäppchen ? Bei einem Schnäppchen hatten wir das auch schon, da uns der Anbieter einen Freundschaftspreis gemacht hat, da er wußte, es kommt in gute Hände.

Aber der normale Preis der umliegenden Grundstücke war viel höher.

Ist halt immer ein Einzelfall, aber euer Haus könnt ihr, sofern ihr dafür etwas zahlt ( gehe mal davon aus, du sprichst von einer Zahlung in Verbindung mit Erbschaft oder Schenkung / Übertragung ) neu fest setzen lassen.

Aber, wie gesagt, immer der Einzelfall zählt.

Deshalb kann man ja auch nicht pauschal zu der Frage der Einkommensteuer was sagen, wenn man nicht alle Fakten / Zahlen kennt.

Gruß

" Die Vertretung "

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#66
(01.08.2011, 12:37:51)SusiV schrieb: Hallo Vertretung,

wir haben z.B. ein altes Häuschen, das ehemalige Elternhaus meines Mannes, welches bald in sich zusammenstürzen wird. Wir nutzen es nicht und haben momentan auch nicht das Geld und die Lust etwas in dieses Haus zu investieren. Dieses Haus z.B. hat beim Finanzamt einen höheren Wert(Einheitswert), als den, den wir erzielen würden(Verkehrswert), wenn wir es denn verkaufen wollten.

Noch ein Beispiel. Als wir vor vielen Jahren das Grundstück für unser Haus erwarben, war dabei ebenfalls der Einheitswert höher, als das von uns gezahlte und wir mussten die Steuern auf den Einheitswert errichten und nicht auf den niedrigeren Verkehrswert.

Somit ist das nicht immer so, wie Du es beschrieben hast.

Liebe Grüße

Susi

Hallo, das ist mit dem Abbruchreifen Haus ist mir neu, wir hatten auch mal so etwas, das haben wir neu fest setzen lassen, es kam dann nur der Grundstückswert zum tragen.

Bei euch ist sicher das Haus noch voll eingetragen ?

Betreffs Grundstück, war das der reguläre Preis oder ein Schnäppchen ? Bei einem Schnäppchen hatten wir das auch schon, da uns der Anbieter einen Freundschaftspreis gemacht hat, da er wußte, es kommt in gute Hände.

Aber der normale Preis der umliegenden Grundstücke war viel höher.

Ist halt immer ein Einzelfall, aber euer Haus könnt ihr, sofern ihr dafür etwas zahlt ( gehe mal davon aus, du sprichst von einer Zahlung in Verbindung mit Erbschaft oder Schenkung / Übertragung ) neu fest setzen lassen.

Aber, wie gesagt, immer der Einzelfall zählt.

Deshalb kann man ja auch nicht pauschal zu der Frage der Einkommensteuer was sagen, wenn man nicht alle Fakten / Zahlen kennt.

Gruß

" Die Vertretung "

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#67
Hallo,
haben heute unseren Steuerbescheid bekommen. Müssen nichts bezahlen.
Seitdem wir hier unser Haus gebaut haben sammeln wir alle Überweisungsbestätigungen von der Bank und fügen diese, nebst anderen Dingen, der Steuererklärung bei, wie auch für das Jahr 2010.
Man sagte uns, für die Steuererklärung 2010 sei es ganz besonders wichtig die Bestätigungen der Überweisungen auf die griechische Bank ( in unserem Falle die EMPORIKI) anzufordern.
Beim Einreichen hatten wir 6000,- € gesammelt. Unser Steuerberater sagte uns, für dies Jahr (2010) geht es sich noch aus, da wir einen Überhang vom Vorjahr hatten.
Für das kommende Jahr müssten wir pro Person, wir sind zu zweit im " Grundbuch " eingetragen, je 5000,- € überweisen, dann bräuchten wir keine Steuer zahlen.
Er schaute in einer Art Tabelle nach, wohl abhängig von der Größe unseres Hauses.
Auch für uns ist das alles merkwürdig, aber wir werden es berücksichtigen und wenn wir das Geld hier nicht brauchen, dann wieder zurück mit nach Österreich nehmen. Ti na kanoume!

Lg
Joachim
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#67
Hallo,
haben heute unseren Steuerbescheid bekommen. Müssen nichts bezahlen.
Seitdem wir hier unser Haus gebaut haben sammeln wir alle Überweisungsbestätigungen von der Bank und fügen diese, nebst anderen Dingen, der Steuererklärung bei, wie auch für das Jahr 2010.
Man sagte uns, für die Steuererklärung 2010 sei es ganz besonders wichtig die Bestätigungen der Überweisungen auf die griechische Bank ( in unserem Falle die EMPORIKI) anzufordern.
Beim Einreichen hatten wir 6000,- € gesammelt. Unser Steuerberater sagte uns, für dies Jahr (2010) geht es sich noch aus, da wir einen Überhang vom Vorjahr hatten.
Für das kommende Jahr müssten wir pro Person, wir sind zu zweit im " Grundbuch " eingetragen, je 5000,- € überweisen, dann bräuchten wir keine Steuer zahlen.
Er schaute in einer Art Tabelle nach, wohl abhängig von der Größe unseres Hauses.
Auch für uns ist das alles merkwürdig, aber wir werden es berücksichtigen und wenn wir das Geld hier nicht brauchen, dann wieder zurück mit nach Österreich nehmen. Ti na kanoume!

Lg
Joachim
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#68
(01.08.2011, 10:43:55)b.rater schrieb: Also: Das FA. stellt den Einheitswert fest, von dem wiederum mein fiktives Einkommen berechnet wird.
In meinem Steuerbescheid wären das dann die 3000€
Also muß ich zu FA gehen und dort nachfragen, wieso sie auf den und den Einheitswert kommen, wenn der Verkehrswert deutlich niedriger ist!

Richtig?

Falsch, das wird ja hier eine Endlosschleife Rolleyes

Dein fiktives Einkommen wird nicht über den Einheitswert oder Verkehrswert berechnet.
Der Finanzbeamte hat eine ähnliche Liste, wie die für das Festlegen des fiktiven
Einkommens für das Auto, die hat auch nichts mit dem Marktwert zu tun.
Beim Haus geht es nach m², Liste habe ich noch nicht gefunden.

http://www.partnerbiz.net/griechenland-k...-2011.html

Alle die zahlen mussten, haben ihr Einkommen nicht nachgewiesen, so einfach ist das.

An deinen Steuerberater hätte ich nur noch zwei Frgen zu stellen an deiner Stelle:
1. Warum kannst du deinen Job nicht?
2. Kannst du das noch ändern, wenn ich dir mein aus dem Ausland stammendes
Einkommen über eine Bankbestätigung nachweise.

Dann würde ich den wechseln.
Sonst bekommt der vielleicht auch mal nicht mit, wenn Zwangsanleihen auf
Immobilien erhoben werden sollen :biggrins:

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#68
(01.08.2011, 10:43:55)b.rater schrieb: Also: Das FA. stellt den Einheitswert fest, von dem wiederum mein fiktives Einkommen berechnet wird.
In meinem Steuerbescheid wären das dann die 3000€
Also muß ich zu FA gehen und dort nachfragen, wieso sie auf den und den Einheitswert kommen, wenn der Verkehrswert deutlich niedriger ist!

Richtig?

Falsch, das wird ja hier eine Endlosschleife Rolleyes

Dein fiktives Einkommen wird nicht über den Einheitswert oder Verkehrswert berechnet.
Der Finanzbeamte hat eine ähnliche Liste, wie die für das Festlegen des fiktiven
Einkommens für das Auto, die hat auch nichts mit dem Marktwert zu tun.
Beim Haus geht es nach m², Liste habe ich noch nicht gefunden.

http://www.partnerbiz.net/griechenland-k...-2011.html

Alle die zahlen mussten, haben ihr Einkommen nicht nachgewiesen, so einfach ist das.

An deinen Steuerberater hätte ich nur noch zwei Frgen zu stellen an deiner Stelle:
1. Warum kannst du deinen Job nicht?
2. Kannst du das noch ändern, wenn ich dir mein aus dem Ausland stammendes
Einkommen über eine Bankbestätigung nachweise.

Dann würde ich den wechseln.
Sonst bekommt der vielleicht auch mal nicht mit, wenn Zwangsanleihen auf
Immobilien erhoben werden sollen :biggrins:

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#69
(01.08.2011, 16:01:58)tripodes schrieb: Alle die zahlen mussten, haben ihr Einkommen nicht nachgewiesen, so einfach ist das.

An deinen Steuerberater hätte ich nur noch zwei Fragen zu stellen an deiner Stelle:
1. Warum kannst du deinen Job nicht?
2. Kannst du das noch ändern, wenn ich dir mein aus dem Ausland stammendes
Einkommen über eine Bankbestätigung nachweise.

:Shakehands:

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#69
(01.08.2011, 16:01:58)tripodes schrieb: Alle die zahlen mussten, haben ihr Einkommen nicht nachgewiesen, so einfach ist das.

An deinen Steuerberater hätte ich nur noch zwei Fragen zu stellen an deiner Stelle:
1. Warum kannst du deinen Job nicht?
2. Kannst du das noch ändern, wenn ich dir mein aus dem Ausland stammendes
Einkommen über eine Bankbestätigung nachweise.

:Shakehands:

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#70
(01.08.2011, 13:39:56)joachim schrieb: Beim Einreichen hatten wir 6000,- € gesammelt. Unser Steuerberater sagte uns, für dies Jahr (2010) geht es sich noch aus, da wir einen Überhang vom Vorjahr hatten.

Ich habe noch Bescheinigungen (ROSA) von 2008/2009 über fast 180.000€ die bisher nicht eingereicht wurden. Diese gelten nicht mehr für 2010 also kein Überhang erklärte mir mein Steuerberater! Der Betrag muß immer im betreffenden Jahr eingeführt/überwiesen werden. So mein Steuerberater!


(01.08.2011, 16:01:58)tripodes schrieb: Alle die zahlen mussten, haben ihr Einkommen nicht nachgewiesen, so einfach ist das.
An deinen Steuerberater hätte ich nur noch zwei Frgen zu stellen an deiner Stelle:
1. Warum kannst du deinen Job nicht?
2. Kannst du das noch ändern, wenn ich dir mein aus dem Ausland stammendes

Einkommen über eine Bankbestätigung nachweise.

Ich kann doch meine Rente von der ich in D. lebe nicht nach GR überweisen, wovon soll ich denn in Deutschland leben?
Es müßte doch auch mein Rentenbescheid (mit Übersetzung) genügen? Weiß das jemand?:fragesmiley:

Und dann höre ich auch auf zu nerven!
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#70
(01.08.2011, 13:39:56)joachim schrieb: Beim Einreichen hatten wir 6000,- € gesammelt. Unser Steuerberater sagte uns, für dies Jahr (2010) geht es sich noch aus, da wir einen Überhang vom Vorjahr hatten.

Ich habe noch Bescheinigungen (ROSA) von 2008/2009 über fast 180.000€ die bisher nicht eingereicht wurden. Diese gelten nicht mehr für 2010 also kein Überhang erklärte mir mein Steuerberater! Der Betrag muß immer im betreffenden Jahr eingeführt/überwiesen werden. So mein Steuerberater!


(01.08.2011, 16:01:58)tripodes schrieb: Alle die zahlen mussten, haben ihr Einkommen nicht nachgewiesen, so einfach ist das.
An deinen Steuerberater hätte ich nur noch zwei Frgen zu stellen an deiner Stelle:
1. Warum kannst du deinen Job nicht?
2. Kannst du das noch ändern, wenn ich dir mein aus dem Ausland stammendes

Einkommen über eine Bankbestätigung nachweise.

Ich kann doch meine Rente von der ich in D. lebe nicht nach GR überweisen, wovon soll ich denn in Deutschland leben?
Es müßte doch auch mein Rentenbescheid (mit Übersetzung) genügen? Weiß das jemand?:fragesmiley:

Und dann höre ich auch auf zu nerven!
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#71
(01.08.2011, 16:01:58)tripodes schrieb: Beim Haus geht es nach m², Liste habe ich noch nicht gefunden.
Die einschlägige Tabelle hatte ich bereits im April 2011 hier eingestellt: RE: Steuererklärung - Katoikia

Für das Jahr 2011 gelten um bis zu über 30% höhere Werte, die mit dem Anwendungsgesetz für das "Mittelfristige Rahemnprogramm der Volkswirtschaftlichen Strategie" (N. 3986/2011, Juni / Juli 2011, Artikel 28 Par. 1) bestimmt wurden und rückwirkend ab 01.01.2011 zur Anwendung kommen:
  • bis 80 qm -> 40 € / qm
  • 81 - 120 qm -> 65 € / qm
  • 121 - 200 qm -> 110 € / qm
  • 201 - 300 qm -> 200 € / qm
  • über 300 qm - > 400 € / qm
  • Für Hilfs- und Wirtschafträume jeder Art (z. B. Garage, Heizungsraum, Keller usw.) werden pauschal 40 € / qm veranschlagt
Im übrigen gelten die Bestimmungen bzw. Zuschläge, die bereits im vorstehend verlinkten Beitrag angeführt werden.

Aktuelle Informationen zu Bemessung und Sätzen der Immobilienbesitz- bzw. Grundsteuer bietet dieser Artikel:
FMAP - Grundsteuer auf Immobilien in Griechenland


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#71
(01.08.2011, 16:01:58)tripodes schrieb: Beim Haus geht es nach m², Liste habe ich noch nicht gefunden.
Die einschlägige Tabelle hatte ich bereits im April 2011 hier eingestellt: RE: Steuererklärung - Katoikia

Für das Jahr 2011 gelten um bis zu über 30% höhere Werte, die mit dem Anwendungsgesetz für das "Mittelfristige Rahemnprogramm der Volkswirtschaftlichen Strategie" (N. 3986/2011, Juni / Juli 2011, Artikel 28 Par. 1) bestimmt wurden und rückwirkend ab 01.01.2011 zur Anwendung kommen:
  • bis 80 qm -> 40 € / qm
  • 81 - 120 qm -> 65 € / qm
  • 121 - 200 qm -> 110 € / qm
  • 201 - 300 qm -> 200 € / qm
  • über 300 qm - > 400 € / qm
  • Für Hilfs- und Wirtschafträume jeder Art (z. B. Garage, Heizungsraum, Keller usw.) werden pauschal 40 € / qm veranschlagt
Im übrigen gelten die Bestimmungen bzw. Zuschläge, die bereits im vorstehend verlinkten Beitrag angeführt werden.

Aktuelle Informationen zu Bemessung und Sätzen der Immobilienbesitz- bzw. Grundsteuer bietet dieser Artikel:
FMAP - Grundsteuer auf Immobilien in Griechenland


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#72
@makedonas

Danke für den Link.
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#72
@makedonas

Danke für den Link.
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#73
das waere eine super sache, wird aber wieder an der solidaritaet untereinander scheitern.
ich war heute beim zuständigen FA. und man hatte mir gesagt, ich solle keine schlafenden hunde wecken.
nichts ist so gut für's land , als ein paar auslaender die ihre ersparnisse und renten hier ausgeben.
man wollte lediglich proforma wissen, ob ich eine "regierungsrente" aus D beziehe, oder ob es eine private sei.
zudem fragte man mich, ob ich in D eine steuererklärung jährlich abgebe und was ich dort bezahle.
danach riet man mir die steuererklärung hier in GR per online abzugeben, um den papierkram und hin +herfahren zu sparen.
insgesamt waren an der diskussion 5 leute des FA und ich beteiligt, na wenn das nicht reicht.

kato
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#73
das waere eine super sache, wird aber wieder an der solidaritaet untereinander scheitern.
ich war heute beim zuständigen FA. und man hatte mir gesagt, ich solle keine schlafenden hunde wecken.
nichts ist so gut für's land , als ein paar auslaender die ihre ersparnisse und renten hier ausgeben.
man wollte lediglich proforma wissen, ob ich eine "regierungsrente" aus D beziehe, oder ob es eine private sei.
zudem fragte man mich, ob ich in D eine steuererklärung jährlich abgebe und was ich dort bezahle.
danach riet man mir die steuererklärung hier in GR per online abzugeben, um den papierkram und hin +herfahren zu sparen.
insgesamt waren an der diskussion 5 leute des FA und ich beteiligt, na wenn das nicht reicht.

kato
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#74
(12.08.2011, 09:56:28)kato schrieb: das waere eine super sache, wird aber wieder an der solidaritaet untereinander scheitern.
ich war heute beim zuständigen FA. und man hatte mir gesagt, ich solle keine schlafenden hunde wecken.
das verstehe ich nicht. wer sind die hunde und was machen sie schlimmes, wenn sie wach sind?
Zitat:nichts ist so gut für's land , als ein paar auslaender die ihre ersparnisse und renten hier ausgeben.
ja. das wäre auch eine ausbaufähige marktlücke: GR als paradies der letzten jahre. Smile
und rentner sind umgänglicher als grölende touris.
Zitat:man wollte lediglich proforma wissen, ob ich eine "regierungsrente" aus D beziehe, oder ob es eine private sei.
zudem fragte man mich, ob ich in D eine steuererklärung jährlich abgebe und was ich dort bezahle.
das muß ich auch noch klären. muß ich wegen einer deutschen rente eine steuererklärung bei einem deutschen FA abgeben, auch wenn ich keinen wohnsitz mehr in D-land habe?
Zitat:danach riet man mir die steuererklärung hier in GR per online abzugeben, um den papierkram und hin +herfahren zu sparen.
insgesamt waren an der diskussion 5 leute des FA und ich beteiligt, na wenn das nicht reicht.
das ist schon mal eine wertvolle information, aber sie reicht mir nicht. ich werde mich auch vom deutschen FA beraten lassen.

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#74
(12.08.2011, 09:56:28)kato schrieb: das waere eine super sache, wird aber wieder an der solidaritaet untereinander scheitern.
ich war heute beim zuständigen FA. und man hatte mir gesagt, ich solle keine schlafenden hunde wecken.
das verstehe ich nicht. wer sind die hunde und was machen sie schlimmes, wenn sie wach sind?
Zitat:nichts ist so gut für's land , als ein paar auslaender die ihre ersparnisse und renten hier ausgeben.
ja. das wäre auch eine ausbaufähige marktlücke: GR als paradies der letzten jahre. Smile
und rentner sind umgänglicher als grölende touris.
Zitat:man wollte lediglich proforma wissen, ob ich eine "regierungsrente" aus D beziehe, oder ob es eine private sei.
zudem fragte man mich, ob ich in D eine steuererklärung jährlich abgebe und was ich dort bezahle.
das muß ich auch noch klären. muß ich wegen einer deutschen rente eine steuererklärung bei einem deutschen FA abgeben, auch wenn ich keinen wohnsitz mehr in D-land habe?
Zitat:danach riet man mir die steuererklärung hier in GR per online abzugeben, um den papierkram und hin +herfahren zu sparen.
insgesamt waren an der diskussion 5 leute des FA und ich beteiligt, na wenn das nicht reicht.
das ist schon mal eine wertvolle information, aber sie reicht mir nicht. ich werde mich auch vom deutschen FA beraten lassen.

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#75
hallo nomas,:biggrin:
schlafende hunde, wenn sie denn abrupt geweckt werden, beißen gern mal,meiner zwar nicht, aber gesehen habe ich es schon mal.

wenn du mehr als 180 tage ausserhalb D bist, dann musst du in dem land deine St.Erklg. machen in dem du gemeldet bist. (aber wer sollte das ueberpruefen wollen).

ich hasse dtsche behoerden, insbes. das FA. in unserem in D hängt alle 10 meter ein plakat: kampf der korruption ! ich habe eine andere erfahrung mit denen gemacht. aber das ist ja in jedem land so, die sachbearbeiter haben zuviel macht und nutzen das aus.
wenn ich aber diese leute schon ertragen muss, dann soll wenigstens die sonne dabei scheinen, wenn man mich verarscht.:biggrins: so, sehe ich das .

kato
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#75
hallo nomas,:biggrin:
schlafende hunde, wenn sie denn abrupt geweckt werden, beißen gern mal,meiner zwar nicht, aber gesehen habe ich es schon mal.

wenn du mehr als 180 tage ausserhalb D bist, dann musst du in dem land deine St.Erklg. machen in dem du gemeldet bist. (aber wer sollte das ueberpruefen wollen).

ich hasse dtsche behoerden, insbes. das FA. in unserem in D hängt alle 10 meter ein plakat: kampf der korruption ! ich habe eine andere erfahrung mit denen gemacht. aber das ist ja in jedem land so, die sachbearbeiter haben zuviel macht und nutzen das aus.
wenn ich aber diese leute schon ertragen muss, dann soll wenigstens die sonne dabei scheinen, wenn man mich verarscht.:biggrins: so, sehe ich das .

kato
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