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  Ungemusterte wehrdienstpflichtige Griechen sollen zahlen
Geschrieben von: makedonas - 08.04.2011, 18:34:22 - Forum: Ämter und Behörden - Antworten (1)

Dieser Artikel könnte den einen oder anderen "Auslandsgriechen" interessieren: Griechenland bittet Musterungs- und Wehrdienstverweigerer zur Kasse

Der vor 2 Tagen veröffentlichte und damit rechtskräftige Ministerbeschluss kommt natürlich nicht völlig unererwartet, das Thema war bereits vor geraumer Zeit (wieder einmal) aufs Tapet gebracht worden. Vermutlich nicht zuletzt angesichts der fatalen Finanzlage wurden jetzt jedoch kurzerhand "Nägel mit Köpfen" gemacht. Damit im Gegensatz zu der bisher teilweise eher "laschen" Praxis nun auch wirklich die Kasse klingelt, sollen (über-) fällige Zahlungen außerdem dem Finanzamt gemeldet werden!

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  Deutscher EU Fuehrerschein in GR gueltig!
Geschrieben von: HansPeterKnecht - 01.04.2011, 12:22:18 - Forum: Ämter und Behörden - Antworten (1)

Hallo,

da es oefters mal einige Beitraege, fragen und disskutionen um die Deutschen Fuehrerscheine gibt moechte ich kurz (fuer die jenigen die es interessiert) dazu aeussern...

1.) Sind Deutsche Fuehrerscheine in GR gueltig?
- Ja, Deutsche Fuehrerscheine sind in Griechenland gueltig...

2.) Muessen Deutsche Fuehrerscheine gegen einen GR umgeschrieben werden wenn man in GR lebt?
- Nein, Deusche Fuehrerscheine muessen nicht in GR umgeschrieben werden.

3.) Wann muss man einen Deutschen Fuehrerschein in GR umschreiben?

- Wenn man eine weitere Fahrerlaubnis in GR z.B. Motorrad, LKW etc. in einer GR Fahrschule erwerben moechte muss der Deutsche Fuehrerschein davor gegen einen GR getauscht werden.

- Wenn man seinen Deutschen Fuehrerschein verloren hat kann man einen neuen in Griechenland ausstellen lassen (natuerlich einen Griechischen). Dafuer wird ein Punkteauszug aus Flensburt uebersetzt und beglaubigt benoetigt.

Oder man macht sich bei verlust die Arbeit und fliegt nach Deutschland meldet ggf. dort seinen Wohnsitz wieder an... beantragt einen neuen Deutschen Fuehrerschein... meldet sich wieder ab und fliegt zurueck nach Griechenland.

4.) Ist der Griechische Fuehrerschein wie der deutsche unbefristet gueltig?
- Nein, der Griechische Fuehrerschein hat eine gueltigkeit bis zum 65zigsten Lebensjahr... danach muss ein Arzt aufgesucht werden der eine bestaetigung ausstellt das man so Fahrtauglich ist... danach wird der Fuehrerschein fuer einige Jahre verlaengert.


Tipp: Man sollte in GR nicht unbedingt mit dem grauen alten Fuehrerschein fahren (auch wenn dieser gueltig ist) sondern mit einen Rosanen oder noch besser den Scheckkarten Fuehrerschein... damit duerfte es keine disskutionen mit der Polizei geben.


Kleiner Auszug:

II. Führerscheine

Inhaber gültiger deutscher Fahrerlaubnisse sind in Griechenland seit 01.07.1996 nicht mehr zum
Umtausch verpflichtet. Dies gilt auch bei Daueraufenthalt d.h. Wohnsitz in Griechenland.
Seit 01.01.1999 gilt für bestimmte Bereiche ein neues Führerscheinrecht. So können bei Verlust einer
deutschen Fahrerlaubnis im Ausland keine deutschen Ersatzführerscheine mehr ausgestellt werden,
wenn der Inhaber Aufenthalt im Ausland hat. In diesem Fall ist bei der deutschen Führerscheinstelle
eine sog. Karteikartenabschrift oder Registerauskunft anzufordern. Mit dieser Unterlage ist dann bei
der zuständigen griechischen Stelle ein Führerschein als Ersatz zu beantragen.

Quelle: http://www.thessaloniki.diplo.de/content...alt_EU.pdf


Ich hoffe damit einigen geholfen zu haben.


Liebe Gruesse
Hans Peter

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  Führerschein
Geschrieben von: Reginax - 01.04.2011, 09:36:20 - Forum: Ämter und Behörden - Antworten (5)

Moin Confusedmile:, vielleicht hat ja jemand von euch schon was davon gehört?

Angeblich ist hier (Naxos) gestern eine Deutsche zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie mit einem deutschen Führerschein fährt. Wieder angeblich müssen alle Ausländer ihren Führerschein in' s griechische übersetzen lassen?

Habe im Internet gesucht, aber nichts gefunden, da steht sogar, dass die uralten grauen Scheine EU- weit anerkannt werden müssen, ich hab nämlich noch so ein Museumsstück ;-)
Die Botschaft hab ich schon gefragt, die wissen nichts, weil sie sich damit nicht befassen...

liebe Grüße
Regine

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  Steuererklärung
Geschrieben von: Moro__mou - 29.03.2011, 18:34:48 - Forum: Ämter und Behörden - Antworten (9)

Hallo,

will nun eine Steuererlärung für 2010 machen...
War heute auch im Steuerbüro und habe mich dort erkündigt, wie es mit "Epidomata" aussieht... Bin daraus aber nicht schlau geworden, der Steuerberater meinte ja, ich soll das deutsche Kindergeld überhaupt nicht angeben...!!!!
Zählen die hier als Einkommen???
1.
Zur Erklärung... ich bekomme für meine deutschen Töchter Bunderkindergeld, da deren Vater in Deutschland lebt, die Kinder jedoch in meinem Haushalt leben.
Weiß überhaupt nicht, wie ich das Kindergeld hier angeben soll... eigentlich müsste der Kindesvater ja jeden Monat auch 300Euro Unterhalt zahlen, tut dies jedoch nicht ansatzweise... Soweit ich weiß, müsste später von den Unterhaltsschulden hälftiges Kindergeld abgezogen werden... also wie soll ich das nun in meiner Steuererklärung angeben... 184Euro Kindergeld + 184Euro als Art von Unterhaltsvorschuss in Form des hälftigen Kindergeldes???
2.
Bekomme außerdem für meinen Kleinsten von der OGA noch Epidomata, da Tritekni... zählt das als Einkommen... ?
3.
und wie sieht es mit dem Mietzuschuss aus... zählt das als Einkommen???

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  forderungen finanzamt
Geschrieben von: maniatis - 28.03.2011, 16:16:20 - Forum: Ämter und Behörden - Antworten (15)

hallo zusammen,

situation stellt sich wie folgt dar,

1992 haus gekauft (ohne steuernummer damals usw.)
2006 haus verkauft, mit genehmigung des finazamtes und dem ganzen prozedere,

jetzt wollen sie den nachweis haben vom jahr 1992 wie ich das geld ins land gebracht habe !!!!
eigentlich habe ich das schon 2006 mit dem finanzamt geklärt und darauf hin die dilosi bekommen ohne die ja keiner verkaufen kann (was auch im kauffertrag festgehalten wird)
sie wollen jetzt diese unterlagen von mir nochmals einsehen,
diese unterlagen sind nicht mehr vorhanden , weil irgentwann muss man sich ja mal sich trennen von diesen sachen,
habe morgen einen thermin, mein steuerberater sagt ist viel zu lange her....
gibt es in griechenland nicht soetwas wie eine verjährung ????


manoli

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  Deutsch-griechische Beratungstage 04.04.2011 - 08.04.2011 in Thessaloniki
Geschrieben von: makedonas - 25.03.2011, 00:33:32 - Forum: Ämter und Behörden - Keine Antworten

Das nachstehende (insbesondere hinsichtlich der Formatierung nicht absolut exakt wiedergegebene) Schreiben der "Deutsche Rentenversicherung Bund" ist auf den 25.02.2011 datiert, wiurde jedoch leider (fallweise?!) erheblich verspätet zugestellt.

"Haben Sie Fragen zur deutschen und griechischen Rentenversicherung? Experten der Deutschen Rentenversicherung und der griechischen Versicherungsträger IKA, OGA und OAEE beantworten Ihnen diese in einem persönlichen und selbstverständlich kostenlosen Beratungsgespräch in der Zeit vom 04.04 bis 08.04.2011 jeweils von 09:00 - 16:00 Uhr.

Die Beratungen erfolgen in den Räumlichkeiten des:
Goethe-Instituts
Vassilissis Olgs 66
546 42 Thessaloniki

Damit Ihnen lange Wartezeiten erspart bleiben, bitten wir Sie, in der Zeit vom 14. bis 18.03.11 (Montag - Freitag von 9 - 13 Uhr) unter der Telefonnummmer 2310/889036 einen Termin zu vereinbaren.
Bitte bringen Sie zum Beratungstag Ihre Versicherungsunterlagen und Ohr Personaldokument mit.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung Bund
"

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  Wohnsitz in GR - Zinsertrag in DE
Geschrieben von: Prophet Elias - 18.03.2011, 09:43:52 - Forum: Ämter und Behörden - Antworten (15)

Hallo zusammen,

ich habe noch Hoffnung, dass vielleicht doch jemand aus dem Forum diesem Thema stellen musste und weiterhelfen kann.

Wir wollen unseren 1. Wohnsitz nach GR verlagern, aber (sicherheitshalber) die Geldanlagen in DE belassen (keine Rentner). Gem. Finanzamt in DE, wird man dann nach Antrag zum "beschränkt Steuerpflichtigen". Der erste Nachteil ist dann, dass man ohne Wohnsitz in DE keinen Freistellungsauftrag oder Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) seinen Bankinstituten vorlegen kann.
Angeblich müsste man denen, mittels einer von der ausländischen Finanzbehörde ausgestellten Bescheinigung nachweisen, dass somit keine Kap.Ertr.St. und Soli-Zuschlag mehr abzuziehen sind.

Frage hierzu: Hat das schon mal jemand gemacht? Welche Nachweise fordern die deutschen Banken in der Praxis? Erstellen die griechischen Finanzämter überhaupt solche Bescheinigungen?

Weiterhin folgt, dass man im Wohnsitzland, also in GR, die sogenannte Abgeltungsteuer bezahlen muss (10% in GR). Rechtsgrundlage ist ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen DE und GR.

Frage hierzu: Wird die Abgeltungsteuer separat berechnet oder mit einer Einkommensteuererklärung? Ist dadurch auch der Einkommensfreibetrag von 12.000 € beeinträchtigt? Hat jemand auch hier bereits Erfahrungen gemacht, die man besser nicht machen sollte?

Und noch ein Thema: Berechnung der Einkommensteuer durch ein "fiktives Einkommen". Dieses Thema wurde im Griechenland-Blog einer Griechischen Anwaltskanzlei propagiert: http://www.griechenland-blog.gr/2010/gri...-ein/2173/.
Auch hier die Frage, ob schon jemand damit konfrontiert wurde.

Vielen Dank vorab für eure Auskünfte. Die Aussage eines griechischen Steuerberaters: "Den iparchi problima!", hat mich nicht so sehr beruhigt, da die Finanzen doch existenziell sind.

Ilias

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  Sorgerecht
Geschrieben von: Moro__mou - 03.03.2011, 12:59:29 - Forum: Ämter und Behörden - Antworten (22)

Hallo,

wir (unser Kleiner, mein Freund und ich) waren heute morgen beim Notar...
geht um die Vaterschaftsanerkennung... wegen der geplanten Taufe im nächsten Monat).
Wir wollen (?) also eigentlich die Vaterschaftsanerkennung nun hinter uns bringen... doch der Notar sagte mir heute morgen, dass mit der Vaterschaftsanerkennung und der Änderung des Nachnamens in den Nachnamen des Vaters auch geteiltes Sorgerecht bestehen würde...
Ist das korrekt so? Wie verhält es sich mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht? Von der Botschaft hatte ich vor einer Weile erfahren, dass wir die Papiere hier zwar bei einem Notar erledigen können, aber die Papiere in Deutschland werden ja nicht automatisch geändert... das muss also auch geändert werden... auf diesen Papieren existiert ja bisher kein Vater und ich habe auch das alleinige Sorgerecht...
Habe mit dem Ex meiner Töchter schlechte Erfahrungen gemacht und möchte mir sozusagen ne Tür nach hinten offen halten...

Was passiert nun, wenn ich morgen unterschreiben würde und wir uns trennen würde... nimmt er mir dann das Kind weg... muss ich wieder vor zahlreiche Gerichte... was passiert dort, wie ist die Stellung der Frau/ der Mutter in Griechenland? Habe ja gehört, dass ein Mann so ohne Weiteres das Kind nicht der Mutter wegnehmen kann, außer sie geht auf den Strich oder nimmt Drogen... vor Gericht könnte ja auch Irgendjemand Lügen erzählen... wer kontrolliert das hier schon?

Gibt es hier Frauen im Forum, die ein Kind mit einem Griechen haben und sich getrennt haben?

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  DEH
Geschrieben von: Moro__mou - 22.02.2011, 16:22:57 - Forum: Ämter und Behörden - Antworten (2)

Wollte mal kurz nachfragen, ob mir Jemand sagen kann, ob man ENANTI Rechnungen bezahlen muss oder ob man auf die genaue Abrechnung warten kann und dann Alles zusammen bezahlt? Oder drehen die mir dann den Strom ab???
Mir hatte eine Freundin gesagt, dass sie auf die genaue Abrechnung warten wird und dann Alles bezahlt, aber geht das überhaupt???

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  Bargeld auf deutsches Konto einzahlen
Geschrieben von: Moro__mou - 10.02.2011, 09:33:08 - Forum: Ämter und Behörden - Antworten (2)

Wie kann ich Geld auf ein deutsches Konto einzahlen? Besitze selbst keine griech.Bankverbindung, so dass eine Einzahlung mit anschließender Überweisung nicht in Frage kommt...
Wer hat eine Idee?
Habe ja gedacht, dass ich das über Western Union regeln kann, aber das funktioniert scheinbar auch nicht Sad

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