Weiß jemand, ob es ein Gesetz gibt, nachdem OTE einem Schwerbehinderten kostenlos eine Leitung für Telefon/Internet bereitstellen muss wenn dieser ein paar hundert Meter außerhalb der Gemeindegrenzen wohnt und es dort keine Leitungen gibt ?
lothar, gesetz mag es keines sein, aber eine anweisung an OTE in dieser hinsicht scheint es zu geben - nur habe ich auch gehoert, dass OTE sich permanent weigert, dem folge zu leisten, oder das ganze aus natuerlich rein technischen gruenden so lange rauszieht, dass viele gar kein tel/internet mehr brauchen. so traurig der grund dann auch sein mag.
gruesse - heinz -