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Normale Version: Doppelsteuer Formular-Certificate of Residence
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Hallo, ich finde das Steuer Formular (Greek-English Version)nicht mehr welches man als Auslandsbürger beim Greek Finanzamt abgeben muß um die Doppelbesteuerung zu verhindern. Ansässigkeitsbestätigung / Certificate of Residence

Kann mir da jemand einen Link schicken?

Danke
Hallo Zante,

Nach etwas Suche (hatte auch vergessen wo ich es gefunden hatte) hier ein Link zu den GR Konsulaten (hier Düsseldorf):

http://www.mfa.gr/germany/de/services/ve...sitzes-unt

Gruss, Peter
ninopetros@ DANKE!! Ich weis auf das Forum ist Verlass :-)
(11.10.2016, 14:42:30)zante schrieb: [ -> ]Kann mir da jemand einen Link schicken?

Beim Bundeszentralamt für Steuern gibt es das Formular auch in einer komfortabler ausfüllbaren Form:
E230. Frühere Diskussion dazu 2012 und 2013.
Danke dir pilion! Ist nur interessant das es kein Formular Deutsch - Griechisch gibt. Es könnte doch ein Finanzbeamter sagen das er nicht versteht was da zur bestätigung vorgelegt bekommt.

Muß ein Beamter Englisch verstehen?

Ich könnte es verstehen wenn ein Beamter es ablehnt.....

Die Griechen akzeptieren auch kein Englisch-Deutsch Formular, zumindest habe ich das schon gehört
Kalimera Julie, mein Steuerberater hat mich darauf aufmerksam gemacht das eventuell das Deutsch-Englisch Formular nicht anerkannt wird.

Das Formular wird alle Jahre verlangt, wenn man einen "lästigen" Beamten erwischt, hat er das recht mir eine gewaltige Steuer aufzubrummen. Da ich mich lieber nicht darauf verlassen möchte an einen netten, verständnisvollen Greece Beamten zu gelangen, gebe ich es sicherheitshalber alle Jahre ab, letztes Jahr habe ich es nicht gemacht. Ist für mich keine Arbeit, könnte es sogar online machen, da ich aber direkt vor Ort in Austria bin, mache ich es persönlich bei meinem Finanzamt.

Gruß von der Insel
(12.10.2016, 18:39:39)zante schrieb: [ -> ]Ist nur interessant das es kein Formular Deutsch - Griechisch gibt. Es könnte doch ein Finanzbeamter sagen das er nicht versteht was da zur bestätigung vorgelegt bekommt.

Aus dem Bayerischen Landesamt für Steuern: Deutschsprachige "Übersetzungshilfe" für E230.