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Normale Version: Mietwohnung
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Ein nettes Hallo an alle.
Ich hätte mal eine Frage bezüglich Mietvertrag hier in GR vielleicht kennt sich jemand etwas aus.
Folgendes liegt an.
Ich habe einen Mietvertrag seit knapp 2 Jahren und kannte mich damit auch nicht so gut aus. Wie dem auch sei ich habe mit meinem Vermieter das Problem das ich ihm seit ich hier Wohne immer wieder darauf hinweise bitte die Wasserhähne instand zu setzen da diese sehr veraltet sind (ca.30 Jahre) und er nur im Bad am Waschbecken einen neuen gemacht hat der aber wackelt wie ein Kuhschwanz und man aufpassen muss das er nicht abbricht.

Badewanne kann man nicht drin Baden da sehr schlechter Zustand, ok wir Duschen sowieso lieber aber der Hahn wo aus der Wand kommt ist Defekt da das Heisswasser kaum zu regulieren ist zumal die Seite zum regulieren des Heisswasser das Chrom/Stahl Dampft und kaum anzufassen geht.

Ferner habe ich ihn seit Einzug darauf hingewiesen das ich in der Küche kein Heißwasser habe worauf er meinte im Mietvertrag steht das ich alle Instandhaltungen selber Zahlen müsste und mir ja einen Heißwasserboiler in der Küche installieren könnte oder einen Spülmaschinenanschluss.

Ich hatte schon bei Einzug auf meine Kosten das Antennenkabel sowie den Elektoherdanschluss reparieren lassen da dies Kaputt war.

Auch hatte ich drum gebeten wenn er schon nichts instand hält (außer die Nachtstromheizungen da diese Defekt waren und wir nicht Heizen konnten und oben genannten Wasserhahn) das er zumindest die Miete etwas senkt da der Mietspiegel hier im Kreis Thessaloniki auf 3-4 Euro/qm gesunken ist (bei dem Zustand der Wohnung) was er nicht einsieht und ich könne ja mit meinen Kindern ausziehen dann hätte er die Wohnung frei zum Verkaufen.

Kennt irgend jemand hier im Forum wo es Gesetze gibt für Mieter das ich ihm welche vorlege da es ja gütlich leider nicht geht.
Hallo Julile,
na Du machst mir hoffnungen. :Sehr traurig:
Ne leider hatte ich keine Ahnung von hiesigen Mietverträgen.
Leider ist es nicht so einfach eine neue Wohnung zu finden da fast alles nur noch über Immobilienmakler geht was mit weiteren kosten verbunden ist
und ich eine brauche wo mein Kind auf jedenfall weiterhin seine Schule besuchen kann.
Leider ist der Vermieter auch noch ein Bekannter von uns aber absolut Unkooperativ.
Klar will er die Wohnung los werden wegen dem Charatsi aber auf der anderen Seite traue ichi hm auch nicht das er nicht dann da steht und sagt Mietverträge gelten Rechtlich 3 Jahre so das ich dann doch noch Miete zahlen müsste. Da bin ich echt vorsichtig.
Ich würde ja selber Sachen erneuern obwohl sie schon so alt sind wenn die Miete angepasst wird.
Ich hatte mal in einem Forum gelesen das es angeblich was von der Regierung geben soll wo jedes Jahr die Mieten festgesetzt werden.
Doch ob dem so ist weis ich ja leider nicht. Wäre gut wenn ich da was finden könnte oder sich jemand damit auskennt.
Auch habe ich mittlerweile schon rausbekommen das ich z.b. das TAP der DEH Rechung gar nicht Zahlen müsste da dies Vermietersache wäre,
doch als ich ihn darauf ansprach meinte er jetzt komm wegen 3,50 - 4€ alle 2 Monate wäre ja Lachhaft.
Mir ging es ja nur ums Prinzip.

Ich hatte auch schon mal versucht den Mieterverein zu Kontaktieren aber da muss man dann wohl erst Mitglied werden (wie in D)
Für Mietobjekte, die als Hauptwohnung (!) gemietet werden, gilt für beide Seiten unabhängig von der im Vertrag vereinbarten Mietdauer eine minimale Mietdauer von drei (3) Jahren. Sofern kein "gesetzlicher (Ausnahme-) Grund" für eine vorzeitige Kündigung vorliegt (wie z. B. eine aus der vertragsgemäßen Nutzung des Mietobjekts entspringende ernsthafte Gefahr für Gesundheit des Mieters), ist eine Kündigung vor Ablauf von 3 Jahren nur auf Basis einer speziellen (Zusatz-) Vereinbarung möglich, die frühestens sechs (6) Monate nach Beginn des Mietverhältnisses geschlossen werden kann.
Eine angesichts der veränderten Umstände / Marktlage gerechtfertigte Mietminderung kann gerichtlich eingeklagt werden.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, belastet die "Kommunalsteuer" (TAP) grundsätzlich den Eigentümer der Immobilie, und zwar unabhängig davon, auf wessen Namen der Stromanschluss läuft / die Stromrechnung ausgestellt wird. Angesichts der relativ geringen Beträge verzichten jedoch in der Praxis die meisten Mieter stillschweigend darauf, die Erstattung durchzusetzen.
Die Rückzahlung der Kaution ist in der Regel an die vertragsgemäße Übergabe des Mietobjekts an den Vermieter gekoppelt, eine Verrechnung mit fälligen oder zukünftigen Mietzahlungen wird üblicherweise ausdrücklich ausgeschlossen.
Hallo ,doch Griechisch Sprechen und Verstehen klappt soweit gut nur mit dem Lesen hapert es etwas und erst recht als ich damals den Vertrag bekam zumal meinen Bekannten dies ja bewusst war, aber wer denkt schon das die so falsch sind zumal man sich Jahrelang kennt.naja..
Danke für die Links spiti24 und xe schau ich immer wieder nach da habe ich ja auch gesehen das die qm Preise bei 3-4€ liegen.

Das mit dem Wohnungswechsel hatte ich ja oben beschrieben das dies leider nicht so einfach ist, allein schon wegen der Schule meines Juniors Confusedad:
Ich habe mir ein paar Informationen mit dem Google Übersetzer gemacht daher wusste ich das mit em TAP.

So wie makedonas beschreibt. Danke auch an dich makedonas für den Text Confusedmile:
Gibt es darüber vielleicht irgendwie ein Paragraph oder so ähnlich?

Ich komm bei meinem Vermieter leider nur an wenn ich ihm Paragraphen "um den Kopf hau" da er anderes leider nicht gelten lässt.
Menschliche Gespräche sind da zwecklos.
Hauptsache er kann jeden Monat seine Miete abholen und die Zahle ich jeden Monat pünktlich zum 1. was glaube ich einige Leute aufgrund der Krise nicht machen.
Gesetz N. 2130/1993:
Artikel 24. Immobilienabgabe (TAP)
[...]
3. Die Abgabe belastet den zum 01 Januar eines jeden Jahres Eigentümer der Immobilie und im Fall des Nießbrauchs oder (bloßen) Besitzes den Nutznießer oder Besitzer.
[...]
14. Falls die Rechnung der DEI auf den Namen des Mieters der Immobilie ausgestellt wird, wird die Gebühr von diesem (Mieter) zusammen mit der Rechnung über den Stromverbrauch entrichtet und von dem entrichteten Mietzins abgezogen.


Wie bereits angedeutet wurde, darf im Mietvertrag jedoch legitim vereinbart werden, dass der Mieter für "alle kommunalen Angaben" (also auch die - von der Gemeinde / Kommune erhobene - "TAP") aufkommt.

Eine außerordentliche Angleichung (sprich sowohl Erhöhung als auch Minderung) des vertraglich vereinbarten Mietzinses kann von jeder Partei (also auch dem Vermieter!) unter Berufung u. a. auf die Artikel 288 und 388 des griechischen Zivilgesetzbuchs (AK) verlangt werden.
Hallomakedonas,
herzlichen Dank für den Gesetzesauszug.
Ich werde meinen Vermieter mal anrufen und nochmals versuchen mit ihm zu reden Wink