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Normale Version: Doppelte Krankenversicherung?
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Hallo zusammen,

bevor ich meine Frage stelle, möchte ich mich kurz vorstellen: Mein Name ist Jochen, bin 55 Jahre alt, lebe in Norddeutschland und verdiene dort mein Geld. Zuhause bin ich in einem Dorf im Süden Kretas und habe dort zusammen mit meiner Frau ein Haus, das wir seit mehr als zehn Jahren über das Internet auch an Feriengäste vermieten. Später mal möchten wir unseren Lebensmittelpunkt nach Kreta verlegen.

Die Mieteinnahmen haben wir in den vergangenen Jahren immer hübsch in GR versteuert. Nun sagt uns die GR-Steuerberaterin, dass ich mich (als Vermieter) in Griechenland krankenversichern muss. Das ist für mich nicht nachvollziehbar, weil ich ja bereits in DE (privat) krankenversichert bin und der Versicherungsschutz sich auch auf GR und auf das gesamte EU-Ausland bezieht. Nach meinen Recherchen im EU-Recht sollte das genügen.

Ich habe keine Lust doppelt Krankenversicherung zu zahlen. Habt ihr ne Ahnung, ob und wie ich aus der Geschichte rauskomme?

Gruß aus dem Norden
Jochen
Meines Wissens tatsächlich gar nicht.
Ich war jahrelang privat in D krankenversichert und musste trotzdem in GR einzahlen.
In GR handelt es sich ja auch um eine Kombination aus Kranken- und Sozialversicherung.

Es gibt allerdings eine Einkommensuntergrenze, bis zu der Du von der Versicherungspflicht befreit bist. Diese ist allerdings lächerlich niedrig.
Wo die aktuell liegt (was auch regional unterschiedlich ist) wird Dir Deine Steuerberaterin sagen können.

Würde es vielleicht helfen, die Miete so niedrig zu deklarieren, dass Du unter der Freigrenze bleibst und den Rest in D als Vermittlungsgebühr zu versteuern?
Deinen Mietern kanns doch egal sein, wo Du die Steuern zahlst.
Keine Ahnung, ob das legal ist, aber einige ausländische Vermieter, die ich kenne, versteuern die Miete in Deutschland, nicht in Griechenland. Eigentlich schlimm, denn der griechische Staat hat das Geld ja nötiger. Aber wenn man es den Leute auch so schwer macht.
Ich würde an deiner Stelle noch einen anderen Steuerberater befragen und dann vielleicht auch bei der TEBE - die Versicherung, die für dich zuständig wäre - nachfragen.

Viele Grüße
Petra aus Paros
Besten Dank für eure Tipps. Die Gespräche mit TEBE etc. haben wir schon geführt. Das Problem scheint in der Tat zu sein, dass eine private KV in GR praktisch unbekannt ist. Und was man nicht kennt, gilt auch nicht. Also bin ich nicht kranken- und rentenversichert. - Ein gordischer Knoten, der nur schwer aufzulösen ist. Und ich bin nicht Alexander. Habe mal eine Anfrage an die EU gerichtet.

Grüße aus dem sowas von verschneiten Norden
Jochen
Hallo Jochen,
erstmal herzlich willkommen!

Schock, wir versteuern unsere Einnahmen auch in Griechenland, aber unser Steuerberater hat noch nix davon gesagt.
Ich warte gespannt auf deine Ergebnissse.
Sabine
Hi Sabine,

in der Zwischenzeit hatte ich mich mit einer von der Europäischen Kommission betriebenen Beratungs-Website in Verbindung gesetzt und von dort die Auskunft erhalten: "Weder der Besitz eines Ferienhauses noch die Einnahme aus Vermietung hat zur Folge, dass Sie dem griechischen Sozialversicherungssystem unterliegen. Die Auskunft der Steuerberaterin dürfte insoweit nicht zutreffend sein."

Nun gut, Recht haben und Recht bekommen sind bekannterweise zwei Paar Schuhe. Ich habe nun eine weitere Stelle - SOLVIT heißt die - kontaktiert. Diese wird wohl auch im Zusammenhang mit der EU-Kommission betrieben und hat die Aufgabenstellung erhalten, sich bei Problemen mit Behörden in jeweils anderen Ländern der Union vermittelnd bzw. klärend einzuschalten. Mir wurde mitgeteilt, dass es bis zu einem Feedback runde 10 Wochen dauern kann. - Ich werde berichten.

Hat jemand von euch schonmal mit SOLVIT zu tun gehabt? - Scheint erstmal eine durchaus sinnvolle Einrichtung zu sein.

Abendliche Grüße
Jochen
Spannend - bitte halte uns auf dem Laufenden.
Hat nix mit doppelter Krankenkasse aber mit doppelter Steuer zu tun. Deshalb hänge ich es mal hier an.

Unser deutscher Steuerberater hat uns darauf hingewiesen, dass man die griechische Steuererklärung nicht mehr in Deutschland einreichen muss zwecks Neuberechnung der Progression. (Ich glaube das hieß bisher Doppelbesteuerungsabkommen oder so.)

Bisher mussten wir das immer!

Komisch, damit verzichtet das deutsche Finanzamt doch auf Einnahmen. So ganz verstehen kann ich das nicht.

Sabine
aus dem bitterkalten eingeschneiten Wuppertal
Hallo Sabine,

das finde ich aber interessant, denn von mir wollte das Finanzamt in Deutschland diesen Nachweis für 2009 noch haben. Gilt das jetzt für die Steuererklärung 2010?

Liebe Grüße

Susi
Hallo Susi,
neh, das ist für 2009.
Wir sind für 2009 extrem spät dran und waren erst Anfang November beim Steuerberater.

Vielleicht ist das erst im Laufe des Jahres gekommen und und ihr ward mit eurer Erklärung vorher dran?
Keine Ahnung...

Sabine
immer noch eingschneit und es wird immer mehr
Hallo Sabine,

das ist komisch, denn auch ich habe erst im November 2009 meine Steuererklärung in Deutschland abgegeben. Hinzufügen musste ich einen Nachweis meiner Einnahmen aus Griechenland.

Seltsam, aber vielleicht sind die Finanzämter in Deutschland auch nicht genormt.

Liebe Grüße

Susi
Hallo zusammen,

ich bin wieder neu hier, heiße Theofilos und war in 2004 schon mal in GR.
Zum Thema Krankenversicherung nun folgendes.
Hier kann man einiges nachlesen:
http://www.forumgesundheit.at/portal27/p...&p_tabid=5

Hatte das gleiche Problem, aber mein Berater (leitender Angestellter bei O.A.E.E. da ich selbständig bin) hat mich darauf hingewiesen.

Also aus DE das A1 Formular von der Krankekasse anfordern und abgeben.
Dann ist man von der Griechischen Sozialversicherung befreit.

Grüße
Theo
Hi Theo,

das gilt leider nur, wenn man gesetzlich versichert ist. Ich bin nunmal in einer privaten KV und die wollen/dürfen das A1 nicht ausfüllen. Und etwas Vergleichbares für Privatversicherte gibts nicht.

Es ist zum ................ Mäusemelken!
Hallo Jochen,

es gäbe da vielleicht noch eine andere Möglichkeit. Falls Du ein Grundstück besitzt und vielleicht auch noch ein paar Oliven darauf wären, dann könntest Du versuchen Dich bei der OGA(Bauernversicherung) zu versichern. Diese Versicherung ist sehr günstig und wenn Du eine bestimmte Einkommensgrenze (aus den Einkünften vom Ferienhaus) nicht übersteigst, dann dürftest Du sie evtl. auch als Selbstständiger nutzen. Allerdings wird jedes Jahr geprüft, ob diese Einkommensgrenze auch ja nicht überstiegen wird und ansonsten heißt es TeBe und mein herzliches Beileid, denn ich bin auch bei dieser tollen Versicherung versichert.

Liebe Grüße

Susi
Hi Susi,

genau das haben wir jetzt soweit vorbereitet. Wir haben den "Stempel" von der TEBE, dass sie mich nicht nehmen und ich somit zur OGA gehen kann. - Aber auch damit bin ich als Immer-noch-auf-sowas-wie-Gerechtigkeit-Hoffender nicht einverstanden.

Fortsetzung folgt!

Schönen Gruss
Jochen
Ihr hab ja schon super Vorarbeit geleistet...

Ich hab das selbe Problem mit der Versicherung.
DAK in Deutschland und Tewe in GR...

Soweit ich weiss gibt es scheinbar kein weg, sich von Tewe befreien zu lassen, durch die Sozialversicherung....

Sofern irgendjemand schon eine Loesung parat hat, wuerde es mich freuen...

Gruesse Ron
Formular E101 (vormals A1) bezieht sich primär auf die Entsendung von Arbeitnehmern.

Für Selbständige gilt laut OAEE: "Πρόσωπα που ασκούν αυτοτελή δραστηριότητα στην Ελλάδα και αυτοτελή δραστηριότητα στο έδαφος άλλου Κράτους-Μέλους, υπάγονται στη νομοθεσία του Κράτους-Μέλους, στο έδαφος του οποίου κατοικούν." Klartext: Versicherungspflicht besteht in dem (EU-) Staat, in dem der (Haupt-) Wohnsitz liegt.

Weiter lautet es: "Αν η δραστηριότητα που ασκούν στην Ελλάδα υπάγεται στην ασφάλιση του ΟΑΕΕ, απαλλάσσονται από την ασφάλιση εάν προσκομίσουν το Κοινοτικό Έντυπο Ε101 με συμπληρωμένη την ένδειξη 14 α2." Klartext: Entweder E101 beibringen oder blechen!

Schließlich gibt es nach wie vor diverse Schlupflöcher, sich einer - sei es nun gerechtfertigt oder nicht - formal bestehenden Sozialversicherungspflicht in Griechenland zu entziehen, was jedoch ggf. bereits im Vorfeld der Aufnahme einer (selbständigen) Tätigkeit in Griechenland entsprechende individuelle "Vorsehungen" voraussetzt.